Einkäufer und Lieferant in einer Person?

Darf man Einkäufer und Lieferant in einer Person sein?
Z.B. jemand ist Geschäftsführer seiner Ein-Personen-GmbH und gleichzeitig ist dieser jemand als Privatperson auch Lieferant seiner GmbH, z.B. bei Verkauf eines (privaten) Urheberrechts an diese GmbH.
Dann würde man z.B. einen Liefervertrag oder Lizenzvertrag aufsetzen, der zweimal von der gleichen Person unterschrieben würde, nämlich einmal als Lieferant und einmal als Kunde (=Geschäftsführer).
Ist so ein Vertrag ‚mit sich selbst‘ für zwei verschiedene Rechtspersonen rechtlich zulässig?

Hallo!

Ist so ein Vertrag ‚mit sich selbst‘ für zwei verschiedene
Rechtspersonen rechtlich zulässig?

http://de.wikipedia.org/wiki/Insichgesch%C3%A4ft

Gruß,
M.

http://de.wikipedia.org/wiki/Insichgesch%C3%A4ft

Ja prima, danke für die Antwort!
Das hat also mit der „Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB“ zu tun, von der man im Zusammenhang mit Geschäftsführern gelegentlich liest.
Danke für die Antwort, und ein schönes Wochenende!

Wie ist das wenn es sich um eine GbR und eine Einzelunternehmung handelt?
Wo kein Kläger, da kein Angeklagter … oder erkennt das Finanzamt solche Rechnungen nicht an ?