Hallo!
Man stelle sich vor: man erhält ein kleines Gehalt. Zusätzlich Aufstockung. Dann fällt einem auf dass wohl aus Versehen ein 2.Zusatzeinkommen berechnet wurde-in Höhe von 100 Euro- Ein Jahr lang. Zahlt dies die JobAgentur wohl zurück?
Ich danke für alle Anregungen und Meinungen 
Hallo,
das klingt nach § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes), insbesondere § 44 Abs.4 SGB X.
Also sollte eine rückwirkende Zahlung des zu wenig ausgezahlten ALG2 möglich sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
Gruß
Ronny
das klingt nach § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen
nicht begünstigenden Verwaltungsaktes), insbesondere § 44
Abs.4 SGB X.
Also sollte eine rückwirkende Zahlung des zu wenig
ausgezahlten ALG2 möglich sein.
Hallo,
§ 44 Abs. 4 SGB X im Prinzip richtig.
Aber durch § 40 Abs. 1 SGB II wird die Frist von 4 Jahren auf 1 Jahr reduziert.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html
Gruß von TrixiMaus
2 „Gefällt mir“
Hallo
schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=23.0
Beispielschreiben: http://hartz.info/index.php?board=10.0
Unbedingt immer alles nachweislich (schriftlich) einreichen.
LG