Liebe Experten,
kann ein Pflichteil trotz Testament eingeklagt werden, wenn der Erblasser seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat und die Kinder eine Ausgleichszahlung bekommen sollen.
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Liebe Experten,
kann ein Pflichteil trotz Testament eingeklagt werden, wenn der Erblasser seine Frau als Alleinerbin eingesetzt hat und die Kinder eine Ausgleichszahlung bekommen sollen.
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Servus,
ein Testament, in dem gleichzeitig Erbteile für die Kinder festgelegt werden und die Ehegattin als Alleinerbin bezeichnet wird, ist in sich widersprüchlich, also auslegungsbedürftig. Das geht nicht auf Distanz irgendwo im Internet, sondern kann nur durch einen Juristen geschehen, der den Text des Testaments vollständig kennt.
Ein Pflichtteilsanspruch besteht, wenn ein Abkömmling des Erblassers durch das Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Das ist im gegebenen Fall sehr unwahrscheinlich, aber dazu müsste man wie gesagt das Testament kennen.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Kommt doch darauf an, ob diese „Ausgleichszahlung“ die Höhe des Pflichtteils erreicht oder nicht.
Wenn ja, dann kann man nicht klagen. Man bekäme ja was einem nach dem Gesetz zusteht.
Wenn nein, dann könnte man grundsätzlich auf Zahlung des vollen Pflichtteils klagen.
Es kommt aber auf die genaue Formulierung im Testament an.
Üblich ist ja eine Formulierung, Alleinerbin ist Ehefrau und die Kinder erben erst später.
Und um die sofortige Auszahlung des Pflichtteils zu verhindern, setzt man die Schutzklausel rein.
Die besagt, "wenn du, lieber Erbe, das schon beim 1. Erbfall fordern solltest, bekommst Du beim 2. Erbfall (Mutter) auch nur noch das Pflichtteil ").
MfG
duck313