Einklagen von Lohnforderungen

Hi,

angenommen ein AN war mit Unterbrechung von einigen Wochen 2 Mal bei dem selben AG tätig. Für jedes Arbeitsverhältnis hatte er (natürlich) einen eigenen Arbeitsvertrag

Angenommen der AN macht nun innerhalb der Ausschlussfrist beim AGeber Restlohnforderungen für das 1. Arbeitsverhältnis geltend, während das 2. Arbeitsverhältnis noch besteht.

Nach Ende des 2. Arbeitsverhältnisses macht er wiederum innerhalb der Ausschlussfrist Restlonansprüche geltend.

Wenn er nun klagen muss, kann er dann beide Ansprüche miteinander verknüpfen, oder muss er für jedes Arbeitsverhältnois separat klagen?

Ist es richtig, dass er, sofern die Geltendmachung gegenüber dem AGeber innerhalb der Ausschlussfrist erfolgte, 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, Klage erheben kann (Verjährung) und den AGeber nicht in Verzug setzen oder anmahnen muss?
Muss er bereits bei der Geltendmachung der Lohnansprüche Zinsen fordern, oder kann er das nachträglich bei der Klageerhebung?

Zusatzfrage:

Wenn nun der Kläger (AN) in erster Instanz obsiegt. Der Beklagte (AG)legt aber Revision oder Berufung ein (bitte nicht festnageln, kann mir den Unterschied nie merken).
Was passiert dann mit den Verfahrens- und Anwaltskosten?

Vor den AGerichten trägt ja normalerweise jeder seine eigenen Kosten.

Etwas viel aber trotzdem vorab Danke für eure Antworten.

bye

Hi,

Wenn er nun klagen muss, kann er dann beide Ansprüche
miteinander verknüpfen, oder muss er für jedes
Arbeitsverhältnois separat klagen?

Das kommt erst mal darauf an, was z.B. in der Ausschlussfristklausel steht. Manchmal kann man da halt nicht warten, um beides evtl. zu verknüpfen, wenn auch für die Klage eine Frist vorgegeben ist.

Ist es richtig, dass er, sofern die Geltendmachung gegenüber
dem AGeber innerhalb der Ausschlussfrist erfolgte, 3 Jahre ab
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, Klage
erheben kann (Verjährung) und den AGeber nicht in Verzug
setzen oder anmahnen muss?

Wie oben geschrieben. Es kommt auf die genaue Formulierung in der Ausschlussfristklausel an.

Muss er bereits bei der Geltendmachung der Lohnansprüche
Zinsen fordern, oder kann er das nachträglich bei der
Klageerhebung?

Besser ist es, wenn er das vorher mit macht.

Wenn nun der Kläger (AN) in erster Instanz obsiegt. Der
Beklagte (AG)legt aber Revision oder Berufung ein (bitte nicht
festnageln, kann mir den Unterschied nie merken).
Was passiert dann mit den Verfahrens- und Anwaltskosten?

Bis zur 1. Instanz zahlt trotzdem jeder seine „Schmiere“ selber.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__12a.html

MfG

Hallo

Warum fragt der AN nicht einfach seinen Anwalt?

Gruß,
LeoLo

Auch Hallo,

Warum fragt der AN nicht einfach seinen Anwalt?

Gruß,
LeoLo

warum stellst du diese Frage nicht einfach bei jeder Frage, die hier gestellt wird?

Auch Gruß. Marion

Hi!

So, wie Du das Ganze schilderst, ist es vermutlich so, dass es sich nicht um einen fiktiven Fall handelt, sondern um echte Probleme, die vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen.

Da ist es in der Tat sehr viel sinnvoller, ein paar Euro in den FA für Arbeitsrecht zu investieren, statt sich auf ein Forum wie dieses zu verlassen (so sehr ich es auch schätzte).
Der erläutert Dir auch Dinge, wie Prozesskostenbeihilfe, etc., was hier eigentlich zu 90% von den Leuten vergessen wird.

Zumal Du bereits Dinge, die richtig erklärt wurden, falsch verstanden hast, ist es WIRKLICH besser, sich das Ganze von einem Fachmann in einem echten Dialog erläutern zu lassen.

Dieses Forum ist eines, wo es zwar sehr gute Informationen gibt, welches aber niemals eine vernünftige Rechtsberatung ersetzen kann (und darf).

