Einkommen als Student vs Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu dem erlaubten Einkommen als Student. Die Ergebnisse meiner eigenen Recherche waren teils sehr wiedersprüchlich und in der Hauptsache verwirrend.
Zunächsteinmal die Ausgangssituation:
Ich bin 26 und absolviere derzeitig ein Fernstudium. Ich arbeite an einem Flughafen und laufe dort, meines Wissens nach, als Werksstudent. Meine Krankenkasse akzeptiert meinen Studentenstatus.
Bei dem Flughafen hab ich einen 13h Vertrag welcher ca 470€ einbringt. Zu den 13h kommen jedoch eine Menge an Überstunden und Zulagen aus Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeit. So das es auch schon mal 1400€ werden können. Im Monatsdurchschnitt hab ich für das Jahr 2009 ca 900€ verdient.
Nun habe ich unter anderem gelesen das man als Student nur 7300€ pro Jahr verdienen darf, bzw nur 20h pro Woche arbeiten darf, bevor es Konsequenzen für meinen Versicherungsstatus hat.
An anderer stelle hieß es man dürfe nicht mehr als 18h pro woche arbeiten bzw nicht mehr als 1200 pro Monat verdienen, was ein Jahreseinkommen von 14000€ ergäbe.
Nun stellt sich mir die Frage wie es sich tatsächlich verhält.
Handelt es sich bei den 18h/20h um Werte die man in einem Monat tatsächlich nciht überschreiten darf, oder handelt es sich eher um Durchschnittswerte? Als „normaler“ Student könnte man ja in den Semesterferien mehr arbeiten. Da ich ja Fernstudium betreibe bin ich von meiner Zeiteinteilung ja noch flexibler als ein normaler Student. Gibt es für meinen Fall etwas was ich beachten sollte?

Mfg

Frank Schreckenberg

Hallo, ich werde das nächste Woche im Büro checken und melde mich dann bei Dir.

Schöne Grüße

Ralf

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Hallo Frank,
die Höhe deines Gehaltes spielt keine Rolle. Grundsätzlich gilt: übersteigt der Zeitaufwand für die Beschäftigung den Zeitaufwand für das Studium, liegt Versicherungspflicht vor. Hier gilt eine Grenze von 20 Stunden pro Woche. Beträgt die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden, liegt also grds. keine Versicherungspflicht vor.
Wird ausschließlich in den Semesterferien mehr als 20 Stunden gearbeitet, liegt keine Versicherungspflicht vor.
Wird während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden gearbeitet und ist dies auf zwei Monate befristet, liegt ebenfalls keine Versicherungspflicht vor.
Im Einzelfall kann auch das Erscheinungsbild Student vorliegen, wenn sich die Arbeitszeit den Erfordernissen des Studiums anpasst. Da hast Du es aufgrund des Fernstudiums in der Tat leichter. Wichtig ist allerdings im Zweifelsfall, dass Du tatsächlich Fortschritte mit dem Studium machst.
Wegen der 20 Stunden: wenn es immer schwankt, würde ich eine Durchschnittsberechnung machen.
Letztendlich ist es Auslegungssache - leider.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen. Falls noch Fragen da sind, melde Dich.
Vieel Grüße

Ralf