Guten Tag.
Ein Student, in Deutschland lebend, erhielt 9 Monate lang Kindergeld (Jan – September).
Auch BAföG erhielt er 8 Monate lang: 478 €/Mon.
Nun hat er im September mit einem Praktikum in der Schweiz angefangen und im ersten Monat 2.500 CHF, ab dem 2. Monat 1.800 CHF verdient.
Das Kindergeld hatte er abgemeldet, weil er davon ausging, dass er den Freibetrag übersteigen würde.
Seinen Weg zur Arbeitsstelle bestreitet er mit dem Zug (ca. 50 km).
Zusammengefasst:
BAföG: 8 x 478 : 2 = 1.912 €Praktikum: 2.500 CHF + 3 x 1.800 CHF = 7.900 CHF; nun abhängig vom Wechselkurs:
bei einem Wechselkurs von 1,35 = 7.764 €,
bei einem Wechselkurs von 1,28 = 8.083 €
Wie wird der Wechselkurs beim Einkommen gewählt? Quartalsweise? Nach Tabelle?
Der Freibetrag, bis zu dem man Kindergeld bekommen darf, liegt ja bei 8.004 € im Jahr.
Sind hierbei die Werbungskosten inklusive oder exklusive, d. h. 8.004 € max. oder 8.924 € max.?