Hallo,
ein Mädchen (M), ca. 7 Jahre alt und afrikanischer Abstammung, wird von der Mutter zum Bäcker (B) geschickt, um Brötchen zu kaufen. Sie bestellt (für ca. 2 Euro) und will mit einem 50,- €-Schein zahlen. Es ist morgens um 8 und der Bäcker, der in einem Supermarkt ist, hat so wie der Supermarkt schon seit einer Stunde geöffnet.
B nimmt den Schein, fragt einen Kollegen, ob man darauf wohl rausgeben könnte, OHNE vorher in die Kasse geschaut zu haben. Dieser verneint, woraufhin B die Kassiererin des Supermarkt fragt, ob sie vielleicht wechseln könnte. Die Antwort lautet „schwer“. Daraufhin wird M ohne Brötchen und mit dem 50,- € Schein wieder heim geschickt.
Meine Frage nun: Gibt es Vorschriften, Gesetze, Regelungen etc., die vorsehen, dass man auf bestimmte Scheine rausgeben können muss?
Oder war das ein erschreckendes Beispiel von Ausländerfeindlichkeit?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
Hallo!
Naja ob es ein Beispiel von Ausländerfeindlichkeit/Rassismus ist, kann man vom Sachverhalt doch gar nicht sagen. Wenn er sie heimgeschickt hat, weil sie schwarz ist, dann ist es Rassismus. Wenn er das Mädchen heimgeschickt hat, weil er nicht herausgeben kann (egal ob zu Recht oder Unrecht), dann ist es kein Rassismus.
Gruß
Tom
Hoi.
Nein, es gibt kein Gesetz, was diesen Tatbestand regelt.
Und das bleibt auch hoffentlich so…
Es ist das kaufmännische Risiko des Händlers, wenn er nicht genug/ausreichend Wechselgeld in der Kasse hat. Dann kann er eben nicht alle Kunden bedienen und die gehen zum nächsten Bäcker.
Ein anderes Beispiel: an fast jeder Tankstelle/Zapfsäule oder auch bei McD… steht, dass man keine €100 bzw. €200-Scheine annimmt. Auch das darf der Händler. Begründung dort: weil (angeblich) soviel Falschgeld im Umlauf ist. Die wahren Gründe dürften aber woanders liegen.
Aus dieser Wechsel-Mücke aber einen Rassismus-Elefanten zu machen, halte ich für falsch.
Die Bäckereiverkäuferinnen haben sich ja bemüht ein Lösung zu finden (Anfrage bei der anderen Kassiererin). Auch einen Anzugträger mit Rolex und Sportwagen hätten die weggeschickt…
Ciao
Garrett
Hallo Ines,
als Studentin arbeitete ich vor ein paar Jahren in einem Backshop in einem Supermarkt, wobei der Backshop zum Supermarkt gehörte (also nicht eingemietet war).
Es kam öfter vor, dass Kunden morgens um 8 Uhr 1,20 € schon mit einem 50-€-Schein bezahlen wollten. Ich habe den Kunden dann auch immer gesagt, dass es nett wäre, wenn sie morgens mit kleineren Scheinen bezahlen. Warum? Wenn alle mit 50-€-Scheinen bezahlen, hast du später am Tag keine Scheine mehr. Oder du gibst all dein Kleingeld raus und dir fehlt das dann, um all die 15, 20 oder 30 Cent oder 1 und 2 € bis zum 10-€-Schein rauszugeben. Du hast eben nur eine begrenzte Summe an Material in der Kasse, das für den Tag zum Rausgeben reichen muss.
Salopp gesagt: Eine Kasse in der Bäckerei ist einfach keine Kasse in der Bank, wo immer alle möglichen Summen zur Verfügung stehen. Bei mir kam mal ein Kunde, der wollte 5 € in 1-Cent-Stücken umtauschen. Geld ist zwar Geld, aber an der Kasse spielt auch die „Handlichkeit“ eine Rolle: einerseits geht dann meine Kasse nicht mehr zu (weil das 1-Cent-Fach überhäuft ist) und andererseits werden Kunden grantig, wenn man ihnen 50 Cent Wechselgeld in 1-Cent-Stücken gibt.