LG
GUido

Hallo,

sollte der AN genauso juristisch bewandert sein wie die Fragestellerin, die immer Brufung und Revision durcheinander bringt, so rate ich einen Fachanwalt aufzusuchen.

Es gibt für Laien zu viele Möglichkeiten einen Anspruch zu verwirken.

Gruss Ivo

Hi!

So, wie Du das Ganze schilderst, ist es vermutlich so, dass es
sich nicht um einen fiktiven Fall handelt, sondern um echte
Probleme, die vermutlich gerichtlich geklärt werden müssen.

was hier im Forum ja selten vorkommt :wink:

Da ist es in der Tat sehr viel sinnvoller, ein paar Euro in
den FA für Arbeitsrecht zu investieren, statt sich auf ein
Forum wie dieses zu verlassen (so sehr ich es auch schätzte).

Das müsste eigentlich jedem klar sein! Steht ja auch unter jedem Posting :wink:

Ich persönlich habe hier noch nie für mich selbst gefragt. Ich interessiere mich eben für Recht und darum frage ich hier.
Einfach, um etwas dazu zu lernen.
Ich dachte, dafür ist das Forum gedacht. Für Interessierte, die z. B. wissen wollen, ob sie bestimmte Gesetze oder §§ richtig verstehen, wie diese zu deuten sind. Recht ist eben eine sehr schwierige Materie, die ein ‚Normalsterblicher‘ wie ich oft total falsch interpretiert, oder versteht.

Der erläutert Dir auch Dinge, wie Prozesskostenbeihilfe, etc.,
was hier eigentlich zu 90% von den Leuten vergessen wird.

Hier darf und soll ja auch keine Rechtsberatung stattfinden :wink:
Ich habe übrigens einen umfangreichen Rechtsschutz und daher auch keine Probleme, einen Anwalt zu konsultieren.

Zumal Du bereits Dinge, die richtig erklärt wurden, falsch
verstanden hast, ist es WIRKLICH besser, sich das Ganze von
einem Fachmann in einem echten Dialog erläutern zu lassen.

Siehe oben. Reines Interesse und dazulernen. Weil ich weiß, dass ich das schwierige Thema Recht oft aus einer Art ‚Bauchgefühl‘ oder meiner ‚Logik‘ falsch verstehe, frage ich hier und bin froh um jede geduldige Antwort!

Ich brauche keinen Anwalt, da ich kein Problem habe! Und fast keine Frage, die ich hier bisher stelle, bezieht sich auf die Echtzeit.
Ich bekomme eben viele Geschichten mit und interessiere mich schlicht dafür, wie das rechtlich ausgesehen hätte. Nicht mehr und nicht weniger.

Dieses Forum ist eines, wo es zwar sehr gute Informationen
gibt, welches aber niemals eine vernünftige Rechtsberatung
ersetzen kann (und darf).

MIR ist das klar!!! Was mich hier ab und zu stört, ist eine gewisse Agressivität und gewisse Arroganz die hier manchmal durchdringt.(Ist jetzt nicht auf dich bezogen)

Es wird einfach davon ausgegangen, dass der Fragende Betroffener ist und es sich um richtige Fälle handelt. (Was vermutlich oft auch wirklich so ist)

Werden dann in den Augen der rechtskundigen ‚blöde‘ Fragen stellt, oder der Frager gibt zu, dass er etwas nicht genau weiß, oder vielleicht fehlinterpretiert, wird ‚durch die Blume‘ gesagt wie blöd er ist.

Darauf hinzuweisen, dass es fast immer besser ist, einen Anwalt zu fragen ist eine Sache. Wie dies geschieht, aber eine andere!

Nochmal: Ich beziehe das nicht auf dich!

Danke dir für deine Antwort.

bye

Hi

sollte der AN genauso juristisch bewandert sein wie die
Fragestellerin, die immer Brufung und Revision durcheinander
bringt, so rate ich einen Fachanwalt aufzusuchen.

soll das heißen, dass hier nur juristisch bewanderte Leute Fragen stellen sollten und dich das ansonsten nervt?

Ich dachte Sinn dieses Forums ist, dass DIE Leute, die in etwas bewandert sind, den Leuten, die das eben NICHT sind, ihr Wissen zur Verfügung stellen.

Deine Bemerkung empfinde ich als recht bissig und unnötig, da sie einen persönlichen Touch hat.

