Eink. Steuer gemeinsam o. getrennt.?

Hallo,
Mein Mann u ich haben bisher eine gemeinsame Einkommensteuer Erklärung abgegeben. In 2023 hat sich aber eine kompl. andere Einkommenssituation ergeben. Mein Mann hat im Angestelltenverhältnis ca. 35.000 brutto mit Steuerklasse 3 verdient. Ich selbstständig, habe einen Verlust von ca. 14.000 gemacht. Ausserdem haben wir , bzw. ich Kapitalerträge über dem Freibetrag.
Wäre es nun besser eine getrennt veranlagt EkSt Erklärung. anzugeben o. trotzdem gemeinsam?
Danke Grüße Nik

Servus,

das kommt drauf an.

Ob sich der Verlustvortrag bzw. - rücktrag bei Dir stärker auswirkt als die Zusammenveranlagung 2023, hängt von Euren Einkünften 2022 bzw. den voraussichtlichen Einkünften 2024 ab.

Schöne Grüße

MM

1 Like

o.k., 22 hatten wir gleich viel und für 24 hoffe ich, dass wir auch wieder in etwa gleich viel haben werden

Bei diesen Annahmen und „üblichen“ Sonderausgaben ist der Effekt der Zusammenveranlagung 2023 noch ein bisselchen mehr als der einer getrennten Veranlagung und Verlustrücktrag nach 2022: Minderung der ESt 2022 bei Verlustrücktrag würde etwas zwischen 4.000 und 4.500 € ausmachen, bei Zusammenveranlagung 2023 Erstattung der gesamten einbehaltenen Lohnsteuer.

Schöne Grüße

MM

1 Like

o.k., danke, klingt gut,
heißt wenn ich 2022 Zusammenveranlagung mache, dann muss ich Verlustrücktrag eintragen?

Jetzt nur mal angenommen ich würde wieder nicht soviel Umsatz machen wie erwartet, welche Folgen hätte das?

Wenn Du 2023 die Zusammenveranlagung wählst, gibst Du die ESt-Erklärung genau gleich ab wie sonst auch. Dann wird der Verlust mit den positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet, es gibt keinen Verlustrücktrag. Den gäbe es nur bei getrennter Veranlagung - würde aber etwas weniger bringen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

ah, o.k., dann hab ich das jetzt verstanden,. Dann mach ich alles wie bisher geb 22 und 23 zusammen ab.

Vielen Dank