Hallo ihr Wissenden,
x hat einen neuen Arbeitgeber bei dem er als studentische Hilfskraft auf Lohnsteuerkarte arbeitet.
Er teilte x mit, dass er keine weiteren bezahlten Tätigkeiten ausüben darf, da der AG sonst höhere Abgaben zu zahlen hat.
Nun ist es aber so, dass x selbst als Student versichert ist. Dabei ist zwar eine Wochenarbeitszeitgrenze von 18 Semester/40 Semesterferien Std pro Woche einzuhalten, aber generell darf x um noch Kindergeld zu beziehen bis zu 8000,- € pro Jahr verdienen. Diese Grenze rechnete sich bisher immer aus Kleingewerbe und Lohnsteuereinkommen zusammen - ohne Probleme.
Daher x’s Frage: Tauchen meine Tätigkeiten im Kleingewerbe (Rechnungsstellung über Gewerbeschein) irgendwo auf, zum Beispiel in der Lohnsteuer, so dass x’s Arbeitgeber davon mitbekommt, bzw. tatsächlich höhere Abgaben zu zahlen hat?
Vielen Dank für eure Anregungen und Antworten.
Wisst ihr wo x etwaige Angaben auch rechtsmäßig nachlesen kann?
Danke,
HalloFrage