Schade eigentlich, dass ich in einem sachlich angelegten Brett wie diesem, solche Antworten bekomme, anstatt den Unterschied erklärt zu bekommen.

Es gibt für Laien zu viele Möglichkeiten einen Anspruch zu
verwirken.

Das ist doch eine gute Antwort!

thx and bye

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Ich dachte Sinn dieses Forums ist, dass DIE Leute, die in
etwas bewandert sind, den Leuten, die das eben NICHT sind, ihr
Wissen zur Verfügung stellen.

Hallo Marion,

zu dem Wissen das Fachleute hier zur Verfügung stellen, gehört
auch die Erfahrung, wann es sinnvoll ist einen RA zu beauftragen
und wann das nicht nötig ist.

Gerade die Leute wie Ivo, den Du ja direkt kritisierst, geben
hier sehr oft, sehr konkrete Antworten, ohne auf einen RA
zu verweisen. Und sehr oft ist das auch möglich, weil
die Rechtslage eindeutig ist, oder es ganz danach aussieht,
als könne man das ohne Gericht klären.

Zu einer verantwortungsvollen Beratung in diesem Forum gehört aber
auch, dass die Grenzen aufgezeigt werden. Und in manchen
Fällen, die hier geschildert werden, wäre es schlicht und
einfach VERANTWORTUNGSLOS, konkretere Hinweise zu geben als den,
einen Anwalt aufzusuchen.

Gruß, trobi

Hi,

zu dem Wissen das Fachleute hier zur Verfügung stellen, gehört
auch die Erfahrung, wann es sinnvoll ist einen RA zu
beauftragen
und wann das nicht nötig ist.

und das resultiert daraus, dass hier (ob begründet oder nicht) wohl immer davon ausgegangen wird, dass es sich nicht um fiktive Fälle oder Interesse handelt, sondern um in ‚Echtzeit‘ stattfindende echte Fälle.

Die ganzen Hinweise auf das Rechtsberatungsgesetz im Verhältnis dazu, wie hier im Forum tatsächlich durch die erteilten Antworten verfahren wird, finde ich sehr fragwürdig. Es ist zwar schön für die Fragenden, aber irgendwie doch ganz schön schwammig.

Ansonsten dürften hier nur Fragen gestellt werden, die sich z. B. darauf beziehen, wie ein best. Gesetz angewandt wird, Kommentare zu Gesetzen, Urteile etc.
Eine Zeit lang las ich z. B. Beiträge im Juraforum. Dort kam es seinerzeit extrem oft vor, dass nicht geantwortet wurde, weil die Frage vermuten ließ, dass es sich um einen echten Fall handelt. Die hielten diese Rechtsberatungssache sehr strikt ein und gingen äußerst vorsichtig damit um.

Gerade die Leute wie Ivo, den Du ja direkt kritisierst, geben
hier sehr oft, sehr konkrete Antworten, ohne auf einen RA
zu verweisen.

Habe ich auch schon bemerkt.
Ich habe ja nichts gegen Ivo, oder kritisiere seine Fachkompetenz!
Ich will da auch keine große Affaire draus machen. Das ändert aber nichts daran, dass ich seine persönlichen Zusatzbemerkungen daneben, unnötig und unsachlich finden darf und dies auch äußern kann.
Hier im w-w-w wird so viel unnötig ‚geschossen‘, da muss ich das sagen dürfen, wenn ich dies so empfinde.
Aber es kommt hier in der Gemeinde anscheinend auch darauf an, WER solche Bemerkungen macht :wink:

Zu einer verantwortungsvollen Beratung in diesem Forum gehört
aber

Hmm, ich persönlich gehe immer davon aus, dass hier nicht beraten wird :smile: sondern ‚Einschätzungen‘ abgegeben werden, oder eben Erklärungen, wie best. §§ zu deuten sind etc. :wink:

Aber schon klar, viele verlassen sich vielleicht auf das hier gesagte und man kann ja nicht wissen, ob das bei mir auch so ist.
Von daher ist es ja nett von euch Wissenden, wenn ihr darauf hinweist.

Aber die Art und Weise wie Ivo dies tat muss mir trotzdem nicht gefallen.

auch, dass die Grenzen aufgezeigt werden. Und in manchen
Fällen, die hier geschildert werden, wäre es schlicht und
einfach VERANTWORTUNGSLOS, konkretere Hinweise zu geben als
den,
einen Anwalt aufzusuchen.

