Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: angenommen, man ist im vergangenen Jahr zum 30.11.2011 aus der Kirche ausgetreten und bekam von seinem AG die Kirchensteuer für das komplette Jahr mit der Dezemberabrechnung zurückerstattet. Auf der Lohnsteuerkarte stehen bei einbehaltene Kirchensteuer 0,00 Euro. Bei Kirchensteuermerkmale – vom 01.01 bis 31.12.
Ich nehme an, dass man bei der Einkommensteuererklärung für die Monate 01.2011 bis 11.2011 die Kirchensteuer nachzahlen muss. Stimmt das oder gilt der Austritt für das komplette Jahr rückwirkend und man muss der Kirche nichts nachzahlen?
Was ist eigentlich in der Einkommenssteuererklärung als Religionsschlüssel anzugeben? RK (man war Mitglied die ersten 11 Monate 2011) oder VD (man ist ausgetreten und seit 12.2011 kein Mitglied mehr).
Danke im Voraus
Hallo,
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: angenommen, man ist im vergangenen Jahr
zum 30.11.2011 aus der Kirche ausgetreten und bekam von seinem
AG die Kirchensteuer für das komplette Jahr mit der
Dezemberabrechnung zurückerstattet. Auf der Lohnsteuerkarte
stehen bei einbehaltene Kirchensteuer 0,00 Euro. Bei
Kirchensteuermerkmale – vom 01.01 bis 31.12.
warum er das getan hat ist mir ein Rätsel.
Ich nehme an, dass man bei der Einkommensteuererklärung für
die Monate 01.2011 bis 11.2011 die Kirchensteuer nachzahlen
muss. Stimmt das
richtig. Eigentlich hätte der AG sich das Ganze also auch sparen können. Dann käme es zu keiner Nachzahlung.
gilt der Austritt für das komplette Jahr
rückwirkend und man muss der Kirche nichts nachzahlen?
Nein, die Kirchensteuer ist monatsweise gültig. Endet die Kirchensteuerpflicht durch Ausdritt also z. B. im Juli 11 ist man für 7 Monate kirchensteuerpflichtig und für 5 Monate nicht.
Was ist eigentlich in der Einkommenssteuererklärung als
Religionsschlüssel anzugeben? RK (man war Mitglied die ersten
11 Monate 2011) oder VD (man ist ausgetreten und seit 12.2011
kein Mitglied mehr).
Einzugeben ist eigentlich immer das, was zum Beginn des Jahres da ist. Und „man“ sollte natürlich eine Austrittserklärung mit einreichen damit das FA auch einen Nachweis hat. In deinem fiktiven Fall gibt „man“ also „RK“ ein da man das komplette Jahr kirchensteuerpflichtig war. Nein, kein Irrtum. Die Kirchensteuerpflicht „endet mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem man aus der Kirche ausgetreten ist.“ Ist „man“ also im Juli ausgetreten endet die Pflicht zum 31.08., in deinem Fall ist der Aussteiger im November ausgetreten, so endet die Pflicht also zum 31.12.
Danke im Voraus
bitte
LG