Hallo liebe www’ler
es gibt ja viele dieser Bildbörsen im Internet mit Sitz in Deutschland oder auch im Ausland.
Ich frag mich folgendes:
Angenommen jemand kauft Bilder von einer Bildbörse mit Sitz in Ungarn und auf der Rechnung steht 0% VAT (Mehrwertsteuer).
Ist das so gesehen eigentlich zulässig oder muß man im Nachhinein noch MwSt. auf den Rechnungsbetrag ans Finanzamt abtreten?
Wie muß der Käufer das überhaupt in seine Buchhaltung eingeben? Als Umsatzsteuer freier Einkauf oder muß er selbst 19% zum Rechnungsbetrag dazu rechnen und bei der Vorsteueranmeldung ans Finanzamt entrichten?
Servus,
es handelt sich hier nicht um Einkauf einer Ware, sondern um eine bezogene sonstige Leistung, die der ungarische Unternehmer für den deutschen Auftraggeber ausführt: Überlassung von Nutzungsrechten.
Wenn der deutsche Auftraggeber Unternehmer im Sinn des UStG ist, ist die Leistung steuerbar in Deutschland. Der Empfänger der Leistung schuldet die deutsche USt auf die bezogene Leistung, und er kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Macht per summa Null, muss aber getrennt verbucht und erklärt werden.
Schöne Grüße
MM
damit ich das richtig verstehe.
angenommen der Rechnungsbetrag ist 50 EUR.
D.h. vbei der Vorsteueranmeldung trägt man hierfür 9,50 EUR ein obwohl man sie eigentlich nicht bezahlt hat?
Bei einem Kleinunternehme wäre es dann so dass er bei der Steuererklärung
die 9,50 zuzahlen müßte, da er die MwSt. ja nicht zurückbekommt?
Hab ich das richtig verstanden?
Und wie würde sowas verbucht werden beim Eingang der Rechnung?
Ich kenne „Vorsteuer 19%“ und „Umsatzsteuer frei (Einkauf)“
Würde man Vorsteuer 19% wählen, dann wird die 19% ja vom eigentlichen Rechnungsbetrag (50 EUR) abgezogen.
Servus,
das Konto heißt im DATEV-SKR 04 #5925 „Bezogene Leistungen ausländischer Unternehmer 19% Vorsteuer - 19 % USt“ oder, wenn kein Vorsteuerabzug berechtigt ist (z.B. Kleinunternehmer) #5945 „Bezogene Leistungen ausländischer Unternehmer ohne Vorsteuer - 19% USt“. Andere Hersteller lehnen sich daran an.
Das ist nirgendwo beim Einkauf (Klasse 54xx im SKR 04) zu finden, weil es sich nicht um Einkauf handelt, sondern um Bezug von sonstigen Leistungen.
Schöne Grüße
MM