Da widerspreche ich nicht. Ein Hinweis, wie von Ivo, wegen der Gefahren der Verwirkungen von Ansprüchen, in Verbindung mit dem Rat einen Anwalt zu suchen, ist dann sachlich, sehr hilfreich und meines Erachtens ausreichend. Spitze Bemerkungen braucht keiner.

Gruß Marion

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Hallo Marion

soll das heißen, dass hier nur juristisch bewanderte Leute
Fragen stellen sollten und dich das ansonsten nervt?

Nein, genau das sage ich nicht.
Allerdings - wenn es um eine so konkrete Frage wie die Klagegestaltung geht - ist der Prozess in meinen Augen zu weit Fortgeschritten um hier noch mit allgemein formulierten Ratschlägen zu kommen.

Auf Grund meiner Erfahrung als ehem. BR-Mitglied in diesem Bereich habew ich zu oft gesehen, wie einzelne Personen hier am falschen Ende gespart haben. (Eine RSV die so was abdeckt haben ja die wenigsten - warum weiss ich auch nicht.)
Es gibt nun mal Aspekte an die der „Normalbürger“ nicht wirklich denkt. Daher ist hier Profihilfe angesagt.

Ich dachte Sinn dieses Forums ist, dass DIE Leute, die in
etwas bewandert sind, den Leuten, die das eben NICHT sind, ihr
Wissen zur Verfügung stellen.

Stimmt und das geschieht auch.
Allerdings gehört es auch ab einer gewissen Problemstellung dazu verantwortlich zu handeln und darauf hinzuweisen, dass man den Fall besser mit einem Fachanwalt betrifft, dem man den Einzelfall so schildert, wie er es braucht um eine Einzelfallbeurteilung vornehmen zu können. Dies kann kein Forum gewährleisten.

Und der von dir angeführte Fall steht quasi kurz vor Gericht - das ist so Fall wo das eben zutrifft.

Deine Bemerkung empfinde ich als recht bissig und unnötig, da
sie einen persönlichen Touch hat.

Wenn du dich da so sehr angegriffen gefühlt hast, entschuldige ich mich hierfür.
Allerdings hat dein Satz mit der Berufung und der Revision massgeblich dazu beigetragen, dass alle meine Alarmglocken „Gefahr für AN“ gemeldet haben.

Schade eigentlich, dass ich in einem sachlich angelegten Brett
wie diesem, solche Antworten bekomme, anstatt den Unterschied
erklärt zu bekommen.

Nun ja… die Motivation hierzu lag daran, dass hier eben in meinen - und offensichtlich ging es anderen auch so - Gefahr im Verzug war.

Es gibt für Laien zu viele Möglichkeiten einen Anspruch zu
verwirken.

Das ist doch eine gute Antwort!

Ich habs leider zu oft gesehen in meinem kurzen Leben.

Gruss Ivo

Hi Ivo,

Nein, genau das sage ich nicht.
Allerdings - wenn es um eine so konkrete Frage wie die
Klagegestaltung geht - ist der Prozess in meinen Augen zu weit
Fortgeschritten um hier noch mit allgemein formulierten
Ratschlägen zu kommen.

Ok, danke, das verstehe ich. Ich dachte es gibt da eine Regelung, dass man zur Entlastung von den Gerichten Ansprüche gegen eine Partei zusammenfassen kann. Würde in meinen Augen jedenfalls Sinn machen.

Auf Grund meiner Erfahrung als ehem. BR-Mitglied in diesem
Bereich habew ich zu oft gesehen, wie einzelne Personen hier
am falschen Ende gespart haben. (Eine RSV die so was abdeckt
haben ja die wenigsten - warum weiss ich auch nicht.)
Es gibt nun mal Aspekte an die der „Normalbürger“ nicht
wirklich denkt. Daher ist hier Profihilfe angesagt.

Das ist traurig. Letzlich ist ja aber jeder für sich selbst verantwortlich und sollte halt die mehr als ausreichenden und deutlichen Hinweise hier lesen, bevor sie hier Fragen stellen.
letzlich haben wir es hier ja mit Erwachsenen zu tun. Schon traurig, wenn die wegen ein bisschen Geld (Awalt, RSV)auf noch mehr verzichten und nicht schnallen, dass man bei verzwickter Sachlage einen Fachmann zu Rate zieht. Meinen Herd repariere ich ja auch nicht selbst.

