Einjährige Fortbildung als Werbungskosten

Folgende Steuerfrage:
Ein ehemals Gewerbetreibender, dem die Kundschaft ausblieb, bildet sich -auf eigene Kosten- ein Jahr(2003)lang fort, um im selben Berufsfeld(also keine Umschulung!), aber auf neuem Spezialgebiet den Wiedereintritt auf dem Arbeitsmarkt als Nicht-Selbständiger(also als Angestellter)zu schaffen.
Kann/sollte dieser Steuerpflichtige bei Zusammenveranlagung mit seiner Ehefrau diese Fortbildungskosten auf der Anlage N als Werbungskosten geltend machen?
Oder muss/sollte er diese als Sonderausgaben/Außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Vielen Dank im voraus für die Antwort(en).

Mark

hi mark,

wenn beabsichtigt wird, mit den neuen kenntnissen einen arbeitnehmerposten zu erhalten, dann liegen vorweggenommene werbungskosten vor. diese sind dann auf der anlage N des ehemannes einzutragen. die vorderseite der anlage N des ehemannes bleibt dann insoweit frei, es liegen effektiv negative einkünfte aus nichtselbständiger arbeit vor.

mfg vom

showbee