Einkommen des kleinunternehmers

hallo zusammen!
ich hätte eine dumme frage zum kleinunternehmer:
die entsprechende regelung des gesetzes bezieht sich ja ausdrücklich auf den umsatz. sehe ich richtig, dass auf die so erzielten einkünfte noch einkommensteuern zu zahlen sind (wenn sie gewinn darstellen)?
ich kenne nämlich jemanden, der hartnäckig behauptet, dass ein kleinunternehmer gar keine steuern zu zahlen hat, solange er unter der umsatzgrenze bleibt…
eine kurze klärung könnte streit schlichten helfen :wink:

beste grüße
bernd

hi bernd,

dein freund ist im unrecht. ein kleinunternehmer nach § 19 UStG mit bspw. 17.000 EUR umsatz / jahr mag vielleicht von der umsatzsteuer „verschont“ bleiben. mit den 17.000 EUR umsatz kann er aber jeden gewinn/verlust erwirtschaften. dieser gewinn wird natuerlich auch versteuert bei der einkommensteuer…

wer als unternehmer die begriffe umsatz, netto, brutto, betriebsausgaben, gewinn, einkünfte, verlust, einkommen nicht auseinanderhalten kann, bzw. nicht zuordnen kann, dem ist schwer geraten sich professioneller hilfe (steuerberater) zu bedienen!

mfg vom

showbee

hi showbee,
da bin ich aber erleichtert :wink:

kann er aber jeden gewinn/verlust erwirtschaften. dieser
gewinn wird natuerlich auch versteuert bei der
einkommensteuer…

ich bin zwar steuerlicher laie, aber glücklicher weise nicht blind…

wer als unternehmer die begriffe umsatz, netto, brutto,
betriebsausgaben, gewinn, einkünfte, verlust, einkommen nicht
auseinanderhalten kann, bzw. nicht zuordnen kann, dem ist
schwer geraten sich professioneller hilfe (steuerberater) zu
bedienen!

meine rede…

besten dank mal wieder
bernd

Hier gibt’s Stoff zum Lesen:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm