Hallo!
Interessantes Rätselraten ist das hier. Alle reden mit und kaum einer hat Ahnung. Kann jemand die Frage beantworten? Ich sag mal ganz ehrlich, dass ich das jetzt auswendig nicht sagen kann.
Gruß
Tom
Hallo!
Interessantes Rätselraten ist das hier. Alle reden mit und kaum einer hat Ahnung. Kann jemand die Frage beantworten? Ich sag mal ganz ehrlich, dass ich das jetzt auswendig nicht sagen kann.
Gruß
Tom
Hallo,
Kann jemand die Frage beantworten?
Ist doch schon passiert. Sogar mehrfach.
Aber bitte: es ist kein Rassismus zu erkennen und der Bäcker ist nicht gezwungen zu verkaufen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo Shannon,
Oft machen Verkäuferinnen das allerdings gerne bei Kindern
(eigene Erfahrung), denn denen muss man ja nicht viel erklären
und die machen keinen „Aufstand“.
Das kann sein. Es gibt Märkte, wo die Chefs ihre Mitarbeiter zu dienstleistungsorientiertem Handeln anhalten, und welche, denen das Verhalten ihrer Mitarbeiter schnurz ist.
Kinder, die stolz sind, einkaufen gehen zu dürfen und dann
ohne irgendwas in der Hand wieder nach Hause gehen müssen,
sind total gefrustet.
Meine Güte, weshalb Kinder heute alles gefrustet sind (oder sein sollen?)! Ich bin als Kind hier und da auch weggeschickt worden und kann mich nicht erinnern, gefrustet gewesen zu sein. Ich glaube, die Eltern haben das größere Problem, weil sie dann selbst noch mal die Schuhe anziehen müssen.
Ich persönlich würde nicht mehr dort einkaufen:wenn nicht
genügend Wechselgeld in der Kasse ist (ich meine, so ein wenig
Erfahrung dürfte ja bestehen), hat man Pech.
Ich habe aus Erfahrung gesprochen. Mehr kann man nicht erklären, als dass es manchmal einfach nicht geht. Jeder muss selbst für sich entscheiden, ob er Verständnis aufbringen kann oder nicht. Ich für meinen Teil bin seit meiner Arbeit im Markt immer nett zu Kassenkräften. Die müssen sich nämlich den ganzen Tag mit allen unfreundlichen Menschen herumschlagen und auch noch dem Kunden seinen Wunsch erfüllen, obwohl er einen gerade wahrhaft sadistisch beleidigt hat (mir passiert).
Man kann diese Begründung ja anbringen, wenn es soweit ist, aber pauschal von
Anfang an die Kunden dann wieder wegzuschicken, finde ich *piep*
Naja, man ist ja nicht der einzige, der mal mit 50-€-Scheinen kommt, sondern es kommen jeden Tag viele. Ein Stück weit muss man seine Kunden auch „erziehen“, wenn alles reibungslos klappen soll – im Interesse aller. Oder guckst du nicht genervt, wenn du es eilig hast und der Kunde vor dir erstmal 5 Minuten wegen einer „50-€-Schein für 1,20 €“-Aktion diskutiert, weil er es nicht versteht?
In der Hoffnung, eine Lanze für all die netten, fleißigen Kassierer und Kassiererinnen gebrochen und etwas Verständnis für sie geweckt zu haben
Dir einen schönen Abend
sgw
Hallo!
Natürlich ist er nicht gezwungen zu verkaufen, aber das ist meiner Meinung nach nicht das Rechtsproblem, denn:
Der Vertrag wird vorher mündlich oder schlüssig geschlossen, ob man die 2,- mit einem 50,- Euro Schein zahlen kann und der Verkäufer herausgeben können muss, ist daher eine Frage der Vertragserfüllung, nicht des Vertragsabschlusses. Klammern wir einmal die Minderjährigkeitenproblematik aus, dann kann zu diesem Zeitpunkt keiner der beiden einseitig den Rücktritt erklären. Die Frage ist also, wenn der Käufer dem Verkäufer die 50,- Euro anbietet, handelt es sich dabei um einen korrekten Versuch der Vertragserfüllung oder nicht. Die Folge ist, haben wir ein Schuldnerverzugs- oder ein Annahmeverzugsproblem. Daraus wiederum folgend: kann der Verkäufer dem Käufer die Zug um Zug Einrede entgegen halten, wenn der Käufer den Anspruch auf Übereignung der Kaufsache geltend macht.
Da haben wir die Minderjährigkeitsgeschichte noch nicht berücksichtigt, die ist auch nicht uninteressant, denn immerhin handelt es sich ja nicht um einen Vertrag mit Kaufpreis von 50,- Euro, sondern mit einem Kaufpreis von 2,- Euro, und die 2,- Euro könnten ja als Taschengeld überlassen worden sein. Immerhin inkludiert ein 50,- Euro Schein ja einen 2,- Euro Schein (und vielleicht konnte das Kind ja gerade nicht herausgeben?..)
Das alles mal nur so aus der Hüfte geschossen, da hat noch niemand drauf geantwortet.
Gruß
Tom
Hallo,
der Verkäufer herausgeben können muss, ist daher eine Frage der Vertragserfüllung, nicht des Vertragsabschlusses.
Eben!
Die Folge ist, haben wir ein Schuldnerverzugs- oder ein Annahmeverzugsproblem.
Die Ware liegt da und kann mitgenommen werden, wenn sie bezahlt wurde! Und wenn die Brötchen 2,-€ kosten, dann hat man den Vertrag zu erfüllen, indem man 2,-€ auf den Tisch legt und nicht 50,-€!
Daraus wiederum folgend: kann der Verkäufer dem Käufer die Zug um Zug Einrede entgegen halten,wenn der Käufer den Anspruch auf Übereignung der Kaufsache geltend macht.
Eben, nur wird die Kleine wohl abgedampft sein und ist somit einseitig vom Vertrag zurück getreten!
und die 2,- Euro könnten ja als Taschengeld überlassen worden sein.
Ja, könnten…und nicht sind!
Immerhin inkludiert ein 50,- Euro Schein ja einen 2,- Euro Schein (und vielleicht konnte das Kind ja gerade nicht herausgeben?..)
Vielleicht , wer weiß…
Das alles mal nur so aus der Hüfte geschossen, da hat noch niemand drauf geantwortet.
Stimmt! Könnte daran liegen, weil die Frage nie im Konjunktiv gestellt wurde!
VG René
Hallo,
Klammern wir
einmal die Minderjährigkeitenproblematik aus, dann kann zu
diesem Zeitpunkt keiner der beiden einseitig den Rücktritt
erklären.
Kann man aber nunmal nicht ausklammern, sonst müssen wir auch die Hautfarbe und den 50€-Schein ausklammern und könntern sagen, das ganze hätte sich in Takatukaland abgespielt.
Lies doch mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo Loderunner,
Lies doch mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html
kannste vergessen, gilt erst ab 8 Jahren.
Gruß
Joschi
Hallo,
Lies doch mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html
kannste vergessen, gilt erst ab 8 Jahren.
Nö, ab 7. Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html
Gruß
loderunner (ianal)