Hallo, folgendes Problem: jemand ist verheiratet und hat einen 6 Jährigen Sohn. Außerdem hat er eine 17 Jährige nicht eheliche Tochter für die Unterhalt gezahlt werden muss. Da er aber nur 500 € Netto monatlich verdient kann er keinen Unterhalt zahlen. Jetzt ist die Frage ob das Einkommen seiner Frau mit angerechnet werden darf damit er Unterhalt zahlen kann ? Wenn ja auf welchen Gesetzen oder ähnliches basierend ?
Über Sinnvolle Antworten würde ich mich sehr freuen.
hier muss erst mal geklärt werden, WARUM der barunterhaltspflichtige Elternteil nur 500 Euro verdient. Ist er durch Krankheit/Behinderung gehindert einen Vollzeitjob auszuüben, der ihm ein „normales“ Einkommen beschert? Oder gibt es andere nachvollziehbare Gründe?
ob was geklärt werden muß, oder nicht, wie Frau Ingrid Schumacher schreibt,
ist hier gar nicht die Frage …
Frage ist, ob die Ehefrau mit einstehen muß …
Und das muß sie nicht.
Maßgeblich ist allein das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten. - Punkt.
Wie es dann weitergeht, wenn der nicht kann, entscheiden Jugendamt,
Sozialamt oder Gerichte.
Der Lohn der Frau darf nicht mit angerechnet werden. Aber laut Gesetz, ist die Ehefrau durchaus in der verpflichtet Ihnen Unterhalt zu zahlen, denn dazu ist sie als Ehefrau verpflichtet (Deutsches Gesetz). dadurch haben Sie dann wieder mehr Geld zur Verfügung und können Unterhalt zahlen. Hinten rum also holen die sich doch das Geld!
man muss halt nur wissen wie, nur wir verstehen sowas nicht!