OHNE vorher in die Kasse geschaut zu haben.
Das ist für Kunden vermeintlich ärgerlich – aber als Kassiererin guckt man ständig in seine Kasse und weiß, dass man nicht mehr genug 20er und 10er Scheine hat, um rauszugeben. Wenn B an der Kasse die Antwort „schwer“ erhält, ist es aus meiner Sicht einfach so, dass es vorher einen Kundenansturm gegeben hat und die Kassiererin dasselbe Problem hat wie die Bäckersleute. Oder, auch möglich, dass der Supermarktbetreiber es nicht gerne sieht, dass dauernd gewechselt wird, weil dadurch Fehlbeträge etc. entstehen.
Oder war das ein erschreckendes Beispiel von Ausländerfeindlichkeit?
Ich würde bei Hufgetrappel erstmal an Pferde und nicht an Zebras denken. Natürlich lässt sich nichts ausschließen, aber deine Formulierungen klingen wirklich nach dem typischen Alltag an Kassen, wie ich ihn erlebt habe.
Ich hoffe, ich konnte dich etwas beruhigen.
Viele Grüße
sgw
Hallo,
wenn ich mich nicht irre, ist niemand verpflichtet, bei dem Händler einzukaufen.
Allerdings ist auch kein Händler verpflichtet seine Waren an jemanden zu verkaufen.
Und im Umkehrschluß hat die Verkäuferin sogar „ungahnt“ richtiger gehandelt.
8 Jahre alt und mit 50,-€ einkaufen gehen…ob das noch unter den Taschengeldparagraphen fällt…??
Oder die 8-jähre hat den Schein der Mutti gemopst…???
VG René
8 Jahre alt und mit 50,-€ einkaufen gehen…ob das noch unter
den Taschengeldparagraphen fällt…??
Oder die 8-jähre hat den Schein der Mutti gemopst…???
Oder wurde von Mama einkaufen geschickt.
Gruß
Dirk
Oder wurde von Mama einkaufen geschickt.
Is schon klar wer tut dies nicht!
Sollte es aber Brötchen kaufen oder doch eher Kuchen?
Was, wenn Mutti die Mirbringsel der Tochter nicht gefallen?
Die Frage ist, ob dies Geschäft bei einer etwa 7-jährigen überhaupt rechtssicher wäre, die auch noch mit nem 50,-€ Schein zahlen will?
VG René
Oder wurde von Mama einkaufen geschickt.
stand das nicht genauso im UP?
Sollte es aber Brötchen kaufen oder doch eher Kuchen?
Was, wenn Mutti die Mirbringsel der Tochter nicht gefallen?
wer sagt denn, dass das Kind solche Mitbringsel mitbringt?
Die Frage ist, ob dies Geschäft bei einer etwa 7-jährigen
überhaupt rechtssicher wäre, die auch noch mit nem 50,-€
Schein zahlen will?
Das war alles nicht die Frage.
Die Frage ist, ob dies Geschäft bei einer etwa 7-jährigen
überhaupt rechtssicher wäre, die auch noch mit nem 50,-€
Schein zahlen will?
Die Frage stellt sich überhaupt nicht, denn die Rechtssicherheit wäre auch bei einem 10er oder einem 200er genausowenig hergestellt.
Schliesslich weiss der Verkäufer nie ob die Vorraussetzung des 110 BGB gegeben sind.
Gruss HighQ
Besten Dank, HighQ, genau so war es gemeint!
VG René
Moin,
Oder die 8-jähre hat den Schein der Mutti gemopst…???
Ich könnte mir vorstellen, dass 8-jährige mit gemopsten 50-Euroschein nicht unbedingt morgens für 2 Euro Brötchen holen.
CU
Axel
wer sagt denn, dass das Kind solche Mitbringsel mitbringt?
Auszug UP:
…um Brötchen zu kaufen…
Die Frage ist, ob dies Geschäft bei einer etwa 7-jährigen
überhaupt rechtssicher wäre, die auch noch mit nem 50,-€
Schein zahlen will?Das war alles nicht die Frage.
