Einkauf im Ausland, Werbungskosten absetzen, Zoll

Die Frage berührt sowohl das Steuerrecht als auch die
Zollgesetzgebung.

Kurz formuliert: Darf man in Deutschland bei der Einfuhr einer Ware
nur den Großhandelspreis deklarieren (und damit EUSt sparen), auch
wenn man mehr bezahlt hat? In den USA ist das legal.

Nehmen wir mal an:

Ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler erwirbt eine berufliche
Anschaffung im Ausland und will die Aufwendung in seiner inländischen
Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Es wäre nun zu vermuten, dass er den Kaufpreis (unter Vorlage der
Rechnung) geltend machen kann, allerdings „ohne MwSt“, denn der
Betreffende hat ja in Deutschland gar keine MwSt gezahlt — wenn wir
mal davon ausgehen, dass er die Anschaffung nicht angemeldet, sondern
„einfach so“ eingeführt hat. Innerhalb der EU darf er ja erstmal
einkaufen, wo er will. Hätte er die Einfuhr „offiziell“ gemacht,
sich also die ausländische MwSt vergüten lassen und deutsche
Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, wäre der Nachweis kein Problem. Und in
der Regel wird man das genau so handhaben, denn anderswo ist die MwSt
höher als hier. (Aber nicht mehr lange…)

Was passiert aber, wenn derjenige die Anschaffung im MwSt-Paradies
USA tätigt, der Verkäufer die Ware nach Deutschland schickt und in
der Zollanmeldung nur den Großhandelspreis deklariert, nicht aber den
eigentlichen Kaufpreis? Zufällig weiß ich, dass das nach
amerikanischem Recht O.K. ist. In Deutschland bin ich mir da nicht so
sicher.

Das hieße nun, der Betreffende hätte einen Kaufbeleg über (sagen wir
mal) $600, also ca. 500€. In der Zollerklärung stehen aber nur 300€,
auf die der Zoll dann auch tüchtig 16% EUSt erhebt, also 48€.

Schön wäre, könnte man nun 500€ netto als Werbungskosten ansetzen,
und die 48€ gezahlte MwSt in der USt-Erkl. geltend
machen.

Geht das? Ich sehe eine gewisse Gefahr, dass das FA diese
Diskrepanz der Zollbehörde mitteilt und der Zoll, „not amused“, im
Nachhinein kräftig EUSt nachfordert.

Hi Joe,

Kurz formuliert: Darf man in Deutschland bei der Einfuhr einer
Ware
nur den Großhandelspreis deklarieren (und damit EUSt sparen),
auch
wenn man mehr bezahlt hat?

Deklarieren darf man, was man will. Festgesetzt wird der Zoll aber auf den Zollwert, das ist der auf der Commercial Invoice ausgewiesene Warenwert plus belegte Transportkosten bis Grenze. Für beide Werte müssen geeignete Nachweise beim Zoll vorgelegt werden.

Es wäre nun zu vermuten, dass er den Kaufpreis (unter Vorlage
der Rechnung) geltend machen kann

Ja. Genau die gleiche Commercial Invoice spielt hier eine Rolle. Dazu kommen Anschaffungsnebenkosten in Höhe der Kosten Transportes ab Grenze, und der Einfuhrzoll.

Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist abziehbare Vorsteuer und im Fall des Überschussrechners Betriebsausgabe.

mal davon ausgehen, dass er die Anschaffung nicht angemeldet,
sondern „einfach so“ eingeführt hat.

Naja. Kleine Freiberuflerbuden werden nicht so oft geprüft, aber die Prüfer schreiben immer diese und jene Kontrollmitteilung. Warum nicht auch mal an die Kollegen vom Zoll, die ihnen so viel bei der LSt helfen? Das viel gelobte Steuergeheimnis hat Grenzen, die im Fall von Straftaten relativ durchlässig sind…

Innerhalb der EU darf er ja erstmal
einkaufen, wo er will.

Wie jetzt: Ist der Lieferant jetzt in der EU oder im Drittland?

Wieauchimmer: Ein durch einen Unternehmer von einem Lieferanten aus der EU erworbener Gegenstand ist ein innergemeinschaftlicher Erwerb, der Lieferant liefert USt-frei, der Erwerber schuldet deutsche USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb und kann diese unter bestimmten Bedingungen als Vorsteuer abziehen. Ferner meldet der Lieferant seine innergemeinschaftlichen Lieferungen in einer zusammenfassenden Meldung , aufgegliedert nach ID-Nummern der Empfänger. Ich frage mich jetzt, wie man in diesem System einen schwarz aus den USA eingeführten Gegenstand unterbringen will, ohne auf die Nase zu fallen?

Hätte er die Einfuhr „offiziell“ gemacht,
sich also die ausländische MwSt vergüten lassen und deutsche
Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, wäre der Nachweis kein Problem.

Stimmt. Wobei die Vergütung der komplizierteste Weg von allen Möglichkeiten ist…

Und in der Regel wird man das genau so handhaben, denn anderswo ist
die MwSt höher als hier. (Aber nicht mehr lange…)

Dunkel ist der Rede Sinn… Ich denke, es geht um einen Unternehmer: Für den spielt die deutsche Einfuhr-USt auf Anschaffungen überhaupt keine Rolle, egal wie hoch sie ist. Als „Gewohnheitsschmuggler“ sollte er aber mal durchrechnen, wie viel (fremde) USt ihn diese waghalsigen Operationen schon gekostet haben, im Vergleich zu dem „gesparten“ Einfuhrzoll.

Beiläufig: Auch mit 19% wird D international noch an der unteren Grenze mitspielen.

Was passiert aber, wenn derjenige die Anschaffung im
MwSt-Paradies USA tätigt,

Sales Tax wird bloß in Louisiana auf Exporte erstattet. Einzelne Bundesstaaten erheben keine. In den allermeisten Fällen ist das aber gar nicht paradiesisch, die Sales Tax ist verlorener Aufwand. Keine Befreiung, keine Vergütung, einfach weg.

der Verkäufer die Ware nach Deutschland schickt und in
der Zollanmeldung nur den Großhandelspreis deklariert, nicht
aber den eigentlichen Kaufpreis?

Woher nimmt der Käufer die Commercial Invoice, auf der dieser Wert steht? Soll der Verkäufer in den Betrug mit hineingezogen werden?

Das hieße nun, der Betreffende hätte einen Kaufbeleg über
(sagen wir mal) $600, also ca. 500€. In der Zollerklärung stehen aber nur
300€,
auf die der Zoll dann auch tüchtig 16% EUSt erhebt, also 48€.

Wird nicht passieren, ohne Beleg über den Zollwert. Und der Transport ist gratis?

Ich sehe eine gewisse Gefahr, dass das FA diese
Diskrepanz der Zollbehörde mitteilt und der Zoll, „not
amused“, im Nachhinein kräftig EUSt nachfordert.

Jau, die ist gegeben.

Empfehlung: Wenn es um so winzige Beträge geht, ist dem Unternehmer zu empfehlen, die Energie, die er auf diese eher riskante Betrügerei verwendet, schlicht aufs Umsatzmachen zu verwenden. Sollte mehr bei rumkommen, eigentlich.

Und noch ganz am Rande: Der Begriff Werbungskosten ist bei freiberuflich Tätigen nicht definiert. Man spricht bei diesen von Betriebsausgaben.

Schöne Grüße

MM