Einklagbarkeit von Leistungsnachweisen

Hallo!

Könnte mir jemand einen Tip geben, ob man Leistungsnachweise (Scheine) einklagen kann?

Im vorliegenden Fall geht es um eine Dozentin, die es trotz diverser mündlicher und schriftlicher Anmahnungen nicht auf die Reihe bekommt, die Scheine für zwei drei bzw. dreieinhalb Jahre zurückliegende Hausarbeiten auszustellen.

Womit könnte man der Frau mal etwas Dampf machen??

Danke vorab!

Netweasel

Na ja, Frauen halt…
Hi Hendrik,

klagen würde ich nicht unbedingt, zumindestens noch nicht.

Wende Dich doch erst einmal an den Rektor und bitte ihn, der Dame Feuer unter dem Hintern zu machen. Funktioniert meistens…

Viele Grüße
Tessa

Hallo Tessa,

was für ein Rektor? Die Frau ist Akademische Rätin an der Uni, und eine Beschwerde bei der Institutsleitung wird vermutlich wenig bringen - you know: eine Krähe… (usw.)

Ich erwog einen Brief an Fachbereichsleitung & Dekanat. Also doch wieder nicht so weit weg von Deinem Rektor wohl…

Dennoch danke.

hendrik

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Hi Hendrik
Dekan und Fachbereichsrat ist eine gute Idee
Schalte aber am Besten gleich noch den Prüfungsausschuss ein. Der Schein wird ja vermutlich zur Anmeldung für Magister, Diplom oder Staatsexamen benötigt. Wenn sich dann mehrere beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beschweren, sollte schon was vorangehen.
Letztes Mittel vor der Klage wäre dann eine (Dienstaufsichts)Beschwerde beim Kultusministerium. Dann gibt es aber vermutlich wirklich Zunder.

By the way, manchmal hilft auch schon die Androhung gerichtlicher Schritte. (Allerdings würde ich dann bei dieser Dame nie wieder eine Prüfung machen *g*)

Gruss und viel Glück
Mike

rechtliche Grundlagen?
Hallo Michael,

danke für die Hinweise - das mit dem Prüfungsausschuß war mir neu, aber mit dem Rest bestätigst Du in etwa, was ich mir schon ungefähr gedacht hatte (beruhigend!).
Und daß ich mich bei der Frau damit dauerhaft unbeliebt mache, ist mir klar: es bedeutet Arbeit für sie. Andererseits zählt sie für mich mittlerweile zu den Personen, von denen NICHT gemocht zu werden auch schon wieder ein Kompliment darstellt.

Was mir jedoch noch nicht klar ist: aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kann ich denn rechtliche Schritte androhen? (Ist ja wohl immer gut, wenn bei solchen Dingen noch ein Paragraph dabeisteht)

Have a nice day.

hendrik

Hi Hendrik
Ich hab mal ein bisschen im HRG rumgeguckt, aber leider nichts gefunden. Irgendwo gibt es da aber sicher was, mal nen Juristen fragen… Ich bin blos Steineklopfer.
In den meissten Prüfungsordnungen steht übrigens drin, das der Kandidat die zur Prüfungsanmeldung nötigen Leistungsnachweise … auch anderweitig erbringen kann.
Wenn Du noch eine Kopie der Hausarbeit hast, dann könntest Du zum Prüfungsausschuss gehen, den Fall schildern, und fragen, ob es vielleicht der Intimfeind der werten Dame (am besten gleich direkt ansprechen) mal ansehen könnte. Wer den Leistungsnachweis ausstellt, ist nämlich wurscht.

Der Fall bei uns war etwas anders gelagert, eine (jetzige) Kollegin hatte eine Klausur nicht bestanden, obwohl sie 85% der Punkte hatte (leicht kryptische Bewertungsregeln)
Nach 20 min Diskussion lief es darauf hinaus: Entweder Schein oder Rechtsstreit… Sie bekam den Schein.

Gruss
und toi toi toi
Mike

Dank an den ‚Steineklopfer‘! (o.T.)