Einkommen aus selbst. tätigkeit

Hallo,

folgendes Problem liegt vor:

  • Student (22 jahre) und Studentin (27 jahre) sind verheiratet
  • Student erhält Bafög & KiGe, Studentin nichts
  • Student arbeitet als Kleinunternehmer auf Gewerbeschein
  • ab März bekommen Student und Studentin ein Kind :smile:
  • Student ermittelt seine Jahreseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit über Einnahmen-Überschußrechnung
  • Studentin ist Krankenversichert und Student bei ihr mit Familienversichert

Fragen:

  • Was ist das zu versteuernde Einkommen das Studenten? Das Ergebnis der Einnahmen-Überschußrechnung?
  • welche Vorteile brächte eine zusammenveranlagung?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen,

Victoria

Hallo,

  • Was ist das zu versteuernde Einkommen das Studenten? Das
    Ergebnis der Einnahmen-Überschußrechnung?

Das Ergebnis der Einnahme-Überschussrechnung heißt Gewinn oder Verlust.
Dieser wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb angesetzt.

Kaufst du dir eine Software für die Einkommensteuer oder nimmst du das kostenlos Programm Elster, kannst du diesen Wert eingeben. Nach Abzug aller Ausgaben wie z.B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

  • welche Vorteile brächte eine zusammenveranlagung?

Splittingtarif, d.h. das errechnete zu versteuernde Einkommen wird halbiert, für diesen Betrag die Steuer in der Tabelle abgelesen und dann der gefundene Tabellenwert verdoppelt, ergibt die festzusetzende Steuer.
Das ist in der Regel günstiger, da die Steuersätze kontinuierlich ansteigen.
Bei Zusammenveranlagung werden dabei auch 2 Grundfreibeträge automatisch berücksichtigt.

Viele Grüße
C.

Hallo,

Hallo Cirwalda,

vielen Dank für dein schnelle Antwort!

Was ist wenn diese Einkünfte, also der Gewinn aus dem Gewerbe, negativ bzw. kleiner als 7680 Euro ist? Dann braucht man sicher keine Zusammenveranlagung und Steuern muss man auch nicht zahlen?

Vielen Dank für deine Mühen,

Victoria

a) Wenn der Student mit seinen gesamten Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss er keine Steuern zahlen.
Siehe 5 Beiträge weiter unten im Forum: „Steuerfreibetrag für Unternehmer?“

b) Wenn nicht Gütertrennung vereinbart ist, werden beide meines Wissens zusammen veranlagt.

Gruß JoKu

Wegen seines eigenen Kindergeldes sollte der Student darauf achten, dass der Gewinn seines Gewerbes nicht über 7.428 EUR kommt.
mehr dazu: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm

Gruß JoKu

b) Wenn nicht Gütertrennung vereinbart ist, werden beide
meines Wissens zusammen veranlagt.

Gruß JoKu

hallo,

hab ich da was verpasst, oder hat die gütertrennung tatsächlich was mit der veranlagungsform zu tun ???

gruß vom inder

*grübel*
Erzähl doch mal mehr über Güterstand/Veranlagungsform .

Joku

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

*grübel*
Erzähl doch mal mehr über Güterstand/Veranlagungsform .

Joku

meines wissens hat das eine nichts mit dem anderen zu tun…

…belehrt mich eines besseren - aber mit §§§§§§

gruß vom inder

Servus Inder,

jetzt hab ich viele Jahre lang das Kreuzlein auf Seite 1 des Mantelbogens gemacht und mir nie was dabei gedacht.

Es gibt in NWB Fach 10 S. 1357ff ein zusammenfassendes Artikelchen von Michael Fleischmann, der leider sehr wenige Quellen zitiert. Im Tenor kommt er von hinten durch die Brust ins Auge zu dem Ergebnis, dass der Güterstand für die Besteuerung selbst ohne Auswirkung ist, aber die im Fall der Aufteilung der Gesamtschuld nach 268-280 AO bedeutende Zurechnung der Steuerschuld im gleichen Verhältnis wie die Zurechnung der Einkünfte erfolgt - und auf diese hat der Güterstand schon einen Einfluss. Ebenfalls darauf, welche Forderungen des Fiskus in welches Vermögen vollstreckt werden können.

Wie genau sich hier die Gütergemeinschaft auswirkt, hab ich dem Beitrag nicht entnehmen können: Hier gehts in Zivilrecht und ZPO rein, Stichwort dürfte die Unterscheidung zwischen einer gesamtschuldnerischen Haftung aus verschiedenen (getrennten) Vermögen oder aus einem gemeinsamen sein.

Schöne Grüße

MM

*