Folgende Steuerfrage:
Ein ehemals Gewerbetreibender, dem die Kundschaft ausblieb, bildet sich -auf eigene Kosten- ein Jahr(2003)lang fort, um im selben Berufsfeld(also keine Umschulung!), aber auf neuem Spezialgebiet den Wiedereintritt auf dem Arbeitsmarkt als Nicht-Selbständiger(also als Angestellter)zu schaffen.
Kann/sollte dieser Steuerpflichtige bei Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau diese Fortbildungskosten auf der Anlage N als Werbungskosten geltend machen?
Oder muss/sollte er diese als Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen geltend machen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort(en).
Mark