Einigungsvertrag ungültig?

Liebe Kollegen,

wahrscheinlich habt Ihr schon mal vom Urteil S72Kr433/93 des Sozialgerichts Berlin gehört, in dem angeblich ausgeführt sein soll, dass der Einigungsvertrag ungültig sei. Gibt es hierzu weiterführende Rechtssprechung (BFH, BVerfG) oder Ausführungen des BMF? Wie reagiert man, wenn Kläger behaupten, das FA dürfe keine Einspruchsentscheidungen erlassen, weil immer noch die DDR existiere? Sorry, falls die Frage etwas dämlich klingt; ich habe echt so ein „Problem“. Danke!!

Hallo,

ich würde diesem Jemand erklären, dass wenn noch die DDR existierte,und er deren Recht in Anspruch nehmen wolle, er dies auch mit allen Konsequenzen tun soll.

War er seit der Wiedervereinigung auf Reisen?
Knast, weil Republikflucht.

Hat er Landtag und Bundestag gewählt?
Darf er nicht, da nicht Staatsbürger.

Hat er vor der Einspruchsentscheidung womöglich Steuererstattungen erhalten?
Auch ein Verwaltungsakt und damit nichtig. Sofort durch das Finanzamt wieder einzutreiben.
Außerdem wurden diese Erstattungen sicher nicht in Ostmark ausbezahlt.

Was hat er davon wenn keine Einspruchsentscheidung erfolgen darf?
Ein schwebendes Verfahren vor dem Finanzamt. Und keine Möglichkeit dagegen zu klagen, da kein Finanzgericht dafür zuständig sein kann.

Also wirklich, Leute gibt´s!!
Falls das ein Mandant ist, wäre zu überlegen, ob man auf dessen Honorare überhaupt angewiesen ist.

Man muss nicht jedes aussichtslose Verfahren für den Mandanten führen, schließlich kann man sich dabei teilweise schon lächerlich machen beim Finanzamt und könnte seinen guten Ruf dort verlieren.

Gruß
Lawrence