Einkommen aus Lohnsteuer und Kleingewerbe als Student - ein paar Fragen?

Hallo ihr Wissenden,

ich habe einen neuen Arbeitgeber bei dem ich als studentische Hilfskraft auf Lohnsteuerkarte arbeite.

Er teilte mir mit, dass ich keine weiteren bezahlten Tätigkeiten ausüben darf, da er sonst höhere Abgaben zu zahlen hat.

Nun ist es aber so, dass ich selbst als Student versichert bin. Dabei ist zwar eine Wochenarbeitszeitgrenze von 18 Semester/40 Semesterferien Std pro Woche einzuhalten, aber generell darf ich um noch Kindergeld zu beziehen bis zu 8000,- € pro Jahr verdienen. Diese Grenze rechnete sich bisher immer aus Kleingewerbe und Lohnsteuereinkommen zusammen - ohne Probleme.

Daher meine Frage: Tauchen meine Tätigkeiten im Kleingewerbe (Rechnungsstellung über Gewerbeschein) irgendwo auf, zum Beispiel in der Lohnsteuer, so dass mein Arbeitgeber davon mitbekommt, bzw. tatsächlich höhere Abgaben zu zahlen hat?

Vielen Dank für eure Anregungen und Antworten.

Wisst ihr wo ich etwaige Angaben auch rechtsmäßig nachlesen kann?

Danke,
HalloFrage

Hallo,
wenn du bei deinem Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung ausüben würdest, wäre die Tätigkeit auf 50 Tage/Jahr oder 2 Monate/Jahr begrenzt, Sozialversicherungsabgaben würden für deinen Arbeitgeber nicht anfallen, daher darf keine weiter Beschäftigung ausgeübt werden, sonst kommt man über die Grenzen. Da du aber schreibst, dass du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, ist es seltsam…
Das Kindergeld zählt nicht zu den Einnahmen dazu, das bekommen deine Eltern. Die Einkommensgrenze um es nicht zu verlieren liegt bei 8004 €, vorsicht, Gewinn aus Gewerbebetrieb zählt dazu! Einkommen aus Gewerbebetrieb hätten mit einer kurfristigen Beschäftigung nichts zu tun - den Gewinn musst du aber über eine Einnahme-Überschuss-REchnung ermitteln und eine Einkommensteuererklärung abgeben, hierzu bist du dann verpflichtet.

Hoffe dir geholfen zu haben!

HalloFrage,

im Prinzip habe ich der Antwort von Schnickschnack nichts hinzuzufügen. Frag doch mal Deinen Arbeitgeber „als was“ er Dich abrechnet. Als „kurzfristig Beschäftigten“ oder als „studentische Hilfskraft“ mit Beiträgen nur zur Rentenversicherung?

An der Sozialversicherungs-Anmeldung kannst Du es auch erkennen: 0000 = kurzfristig Beschäftigter
0100 = Stud. Hilfskraft.

Freundliche Grüße

reginha