Allerdings gehört es auch ab einer gewissen Problemstellung
dazu verantwortlich zu handeln und darauf hinzuweisen, dass
man den Fall besser mit einem Fachanwalt betrifft, dem man den
Einzelfall so schildert, wie er es braucht um eine
Einzelfallbeurteilung vornehmen zu können. Dies kann kein
Forum gewährleisten.

Das sollte eigentlich jedem klar sein, aber anscheinend hast du da leider andere Erfahrungen gemacht. Ich verstehe, dass du dich dahin gehend ‚moralisch‘ frei halten willst.

Wenn du dich da so sehr angegriffen gefühlt hast, entschuldige
ich mich hierfür.
Allerdings hat dein Satz mit der Berufung und der Revision
massgeblich dazu beigetragen, dass alle meine Alarmglocken
„Gefahr für AN“ gemeldet haben.

Ok, ich entschuldige mich auch! Verstehe deine Beweggründe, aber es ist wirklich eine Interessensfrage. In 2. Instanz bräuchte man mW ja eh einen Anwalt.

Nun ja… die Motivation hierzu lag daran, dass hier eben in
meinen - und offensichtlich ging es anderen auch so - Gefahr
im Verzug war.

Verstehe, aber nicht alle, die hier fragen, stecken in dem Fall drin. Es kommt vor, dass halt auch wirklich fiktive Fragen gestellt werden, aber das kannst du ja nicht wissen.

Netter Gruß Marion

Hallo

MIR ist das klar!!! Was mich hier ab und zu stört, ist eine
gewisse Agressivität und gewisse Arroganz die hier manchmal
durchdringt.

In diesem Zusammenhang solltest Du deine eigene Antwort mal betrachten. Ich hatte lediglich gefragt, warum ein Anwalt nicht gefragt wird. Das ist nüchtern betrachtet weder agressiv noch arrogant. Anstatt die von anderen geforderte Geduld selber aufzubringen und ganz normal zu (be)antworten, daß es sich um eine hypothetische Frage handelt, die dich einfach interessiert und eben kein Anwalt eingeschaltet ist (was in deiner Fragestellung anders wirkt), bist Du gleich beleidigt und wetterst gegen das Brett und die Antwortenden.

Werden dann in den Augen der rechtskundigen ‚blöde‘ Fragen
stellt, oder der Frager gibt zu, dass er etwas nicht genau
weiß, oder vielleicht fehlinterpretiert, wird ‚durch die
Blume‘ gesagt wie blöd er ist.

Das dürfte die Eigenschaften einer agressiven Antwort schon eher erfüllen.

Darauf hinzuweisen, dass es fast immer besser ist, einen
Anwalt zu fragen ist eine Sache.

Ich hatte nicht gesagt, daß ein RA gefragt werden soll, sondern indirekt erfragen wollen, ob schon einer eingeschaltet ist.

Wie dies geschieht, aber eine
andere!

Da hast Du Recht! Der Fragesteller unterliegt dabei aber den gleichen Maßstäben wie der Antwortende.

Viel Glück noch bei der Antwortfindung. Sei mir nicht böse, aber ich klinke mich da jetzt lieber aus.

Gruß,
LeoLo

Hi,

Das kommt erst mal darauf an, was z.B. in der
Ausschlussfristklausel steht. Manchmal kann man da halt nicht
warten, um beides evtl. zu verknüpfen, wenn auch für die Klage
eine Frist vorgegeben ist.

nehmen wir an:
Beide Arbeitsvertragsparteien können sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nur schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend machen.

Ist es richtig, dass er, sofern die Geltendmachung gegenüber
dem AGeber innerhalb der Ausschlussfrist erfolgte, 3 Jahre ab
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand, Klage
erheben kann (Verjährung) und den AGeber nicht in Verzug
setzen oder anmahnen muss?

Wie oben geschrieben. Es kommt auf die genaue Formulierung in
der Ausschlussfristklausel an.

Und wenn, wie oben, ohne Klausel über Zeit für Klageerhebung?
Gilt dann ganz normal die Verjährungsfrist?

Muss er bereits bei der Geltendmachung der Lohnansprüche
Zinsen fordern, oder kann er das nachträglich bei der
Klageerhebung?

Besser ist es, wenn er das vorher mit macht.