Stimmt! Es war die Frage, ob es Rassismus ist, wenn eine Verkäuferin dem farbigen Kinde keine Brötchen verkauft!
Dass es ggf. sogar rechtliche Gründe dafür gibt, dem Kinde nix zu verkaufen wird dabei gern übersehen, da es im Alltag ja anders gehandhabt wird.
Und dass mit dem Wechselgeld dafür „vorzuschieben“ ist doch irgendwie super von der Verkäuferin gelöst worden!
VG René
Hi
Ich finde die Hautfarbe des Kindes ist hier vollkommen irrelevant.
Außerdem wäre es doch komplett bescheuert von einem Bäcker, den Schein nicht anzunehmen, wenn er könnte, und wenn er Rassist wäre, würde er doch eher beim Wechselgeld bescheißen oder dem Kind minderwertige Ware andrehen.
Ich sehe das ähnlich wie Silex aus eigener Erfahrung:
Bei uns im Stadtteil werden so große Geldscheine von Kindern grundsätzlich nicht angenommen. Im Gegenteil, wenn man sich kennt, werden die Eltern telefonisch informiert und wenn die sagen, es ist okay, dann geht schonmal was. Sonst nicht.
Warum habe ich miterlebt:
Eine Freundin von mir hat mal ihren Bekanntenkreis mit Geschenken aus einem Spielzeugladen eingedeckt, der neu war.
Sie hat nämlich ihrer Oma die Miete von der Stereoanlage gemopst, wo diese offen rumlag, und ist auf Einkaufstour gegangen.
Glücklicherweise konnte alles zurückgegeben und wieder eingesammelt werden.
Abgesehen vom mangelnden Wechselgeld gibt es also durchaus Gründe, große Scheine von Kindern nicht anzunehmen, v.a. wenn man das Kind und die Eltern nicht kennt.
(und natürlich gibt es auch bei Erwachsenen Situationen wo ein Schein nicht angenommen wird, bei so winzigen Beträgen, nämlich dann, wenn Wechselgeldbetrug vermutet wird.)
lg
Kate
Hallo HighQ,
Schliesslich weiss der Verkäufer nie ob die Vorraussetzung des
110 BGB gegeben sind.
Sicher hast du recht, aber wenn jeder Verkäufer bei jedem Minderjährigen der für 2 Euro einkaufen möchte daran zweifeln würde, dass…
…dann könnten Minderjährige garnichts mehr einkaufen!
Grüße von
Tinchen
Hallo,
ich kann die Gründe, die du nennst, nachvollziehen und auch ich halte es für abwegig, dass es hier um eine Frage der Hautfarbe geht.
Und… ich beziehe mich jetzt nicht auf irgendwas rechtliches
Aber:
ich kenne es auch, dass Verkäuferinnen große Scheine nicht für Klecker-beträge wechseln möchten und kann das ein stück weit auch nachvollziehen, wenn sie es denn auch freundlich begründen.
Oft machen Verkäuferinnen das allerdings gerne bei Kindern (eigene Erfahrung), denn denen muss man ja nicht viel erklären und die machen keinen „Aufstand“.
Ich finde, Verkäuferinnen sollten das mit Erwachsenen machen. Kinder, die stolz sind, einkaufen gehen zu dürfen und dann ohne irgendwas in der Hand wieder nach Hause gehen müssen, sind total gefrustet. Das muss nicht sein.
(wobei ich hier in diesem Beispiel nicht sagen möchte, dass es wirklich keine Alternative für die Verkäuferin gab)
Ich persönlich würde nicht mehr dort einkaufen:wenn nicht genügend Wechselgeld in der Kasse ist (ich meine, so ein wenig Erfahrung dürfte ja bestehen), hat man Pech. Man kann diese Begründung ja anbringen, wenn es soweit ist, aber pauschal von Anfang an die Kunden dann wieder wegzuschicken, finde ich *piep*
Just my 2 Cents dazu,
Gruß
Angebot des Bäckers
Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt der Kaufmann mit der Auslage und dem Auszeichnen der Ware ein Angebot ab, dass verbindlich ist.
