Hallo,
wie sieht denn folgender Fall steuerrechtlich aus?
Ein deutscher Gewerbetreibender mit USt-ID kauft einen Anlagegüter (Wert 600 EUR netto) bei einer Firma innerhalb der EU (Frankreich).
Durch Nachweis der USt-ID berechnet der Verkäufer keine Umsatzsteuer. Wie kann der Verkäufer das ganze dann steuerlich und auf dem Anlagekonto verbuchen, wenn der Artikel auf z.B. 7 Jahre abgeschrieben wird.
Muss in Deutschland nachträglich irgend eine Steuer entrichtet werden?
Danke!
Gruß
Roland