Einklagen ins Studium WS10/11

Hallo,

ein junger Mann hat von seiner ‚wunsch‘ Hochschule (Ostfalia Braunschweig - Sportmanagment/Bachelor) eine Absage bekommen, Im Vergabeverfahren konnte zugelassen werden: nach Leistung bis 95, Hochschulauswahlverfahren 142, Wartezeit 26
Er selber ist auf einen Rang Ende 100 nach Leistung gelandet, bei der Hochschulauswahl liegt er bei Platz 300.
Nun hat er davon gehört das es möglich ist gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen? Ist das richtig? Für den Studiengang wurde kein NC festgelegt.

Wie muss er nun vorgehen, bzw was genau muss er tun um vielleicht doch noch an der Hochschule angenommen zu werden?
Wie hoch könnten die Rechtskosten bei einem Einspruch sein?
Die Asta der Hochschule biete eine kostenlose Rechtberatung an, allerdings nur für Studenten der Hochschule und auch erst im Zeitraum des Wintersemsters, also für den jungen Mann zu spät…

Grüße
Michi

Hallo

Nun hat er davon gehört das es möglich ist gegen die Ablehnung
Einspruch einzulegen? Ist das richtig?

Was - dass er davon gehört hat oder dass es möglich ist, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen?

Für den Studiengang
wurde kein NC festgelegt.
Wie muss er nun vorgehen, bzw was genau muss er tun um
vielleicht doch noch an der Hochschule angenommen zu werden?

Er muss einen (idealerweise begründeten) Einspruch einlegen, dann auf den (vermutlich trotzdem ablehnenden) Bescheid der Hochschule warten und hat dann einen Monat Zeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. So ist das eigentlich immer beim Staat.

Wie hoch könnten die Rechtskosten bei einem Einspruch sein?

Nahezu null, wenn er ihn selbst schreibt und begründet. Teuer wird es erst beim Klagen.

Die Asta der Hochschule biete eine kostenlose Rechtberatung
an, allerdings nur für Studenten der Hochschule und auch erst
im Zeitraum des Wintersemsters, also für den jungen Mann zu
spät…

Ja, bedauerlich. Aber es ist ja insofern sicher kein Problem, als der junge Mann so sehr überzeugt ist, am Ende im Recht zu sein, dass er sogar den Justizapparat bemühen möchte, nur um nicht woanders studieren zu müssen.

Gruß
smalbop

Hallo.

In solchen Fällen kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. Am besten geht man zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der bereits Erfahrung mit derartigen Verfahren hat. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalen.

öhm… Grund?

Im Vergabeverfahren konnte zugelassen werden: nach Leistung
bis 95, Hochschulauswahlverfahren 142, Wartezeit 26

Er selber ist auf einen Rang Ende 100 nach Leistung gelandet,
bei der Hochschulauswahl liegt er bei Platz 300.

Wogegen genau soll Widerspruch eingelegt werden?
und weswegen?

Das erschließt sich mir nicht… Da steht doch, wieso er nicht zugelassen werden konnte.

Gruß
Paul

Hallo,

Wogegen genau soll Widerspruch eingelegt werden?
und weswegen?

Ganz einfach: gegen die Nichtzulassung. Man verklagt ‚einfach‘ alle beteiligten Hochschulen wegen Nichtzulassung trotz nicht kompletter Auslastung. Und hofft, dass man wenigstens einen der Prozesse gewinnt, um dann trotzdem zum Studium zugelassen zu werden.

War früher wohl mal relativ häufig, diese Variante. Aber keine Ahnung, ob das heute noch funktioniert.
Gruß
loderunner (ianal)