Hallo,
wie ist die Sachlage:
Es liegt Einkommen als Teilzeitbeschäftiger/abhängig Beschäftigter, also normales Arbeitseinkommen (Abzug von L-Steuer…Soz.-Beiträge)vor.
Daneben wird Gewinn aus einer GbR ausgewiesen.
Der anteiligen Gewinn aus dem Gewerbetrieb muss ich in der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung versteuert werden.
Kann man „Rürup“ machen, um so das anteilige Einkommen aus dem Gewerbebetrieb zu mindern. Vermutlich ist es letztlich egal, bei welchem Einkommen Rürup berücksichtigt wird. Das Ergebnis bei der zu zahlenden Einkommen-Steuer bleibt das gleiche.
Auf dem Einkommen-Steuer-Bescheid soll ein niedrigeres Einkommen aus dem Gewerbebetrieb ausgewiesen haben.
im prinzip ja,
aber rürup ist der falsche weg - das geld ist weg und die steuerlast kommt spaeter doppelt, da gibt es keine freibeträge.
besser ist mit investitionen oder rücklagen dafür, anschaffungen, abschreibungen, werbungskosten etc den gewinn zu minimieren.
viel erfolg mit der gdbr !
Um ein niedrigeres Einkommen aus einer GbR zu erzielen, müssen Kosten entstehen, die den Gewinn senken. Das Grundprinzip hier lautet: Umsatz - Kosten = Gewinn. Der Gewinn wird versteuert. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Um seine Steuerlast zu senken, kann man eine Basis- bzw auch Rürup-Rente genannte Vorsorge nutzen. Hierzu sind Beiträge zu zahlen, die in den Vorsorgeaufwendungen in Ansatz gebracht werden.
Um jedoch das Einkommen zu senken, gibt es nur die zu erst genannte Möglichkeit oder Alternativ weniger Umsatz generieren.