Habe jetzt gefunden, dass man das wohl auch hinterher machen kann.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Bei der schriftlichen Geltendmachung brauchen Sie übrigens keine Zinsen zu verlangen. Dies können Sie später immer noch tun, falls der Arbeitgeber nicht zahlt und es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

bye

Hi,

MIR ist das klar!!! Was mich hier ab und zu stört , ist

eine

gewisse Agressivität und gewisse Arroganz die hier manchmal
durchdringt.

In diesem Zusammenhang solltest Du deine eigene Antwort mal
betrachten. Ich hatte lediglich gefragt, warum ein Anwalt
nicht gefragt wird. Das ist nüchtern betrachtet weder agressiv
noch arrogant.

du musst dich auch nicht angesprochen fühlen, außerdem habe ich
dir eine MAIL geschrieben.
Aber o.k, wir können es auch hier machen.
Es ging auch nicht nur um diesen Thread, schon gar nicht um dich
sondern, dass ich dies ab und zu so empfinde.

Anstatt die von anderen geforderte Geduld
selber aufzubringen und ganz normal zu (be)antworten, daß es
sich um eine hypothetische Frage handelt, die dich einfach
interessiert und eben kein Anwalt eingeschaltet ist (was in
deiner Fragestellung anders wirkt), bist Du gleich beleidigt
und wetterst gegen das Brett und die Antwortenden.

Warum muss ich jedes Mal extra betonen, dass es sich um
einen fiktiven Fall handelt, wo doch hier sowieso nach
Rechtsberatungsgesetz zu konkreten Fällen keine Auskunft erteilt
werden darf???
Sorry, aber iese Argumentation kann ich nicht so ganz
akzeptieren.

Außerdem finde ich, dass meine Frage wesentlich allgemeineren Charakter hat, als die Meisten hier.

Z.B. die wegen Verjährung von Lohnansprüchen bei Einhaltung der Geltendmachung gegenüber eines AGs, wegen Zusammenfassen von Geltendmachung von Lohnforderungen vor Gericht etc.
Wann und wie Lohnansprüche verwirkt werden können und was dabei zu beachten ist, ist doch sehr allgemein, oder nicht?

Darauf hinzuweisen, dass es fast immer besser ist, einen
Anwalt zu fragen ist eine Sache.


Ich hatte nicht gesagt, daß ein RA gefragt werden soll,
sondern indirekt erfragen wollen, ob schon einer eingeschaltet
ist.


Ok, dann war das ein Missverständnis?
Aber selbst wenn es ein echter Fall wäre und ein Anwalt bereits
eingeschaltet wäre, warum sollte derjenige dann hier fragen. Er
hätte dann ja bereits einen Anwalt.

Viel Glück noch bei der Antwortfindung. Sei mir nicht böse,
aber ich klinke mich da jetzt lieber aus.


Klaro, ist ja alles freiwillig hier. Trotzdem Danke.

bye

2 „Gefällt mir“

Hi,

nehmen wir an:
Beide Arbeitsvertragsparteien können sämtliche Ansprüche aus
dem Arbeitsverhältnis nur schriftlich innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend machen.

Dann wäre die Verjährung ganz normal nach BGB.

Muss er bereits bei der Geltendmachung der Lohnansprüche
Zinsen fordern, oder kann er das nachträglich bei der
Klageerhebung?

Besser ist es, wenn er das vorher mit macht.

Habe jetzt gefunden, dass man das wohl auch hinterher machen
kann.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

:smile: Wobei ich jetzt (irrtümlicherweise) gedacht hätte, dass diese Forderungen mit zu den fälligen Forderungen dazu gehören … aber ich bin ja lernfähig.

MfG

Hi,

nehmen wir an:
Beide Arbeitsvertragsparteien können sämtliche Ansprüche aus
dem Arbeitsverhältnis nur schriftlich innerhalb einer
Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Fälligkeit geltend machen.

Dann wäre die Verjährung ganz normal nach BGB.

Dake. Dann war meine Vermutung und einschätzung also ausnahmsweise Mal richtig. *freu*

Habe jetzt gefunden, dass man das wohl auch hinterher machen
kann.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

:smile: Wobei ich jetzt (irrtümlicherweise) gedacht hätte, dass
diese Forderungen mit zu den fälligen Forderungen dazu gehören
… aber ich bin ja lernfähig.

Sorry, sollte keine Belehrung sein! Denke aber, du hast das nicht falsch aufgefasst.

Was meinst du zu der Frage, ob Ansprüche aus 2 verschiedenen Arbeitsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber in einem Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können?

