Einkauf im Internet

Hallo miteinander.
Eine Frage die mir nicht aus dem Kopf geht.
Frau A. bestellt beim Internet-Händler eine Ware.
Vorgegebene Zahlungsmöglichkeiten:
a. Kreditkarte
b. Vorauskasse
c. per Rechnung
d. per Lastschrift
Frau A. markiert das Feld c.: also per Rechnung und sendet die Bestellung ab.

10 Minuten später trifft wie gewohnt die Händler E-Mail ein:
Auftragseingangsbestätigung, alles o.k. usw.

2 Tage später kommt die Händler E-Mail:
Wir bieten unseren Kunden 4 verschiedene Zahlarten an. ( Siehe a. b. c. d. )
Sie haben Vorkasse gewählt. Sie haben maximal 7 Werktage Zeit,
den Betrag an uns zu überweisen.

Frau A. will aber per Rechnung und nicht mit Vorkasse bezahlen.
Kann Frau A. die Bestellung stornieren oder ist sie vertraglich gebunden.
Was meint ihr?
Beste Grüße
noge

Der vertrag ist geschlossen worden; beide Seiten müssen sich daran halten
Eine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Verkäufer ist im nachhinein nicht zulässig; ebenso eine Stonierung durch den Käufer.
Man könnte allerdings anfragen, ob der Vertrag storniert werden kann, da der Verkäufer ja offensichtlich keine Lust hat, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

Hi,

also ich bin kein Fachmann, aber ich habe mal gehört, dass das nicht so ist.

Eine Bestellung aus einem normalen Shop kann von beiden Seiten storniert werden.

Lediglich der Kauf einer Auktionsware MUSS durchgeführt werden.

Bin ja mal gespannt, ob das so stimmt, vielleicht kann da mal ein FAchmann was zu schreiben.

Grüße
John

Der vertrag ist geschlossen worden; beide Seiten müssen sich
daran halten

Oder aber der Vertrag wurde gar nicht geschlossen, weil die Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer nicht übereinstimmten.

C.

Hallo,

Frau A. markiert das Feld c.: also per Rechnung und sendet
die Bestellung ab.

erste Willenserklärung.

Sie haben Vorkasse gewählt.

Zweite Willenserklärung.

Da die beiden nicht übereinstimmen, ist der Vertrag gar nicht zustandegekommen. Um sinn- und zwecklose Diskussionen mit dem Shopbetreiber zu vermeiden, würde ich den Rücktritt vom Kauf erklären. Alternativ, wenn man den Gegenstand denn nun tatsächlich haben wollte, könnte man sich an den Verkäufer wenden und ihm erklären, daß man den Plunder nicht Vorkasse bezahlen will und er seine Software bzw. Mitarbeiter auf Vordermann bringen soll.

Gruß
Christian

Durch die Auftragsbestätigung ist ein Vertrag zustandegekommen mit übereinstimmenden Willenserklärungen.
Der Vertrag kann aber widerrufen werden innerhalb zwei Wochen vom Käufer, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, siehe unten.

Stimmt zum Teil.
Der Käufer kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen (ohne Grund)widerrufen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt.
Dazu muss es sich u.a. bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.

kleine Korrektur

Da die beiden nicht übereinstimmen, ist der Vertrag gar nicht
zustandegekommen. Um sinn- und zwecklose Diskussionen mit dem
Shopbetreiber zu vermeiden, würde ich den Rücktritt vom Kauf
erklären.

Rücktritt paßt nicht ganz, sondern man widerruft seine Willenserklärung. Ändert aber in der Sache nichts.

C.

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Durch die Auftragsbestätigung ist ein Vertrag zustandegekommen
mit übereinstimmenden Willenserklärungen.

Zahlungsbedingungen sind genauso Bestandteil des Vertrages wie der Zustand der Ware oder die Lieferbedingungen. Dementsprechend müssen auch diesbezüglich die Willenserkärungen übereinstimmen, was hier offensichtlich nicht der Fall ist.

Der Vertrag kann aber widerrufen werden innerhalb zwei Wochen
vom Käufer, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt,
siehe unten.

Wobei die zwei Wochen-Frist natürlich erst mit dem Erhalt der Ware beginnt.

C.

Hallo exc,
wenn ich alles richtig verstanden habe,
könnte Frau A. ihre Willenserklärung zum Fernabsatzvertrag, nach Erhalt der Ware und innerhalb von 2 Wochen, widerrufen.
Damit sollte der Fall für Frau A. gelöst sein,
sofern ihre Vorkasseleistung erstattet wird.

Aber.
Zahlungsbedingungen sind genauso Bestandteil des Vertrages.
Wie könnte den Frau A. dem Händler nachweisen,
an welcher Stelle das Häkchen wirklich gemacht wurde?
Ich meine gar nicht.
Frau A. und andere haben nach Vertragsabschluß keine sichtbaren Unterlagen!
Sicherlich könnten sie einen Sreenshot ohne Beweiskraft machen,
oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
Beste Grüße
noge

Hi,

Wie könnte den Frau A. dem Händler nachweisen,
an welcher Stelle das Häkchen wirklich gemacht wurde?
Ich meine gar nicht.

das ist eine Beweis- und keine Rechtsfrage. Die Würdigung der Sachlage muß man letzten Endes dem Gericht überlassen.

Gruß
Christian

Hallo,

wenn ich alles richtig verstanden habe,
könnte Frau A. ihre Willenserklärung zum Fernabsatzvertrag,
nach Erhalt der Ware und innerhalb von 2 Wochen, widerrufen.

Nö, das geht auch vorher. Man muss nicht auf das Eintreffen der Ware warten.
Gruß
loderunner (ianal)

Dank an alle.
Nun kann auch ich beim nächsten Stammtisch glänzen.
noge