Einkauf im Onlineshop

Person A hat am 02. Juli in einem Onlineshop Waren bezogen und per Vorkasse bezahlt.
Seit dem versucht Person A mit dem Shop in Kontakt zu treten, da Sie ihre Ware bisher immer noch nicht erhalten hat.
Telefonisch erreicht Person A allerdings nur eine O² Mailbox. Auf Rückrufbitten - mit Angabe von Telefonnummer sowie einer Uhrzeit zu welcher Person A garantiert erreichbar ist - wurde nicht reagiert. Genausowenig auf die wirklich höflichen, schriftlichen Anfragen.
Leider ist Person A dann bei ihren Recherchen daraf gestoßen, dass der „Dark Romantik Gothicshop“, sowie sein Betreiber für solche Aktionen mehr als bekannt ist.
Welche möglichkeiten bleiben Person A um an ihr Geld, oder ihre Ware zu kommen?

Für Rat und Vorschläge wäre diese sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!!!
Trisha

Hallo Trisha,

wie wäre es, einen Anwalt damit zu beauftragen.

Gruß Merger

Hallo,
Person A sollte dringend bis Mitte August (bis zu 6 Wochen nach der Überweisung) zur Bank, das bezahlte Geld auf das eigene Konto zurückbuchen und keine Geschäfte mehr mit diesen Leuten machen!

Gruß Kai

Nee…
Hallo,

du verwechselst Lastschrift mit Überweisung.

Selbstgetätigte Überweisungen kann man nicht vom gegnerischen Konto zurückbuchen lassen.

Gruß
Christian

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Person Kai sollte keine Gerüchte über die Rückbuchbarkeit von Überweisungen in die Welt setzen, mit den wir uns dann wieder im Zahlungsverkehrsbrett mit Fragen „Hey… meine Bank weigert sich die Überweisung zurück zu rufen und behauptet das geht nicht - ich habs doch hier gelsenen“ herumschlagen dürfen.

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Oh sorry, ich glaube da habt Ihr recht!