Einklagen von Lohnforderungen

Huhu,

Das kommt drauf an. Deshalb fragte ich ja, ob in der
Ausschlussfristklausel, was zu gerichtlichen Fristen steht.

Sorry, wenn ich jetzt nochmal ‚blöd‘ frage. auf was kommt es
an?

Auf die Formulierung der Ausschlussfristklausel (die ich ja nicht kannte bevor du sie gepostet hast). Es gibt welche, wo auch für die gerichtliche Geltendmachung eine Frist gesetzt wird. Nur als Beispiel für eine solche Klausel, die ich meine -> http://www.soka-bau.de/content/verfahren_tarifvertra…

Mir geht ja nicht um die Mahnung bzw. in Verzug setzen,
sondern, ob man gleich Klage auf Zahlung von Lohnansprüchen
beim AGericht erhebt, oder dies per Mahnbescheid macht.

Man kann gleich Klage erheben, da ja der Verzug schon besteht. In welchen Fällen es sinnvoll ist, erst einen Mahnbescheid zu machen, dass wissen hier die Experten besser *Ballabgeb*

MfG

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Hallo

nehmen wir an:
Beide Arbeitsvertragsparteien können sämtliche Ansprüche aus
dem Arbeitsverhältnis nur schriftlich innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend machen.

Dann wäre die Verjährung ganz normal nach BGB.

Wie kommst Du darauf, daß die Ansprüche nicht nach zwei Monaten verfallen, wenn man sie nicht ordentlich geltend gemacht hat?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Habe jetzt eine Nacht drüber geschlafen und ärger mich nicht mehr über den Ton… :smile: Daher einmal im „Rundumschlag“:

angenommen ein AN war mit Unterbrechung von einigen Wochen 2
Mal bei dem selben AG tätig. Für jedes Arbeitsverhältnis hatte
er (natürlich) einen eigenen Arbeitsvertrag

Inwieweit hier trotzdem die AV „zusammengelegt“ werden können, käme auf den Einzelfall an.

Wenn er nun klagen muss, kann er dann beide Ansprüche
miteinander verknüpfen, oder muss er für jedes
Arbeitsverhältnois separat klagen?

Vermutlich kann er beide verknüpfen, wenn die Unterbrechung gering war. Ansonsten empfiehlt sich eher, die Klagen separat zu führen.

Ist es richtig, dass er, sofern die Geltendmachung gegenüber
dem AGeber innerhalb der Ausschlussfrist erfolgte, 3 Jahre ab
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, Klage
erheben kann (Verjährung) und den AGeber nicht in Verzug
setzen oder anmahnen muss?

Ja, sofern
1.) die Anspüche form- und fristgerecht geltend gemacht wurden, also der AN hinreichend deutlich macht, welche Ansprüche er stellt, ggf. für welchen Zeitraum, und in welcher zumindest ungefähren Höhe und den AG zur Erfüllung auffordert. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Anspruchsgegner Grund und Höhe des Anspruchs ohnehin kennt.
und
2.) der Anspruch nicht anderweitig verwirken kann (was bei Lohnrückstand nicht der Fall sein wird).

Wie bereits erwähnt wurde, ist der Wortlaut aller relevanten vertraglichen Grundlagen hierbei entscheidend.

Muss er bereits bei der Geltendmachung der Lohnansprüche
Zinsen fordern, oder kann er das nachträglich bei der
Klageerhebung?

Klageerhebung.

Wenn nun der Kläger (AN) in erster Instanz obsiegt. Der
Beklagte (AG)legt aber Revision oder Berufung ein (bitte nicht
festnageln, kann mir den Unterschied nie merken).
Was passiert dann mit den Verfahrens- und Anwaltskosten?

Übernimmt der Unterlegene in 2. Instanz für beide Prozesse.

Gruß,
LeoLo

Merci

@LeoLo
Hallo LeoLo,

nehmen wir an:
Beide Arbeitsvertragsparteien können sämtliche Ansprüche aus
dem Arbeitsverhältnis nur schriftlich innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend machen.

Dann wäre die Verjährung ganz normal nach BGB.

Wie kommst Du darauf, daß die Ansprüche nicht nach zwei
Monaten verfallen, wenn man sie nicht ordentlich geltend
gemacht hat?

Ich war jetzt eigentlich - in dem Fall - davon ausgegangen, dass die Ansprüche innerhalb der Frist schriftlich geltend gemacht worden sind und nicht gezahlt wurde. War bei mir mal genau so. Geltendmachung innnerhalb der Frist, AG wollte nichts zahlen, dann zum Anwalt und der fragte als erstes, ob ich auch brav innerhalb der Frist geltend gemacht hab. Sonst hätte der mich gleich wieder rausgeschmissen. :wink:

MfG

Wissenswertes BAG-Urteil zu Ausschlussfristen
In diesem Zusammenhang sehr interessant.

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Aussc…

Hi!

Ich dachte, dafür ist das Forum gedacht. Für Interessierte,
die z. B. wissen wollen, ob sie bestimmte Gesetze oder §§
richtig verstehen, wie diese zu deuten sind. Recht ist eben
eine sehr schwierige Materie, die ein ‚Normalsterblicher‘ wie
ich oft total falsch interpretiert, oder versteht.

Recht ist aber leider sehr oft von kleinen Nuancen grprägt, weshalb eine sehr detailierte Anfrage hier nicht immer vernünftig beantwortet werden KANN.

Deshalb auch nicht selten der Hinweis auf den FA für Arbeitsrecht.

MIR ist das klar!!! Was mich hier ab und zu stört, ist eine
gewisse Agressivität und gewisse Arroganz die hier manchmal
durchdringt.(Ist jetzt nicht auf dich bezogen)

Echt nicht? Dabei würde ich mich selbst schon als arrogant und manchmal auch agressiv beurteilen.
Allerdings nur den Leuten gegenüber, die hier irgendwelchen Mist erzählen (dauerhaft), nicht den Fragenden gegenüber…

Es wird einfach davon ausgegangen, dass der Fragende
Betroffener ist und es sich um richtige Fälle handelt. (Was
vermutlich oft auch wirklich so ist)

Bei mir selbst war das auch schon der Fall.

Darauf hinzuweisen, dass es fast immer besser ist, einen
Anwalt zu fragen ist eine Sache. Wie dies geschieht, aber eine
andere!

Naja - mittlerweile dürfte ja klar sein, dass Dir LeoLo mit seiner gewohnt knappen Art nicht ans Bein pinkeln wollte…

LG
GUido

@Ivo: Da es absolut offtopic ist, kannst Du gerne löschen

Hi!

MIR ist das klar!!! Was mich hier ab und zu stört, ist eine
gewisse Agressivität und gewisse Arroganz die hier manchmal
durchdringt.(Ist jetzt nicht auf dich bezogen)

Echt nicht? Dabei würde ich mich selbst schon als arrogant und
manchmal auch agressiv beurteilen.
Allerdings nur den Leuten gegenüber, die hier irgendwelchen
Mist erzählen (dauerhaft), nicht den Fragenden gegenüber…

Darum, wer, wann, warum und wie oft, geht es mir ja nicht.
War halt ein allgemeiner subjektiver Eindruck von mir.
Aber wenn du es für dich schon zugibst, kann ich ja nicht sooo verkehrt liegen :smile:

bye

PS an MOD:
Kann auch gelöscht werden!!!