Wenn jemand das Angebot annimmt, entsteht ein Vertrag, der rechtlich bindend ist. Somit ist der Bäcker sehr wohl verpflichtet, die Ware zum angebotenen Preis zu verkaufen. An Jedermann!
Einzig der 50€ Schein könnte ein Problem darstellen, wenn er zum Warenwert eine unzumutbare Größe darstellt.
Das ist aber eher m.E. unwahrscheinlich.
Grüße
Capman42
Hallo,
is schon komisch…auch der Alkohol und die Tabakwaren sind ausgepreist!
Wenn ne 7-jährige nun kommt und 2Liter Jimsonstewas und und 3 Schachteln Qualmtüten haben will, muß der Händler also dies rausgeben?
Wohl kaum, denn da pocht jeder plötzlich auf das Jugendschutzgesetz und vermöbelt den Verkäufer!
Das 110BGB hier nicht gern gesehen ist, siehst Du an den Beiträgen!
Das er aber gültig ist, daran hält sich sogar der „Geiz ist geil“-Markt!
Dass es in D anders gehandhabt wird ist logisch, denn sonst hätten viele ein riesen Problem!
Eisverkäufer, Imbissverkäufer im Freibad oder sogar manche Kantinen in den Schulen!
Selbst ich würde (aus Faulheit) mein Kind zum Bäcker schicken um Brötchen zu holen (ich selbst hab dies als Kind gehasst, dies tun zu müssen und nein, mein Kind muss es nicht tun, es darf aber!!), aber dann würd ich das Geld „fast“ passend mitgeben und keinen 50,-€-Schein!
VG René
Hi,
Ich könnte mir vorstellen, dass 8-jährige mit gemopsten
50-Euroschein nicht unbedingt morgens für 2 Euro Brötchen
holen.
Die Menge der Brötchen und deren Valuta geht leider aus dem UP nicht hervor!
Und ja, auch 8-jährige können mit gemopsten 50,-€ versuchen, den Eltern eine Freude zu machen!
Wie die Eltern damit umgehen, dass obliegt den Eltern!
VG René
Hallo,
soweit ich informiert bin, gibt der Kaufmann mit der Auslage
und dem Auszeichnen der Ware ein Angebot ab, dass verbindlich
ist.
Da bist Du völlig falsch informiert. Die Auslage ist nur eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben.
Wenn jemand das Angebot annimmt, entsteht ein Vertrag, der
rechtlich bindend ist.
Also schon beim Blick in den Laden? Kann doch wohl nicht sein, oder?
Btw., die Brötchen sind meist gar nicht im Fenster ausgestellt. Wenn da was liegt, ist es aus Plastik. Ist das dann ein Angebot, Plastikbrötchen zu kaufen? Und was macht der Bäcker, wenn zwei Kunden gleichzeitig auf dasselbe, letzte Brötchen schauen?
Somit ist der Bäcker sehr wohl
verpflichtet, die Ware zum angebotenen Preis zu verkaufen. An
Jedermann!
Das sowieso nicht.
Einzig der 50€ Schein könnte ein Problem darstellen, wenn er
zum Warenwert eine unzumutbare Größe darstellt.
Du hast sicher ein Gesetz zur Hand, das einen Hinweis auf die Richtigkeit dieser Behauptung gibt?
Sorry, Du liegst in allen Belangen falsch. Denk nochmal drüber nach.
Gruß
loderunner (ianal)
Außerdem wäre es doch komplett bescheuert von einem Bäcker,
den Schein nicht anzunehmen, wenn er könnte, und wenn er
Rassist wäre, würde er doch eher beim Wechselgeld bescheißen
oder dem Kind minderwertige Ware andrehen.
Glaub ich nicht, da verkennst du die Rassisten. Die klassische Parole lautet ja auch ‚Kauft nicht bei Juden‘ und nicht ‚Bescheißt die Juden‘. Der typische Rassist hält sich nämlich selbst für einen ehrenwerten und honetten Menschen.
SCNR