Einkommen/Aufstockung/Zusatzeinkommen

Hallo!

Man stelle sich vor: man erhält ein kleines Gehalt. Zusätzlich Aufstockung. Dann fällt einem auf dass wohl aus Versehen ein 2.Zusatzeinkommen berechnet wurde-in Höhe von 100 Euro- Ein Jahr lang. Zahlt dies die JobAgentur wohl zurück?

Ich danke für alle Anregungen und Meinungen :wink:

Hallo,

das klingt nach § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes), insbesondere § 44 Abs.4 SGB X.
Also sollte eine rückwirkende Zahlung des zu wenig ausgezahlten ALG2 möglich sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

Gruß
Ronny

das klingt nach § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen
nicht begünstigenden Verwaltungsaktes), insbesondere § 44
Abs.4 SGB X.
Also sollte eine rückwirkende Zahlung des zu wenig
ausgezahlten ALG2 möglich sein.

Hallo,
§ 44 Abs. 4 SGB X im Prinzip richtig.
Aber durch § 40 Abs. 1 SGB II wird die Frist von 4 Jahren auf 1 Jahr reduziert.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html

Gruß von TrixiMaus

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Hallo

schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=23.0

Beispielschreiben: http://hartz.info/index.php?board=10.0

Unbedingt immer alles nachweislich (schriftlich) einreichen.

LG