Einkaufen in EU ohne USt?

Hallo,

wie sieht denn folgender Fall steuerrechtlich aus?

Ein deutscher Gewerbetreibender mit USt-ID kauft einen Anlagegüter (Wert 600 EUR netto) bei einer Firma innerhalb der EU (Frankreich).

Durch Nachweis der USt-ID berechnet der Verkäufer keine Umsatzsteuer. Wie kann der Verkäufer das ganze dann steuerlich und auf dem Anlagekonto verbuchen, wenn der Artikel auf z.B. 7 Jahre abgeschrieben wird.

Muss in Deutschland nachträglich irgend eine Steuer entrichtet werden?

Danke!
Gruß
Roland

Hallo,

das ist dann wohl ein innergemeinschaftlicher Erwerb. Der Erwerber muss
USt zahlen (19%) und kann (ggf.) dieselbe Summe als Vorsteuer geltend
machen (also Nullsummenspiel). Danach kommt der Nettobetrag wie gehabt
auf ein Anlagenkonto und wird abgeschrieben.

Mfg vom

showbee