Einerseits kann ich es mir nicht vorstellen, da es ja 2 einzelne Arbeitsverträge sind. Andererseits wäre es im Interesse der Gerichte, Gerichtstermine zu minimieren.

Noch eine Frage/Vermutung:
Generell kann man/macht man/muss man Forderungen doch gewöhnlich erst Mal per Mahnbescheid geltend.
Wie ist das nun, wenn es sich um Lohnforderungen handelt?
Muss man diese dann direkt über die Arbeitsgerichte gehen?

Für Mahnbescheide sind doch die Amtsgerichte zuständig. (Oder eben spezielle Stellen, die nur die Mahnbescheide bearbeiten)

Spezielle Fragen der Lohnforderungen sind aber evtl. kompliziert. Bei den Arbeitsgerichten sitzen ja Richter, die sich damit auskennen.

Würde mich echt interessieren.

thx and bye

Hi,

Was meinst du zu der Frage, ob Ansprüche aus 2 verschiedenen
Arbeitsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber in einem
Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können?

Das kommt drauf an. Deshalb fragte ich ja, ob in der Ausschlussfristklausel, was zu gerichtlichen Fristen steht.

Einerseits kann ich es mir nicht vorstellen, da es ja 2
einzelne Arbeitsverträge sind.

Ja schon, aber der selbe Arbeitgeber. Und in dem Fall - so wie ich das verstanden habe - recht zeitnah beieinander. Oder?

Noch eine Frage/Vermutung:
Generell kann man/macht man/muss man Forderungen doch
gewöhnlich erst Mal per Mahnbescheid geltend.

Nö, muss man nicht generell. Der Verzug entsteht ja gleich, wenn bei Fälligkeit nichts gezahlt wird. Da bedarf es im grunde keiner Mahnung.

Wie ist das nun, wenn es sich um Lohnforderungen handelt?
Muss man diese dann direkt über die Arbeitsgerichte gehen?

Es gibt auch einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid, aber in dem Bereich kenn ich mich nicht aus. Wird wohl angewendet, wenn der AG die Forderung anerkennt. Wie das damit läuft … keine Ahnung.

Für Mahnbescheide sind doch die Amtsgerichte zuständig. (Oder
eben spezielle Stellen, die nur die Mahnbescheide bearbeiten)

Wie gesagt: es gibt da nen extra Mahnbescheid.

MfG

P.S. Hab noch was dazu gefunden http://www.online-mahnbescheid.de/infos_025.html

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Huhu,

Was meinst du zu der Frage, ob Ansprüche aus 2 verschiedenen
Arbeitsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber in einem
Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können?

Das kommt drauf an. Deshalb fragte ich ja, ob in der
Ausschlussfristklausel, was zu gerichtlichen Fristen steht.

Sorry, wenn ich jetzt nochmal ‚blöd‘ frage. auf was kommt es an? Die Sache mit der Ausschlussfristklausel ist ja geklärt.

Einerseits kann ich es mir nicht vorstellen, da es ja 2
einzelne Arbeitsverträge sind.

Ja schon, aber der selbe Arbeitgeber. Und in dem Fall - so wie
ich das verstanden habe - recht zeitnah beieinander. Oder?

Davon gehen wir Mal aus. Ja. Es liegen nur wenige Wochen zw. den beiden Arbeitsverhältnissen

Noch eine Frage/Vermutung:
Generell kann man/macht man/muss man Forderungen doch
gewöhnlich erst Mal per Mahnbescheid geltend.

Nö, muss man nicht generell. Der Verzug entsteht ja gleich,
wenn bei Fälligkeit nichts gezahlt wird. Da bedarf es im
grunde keiner Mahnung.

Mir geht ja nicht um die Mahnung bzw. in Verzug setzen, sondern, ob man gleich Klage auf Zahlung von Lohnansprüchen beim AGericht erhebt, oder dies per Mahnbescheid macht.

Wie gesagt: es gibt da nen extra Mahnbescheid.

MfG

P.S. Hab noch was dazu gefunden
http://www.online-mahnbescheid.de/infos_025.html

Der Link ist super! Vielen Dank. Wieder was gelernt.

bye

Aber es kommt hier in der Gemeinde anscheinend auch darauf an,
WER solche Bemerkungen macht :wink:

Ja klar. Mit dem Moderator muss man sich doch gut stellen :smile: