Hallo zusammen,
bin letztes Jahr zum 30.11.2011 aus der Kirche ausgetreten und bekam von meinem AG (überraschenderweise) die Kirchensteuer für das komplette Jahr mit meiner Dezemberabrechnung zurückerstattet. Auf meiner Lohnsteuerkarte stehen bei einbehaltene Kirchensteuer 0,00 Euro. Bei Kirchensteuermerkmale – vom 01.01 bis 31.12.
Ich nehme an, dass man mir bei meiner Einkommensteuererklärung für die Monate 01.2011 bis 11.2011 die Kirchensteuer nachzahlen lässt. Stimmt das oder gilt der Austritt für das komplette Jahr rückwirkend?
Was gebe ich in meiner Einkommenssteuererklärung als Religionsschlüssel an? RK (war Mitglied die ersten 11 Monate 2011) oder VD (bin ja ausgetreten und seit 12.2011 kein Mitglied mehr).
Danke im Voraus!
Hallo Loko8957,
kann dir leider nicht helfen, frag doch einfach mal b eim Finanzamt nach.
Gruß
KingLudwig
Die offizielle Antwort:
Durch einen Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht nicht sofort, sondern je nach Bundesland erst mit Ablauf des Austrittsmonats oder des Folgemonats.
Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung wird keine Kirchensteuer mehr einbehalten, wenn die Kirchensteuerpflicht nicht mehr besteht und das auch auf der Lohnsteuerkarte bzw. bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen ist.
Im Kirchensteuerbescheid am Ende des Jahres wird bei einem Kirchenaustritt während des Jahres in allen Bundesländern das Zwölftelprinzip angewendet (BFH-Urteil vom 15.10.1997, I R 33/97, BStBl. 1998 II S. 126). Dabei wird für jeden Monat, in dem die Kirchensteuerpflicht bestanden hat, ein Zwölftel der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht zu zahlen wäre.
Die inoffizielle Antwort:
Eine Möglichkeit wäre in der Einkomensteuererklärung bei den persönlichen Angaben - Religionszugehörigkeit VD anzugeben. Das stimmt mit dem überein was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht (keine Kirchensteuer).
Das Kirchensteueramt kann sich jedoch meldet.
Hallo Loko,
Dein AG hat tatsächlich einen Fehler gemacht, als er Dir die KiSt fürs ganze Jahr zurückerstattet hat.
Im Jahr des Kirchenaustritts wird nämlich zeitanteilig für ganze Monate gerechnet.
Wenn Du also Deine Einkommensteuererklärung abgibst, dann mußt Du auf jeden Fall für 11 Monate wieder Kirchensteuer zahlen.
Wenn Du Deine Steuererklärung ganz normal auf Papier abgibst, dann schreibst Du einfach das Datum des Kirchenaustritts in die Nähe von dem Kreuzle.
Wenn Du über Elster die Steuererklärung abgibst, dann ist da vorgesehen, dass Religionswechsel (auch Austritte) monatsgenau angegeben werden.
Also alles kein Problem.
Wenn Du aber den Steuerbescheid bekommst, dann solltest Du die Kirchensteuer auf jeden Fall kontrollieren, weil ich regelmäßig die Erfahrung gemacht habe, dass diese zeitanteilige Rechnung von den Sachbearbeitern aufm FA gerne vergessen wird.
Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und Deine Frage korrekt erfaßt.
Falls noch Fragen sind, einfach nochmals melden.
Viele Grüße sendet
Andrea