Liebe Wissende,
vor drei Tagen wurde hier im Forum die nicht abschließend beantwortete Frage gestellt, ob ein einklagbarer Anspruch auf bei von Schulen veranstalteten Sponsorenläufen zugesagten Spenden besteht.
Dies interessiert mich sehr: Ich habe mal bezüglich dieses Spendenmarathons, den RTL regelmäßig veranstaltet, gehört, dass auf die dort telefonisch zugesagten Spenden kein einklagbarer Anspruch bestünde. Das fand ich irgendwie logisch, denn Spenden sind freiwillige Leistungen, die ich/ man grds. nicht erzwingen kann. Hören und Finden kann man aber viel…
Kann mir jemand von Euch sagen, wie dies von der rechtlichen Seite her zu werten ist?
Wie sieht es aus, wenn man sich bei einem Verein unentgeltlich z. B. für ein Fest/ Flohmarkt eine Zapfanlage ausleiht und den Verantwortlichen mündlich zusagt, Betrag X aus dem Erlös zu spenden?
Gesetzt den Fall, die Erlöse sind nicht in der erwarteten Höhe geflossen und/ oder die Kosten dazu noch gestiegen und man spendet Betrag X einfach nicht oder nur ein geringeren Betrag.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Genauso wie beim Sponsorenlauf? Oder liegt hier eine besondere Verknüpfung vor, weil ja irgendwo schon eine „Gegenleistung“ empfangen wurde (beim Sponsorenlauf ja eher nicht)?
Sind neben den möglicherweise zivilrechtlich bestehenden Ansprüchen ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten?
Es handelt sich wirklich nur um einen rein fiktiven Fall, also bitte ich moralische Aspekte außer Acht zu lassen. Die moralische Seite des Ganzen liegt für mich klar auf der Hand. Mich interessiert nur die rechtliche Lösung.
Falls noch Details zu meinem Sachverhalt fehlen, denke ich sie mir gern auf Nachfrage noch aus
Lieben Gruß
Trillian