Hallo!
Ich möchte nebenbei für Privatkunden in Russland verschiedene Waren in deutschen Online-Shops einkaufen. Diese Waren würde ich anschließend per Post nach Russland versenden und dafür den Einkaufspreis zzgl. einer Belohnung (etwa 10 Prozent von der Einkaufssumme) bekommen. Solche Einkaufsservices gibt es bereits haufenweise, da die Nachfrage sehr groß ist (viele Shops wie z.B. C&A oder H&M liefern einfach nicht nach Russland, und so günstig wie hier können die Leute dort solche Waren nicht kaufen). Ich habe selbst bereits Dutzende Anfragen bekommen, ob ich das machen möchte/könnte.
Nun möchte ich aber zuerst sichergehen, dass ich dabei keinerlei Markenrechte verletzen würde. Ich weiss schon, dass ich dafür ein Gewerbe anmelden müsste, auch wenn es sich dabei um ganz kleine Erträge handeln würde. Aber mich interessiert jetzt, ob so etwas überhaupt legal ist. Wenn ich z.B. dafür eine eigene Website ins Netz stelle, dann würde ich darauf die jeweiligen Markennamen verwenden und so weiter. Ich habe bereits direkt bei C&A angefragt, aber die haben bisher nicht geantwortet.
Nochmals zusammenfassend: Ich möchte nichts weiterverkaufen, sondern lediglich eine Art Einkaufshilfe gegen Provision anbieten, alle Einkäufe würden quasi im Auftrag anderer Menschen erfolgen. Ist das erlaubt oder kann ich deswegen Probleme bekommen? Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben?
Ich bedanke mich im Voraus.
Eingetragene Warenzeichen solltest du in keinem Fall ohne Genehmigung benutzten und auch nur im erlaubten Rahmen!
Entsprechend bleibt dir nichts anderes übrig als mit viel Geduld bei den Unternehmen die Nutzung in deinem Rahmen erlauben zu lassen.
Sonst kann das großen Ärger geben…
Gruß Gott,
grundsätzlich gilt: sofern sie die Ware innerhalb der EU kaufen und verkaufen, dann ist das Markenrecht nach dem ersten Verkauf erschöpft (Erschöpfungsgrundsatz). Dennoch muss man auf der Homepage die Marken kenntlich machen und angeben (in der Regel durch das R?), dass es sich hierbei um geschützte Marken handelt.
Nun beim Export müßte man das Markenrecht in Russland anschauen und die Frage stellt sich, ob die Markeninhaber den Export zugestimmt haben.
Wenn beispielsweise die Firma „Boss“ selbst oder durch Lizenzvertrag in Russland ihre Ware verkauft und Sie würden parallel die Ware ohne Zustimmung von Boss nach Russland exportieren. Dann besteht ein Markenrechtsverletzung nach Deutschem Recht (wegen Export ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), und in Russland bestünde ebenso eine Markenrechtsverletzung nach russischem Markenrecht (wegen Import und evtl. Verkauf ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), sofern Boss seine Marke in Russland schutzt (das hängt vom russischen Markenrecht ab).
Man kann daher keine pauschale Aussage machen. Ist die Marke nach hiesigem Recht geschützt, dann benötigen Sie eine Exportlizenz; ist sie auch in Russland geschützt, dann benötigen Sie grundsätzlich eine Zustimmung zum Import und zum Verkauf der exportierten markenrechtlich geschützten Waren in Russland.
In jedem Fall muss auf Ihrem Homepage zusätlich kenntlich gemacht werden, dass es sich hier um Original markengeschützte Waren handelt.
Das ist alles, wass ich dazu sagen kann. Ich hoffe, dass andere Ihnen mit zusätzlichen Informationen weiterhilen können.
Bitt beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt; es ergeben sich hierbei keine Ansprüche mir gegenüber.
Schöne Grüße
ramose83, danke für die ausführliche Antwort, sehr hilfreich!
Hallo Xenia,
niemand kann die verbieten mit Bürgern oder Unternehmen in Russland Handel zu treiben. Wenn du in diesen Zusammenhängen eine Website erstellen möchtest, musst du jedoch darauf achten, dass du auf deiner Website ausschließlich Produktbilder verwendest, an denen du ein Nutzungsrecht hast. Entweder weil du das Produkt selbst fotografiert hast (Rückfrage beim Hersteller dann nicht erforderlich) oder weil der Urheberrechtsinhaber (meist der Hersteller) dir ein Nutzungsrecht zur Darstellung auf deiner Homepage schriftlich eingeräumt hat.
Wünsche dir viel Erfolg für dein Projekt!
Formator
Hallo!
Ich möchte nebenbei für Privatkunden in Russland verschiedene Waren in deutschen Online-Shops einkaufen. Diese Waren würde ich anschließend per Post nach Russland versenden und dafür den Einkaufspreis zzgl. einer Belohnung (etwa 10 Prozent von der Einkaufssumme) bekommen.
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Wenn ich z.B. dafür eine eigene Website ins Netz stelle, dann würde ich darauf die jeweiligen Markennamen verwenden und so weiter.
IANAL, würde aber meinen daß so eine Nutzung zulässig ist. Du verwendest die Marke dann ausschließlich, um auf die Produkten des Markeninhabers Bezug zu nehmen, was unter den erlaubten Gebrauch nach §23 MarkenG fallen sollte. Erschöpfung nach §24 MarkenG fällt generell aus, weil du dich nicht auf die EU beschränkst. Gerade das macht die Sache überhaupt etwas kompliziert. Da wären ja noch offene Fragen zu Zoll, Verbraucherschutz, anwendbarem Gerichtsstand,…
Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben?
Laß dich von einem Anwalt beraten! Das ist zwar mit Kosten verbunden, die werden aber deutlich niedriger sein als das, was dich bei späteren Problemen erwartet.
Gruß, Jan.
Hallo Formator,
hmm, und ich habe die Idee schon fast aufgegeben… Muss ich mir wohl nochmal gründlich überlegen. Danke dir!
Hallo Jan,
ich habe bereits mit zwei befreundeten Anwälten gesprochen, die sind sich aber überhaupt nicht einig. Der eine meinte - ist OK, der andere - lass die Finger davon
Aber keiner von den beiden hat sich natürlich in die Materie vertieft, deshalb werde ich wohl deinen letzten Tipp beherzigen. Danke!
Hallo,
ich halte das zwar für eine gute Geschäftsidee, allerdings ist hier Ärger vorprogrammiert.
Anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie die Ware in Onlineshops für Endkunden einkaufen wollen. Hierin liegt auch der Haken. Auch wenn das nirgendwo explizit aufgeführt ist, richten sich die Angebote dieser Shops an Verbraucher, sprich Endkunden und nicht an Wiederverkäufer/Einzelhändler.
Sie müsste deshalb auf Angebote von Großhändlern zurückgreifen. In deren Bedingungen finden sich jedoch - gerade bei Markenartikeln - Regelungen zum Lizenz- und Verkaufsgebiet.
Die rechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen einmal hinten angestellt, gehe ich persönlich davon aus, dass vor Allem beim Verkauf von Markenwaren über Ihren Onlineshop eine größere Zahl von Abmahnungen und ggf. Gerichtsverfahren über Sie hereinbrechen wird.
Wenn Sie die Idee tatsächlich umsetzen wollen, brauchen Sie in jedem Fall ein rechtlich wasserdichtes Konzept und genügend Rücklagen für Rechtsberatung in etwaigen Gerichtsverfahren.