Einkommen durch freiberufl. Tätigkeit bei Alg II

Hallo,

ein Schauspieler bezieht ALG 2.
Wenn er zwischendurch einen Dreh hatte, dann wurde das immer ganz normal über Lohnsteuerkarte abgerechnet und er hat das Einkommen dann dem Jobcenter angegeben. Dies wurde dann immer angerechnet.

Nun bemüht sich der Schauspieler verstärkt im Sprecherbereich einen Fuß in die Tür zu bekommen, damit mittelfristig die Möglichkeit besteht, endlich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen zu sein.

Jetzt hat der Schauspieler 2 Sprecherjobs angenommen. Allerdings werden diese Jobs nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet, sondern er muß dem Auftraggeber eine Rechnung bezügl. des Honorars stellen. Um eine Rechnung zu stellen ist es aber notwendig eine Steuernummer zu beantragen um steuerlich erfasst zu werden, da die Steuernummer ja auf die Rechnung muss.
Damit ist der Schauspieler ja dann fürs Finanzamt als Freiberufler eingestuft.

Wie wirkt sich das ganze jetzt auf seinen ALG2 Bezug aus?
Bereits zum Monatsanfang hat er dann ein Bruttoeinkommen von 1000.-Euro (setzt sich aus den 2 Sprecherjobs und einem Dreh auf Lohnsteuerkarte zusammen).
Der Dreh auf Lohnsteuerbasis wird ja wie immer mit der Einkommensbescheinigung (füllt ja der Arbeitgeber aus) abgerechnet.

Was ist mit den 2 Jobs auf Rechnung? Reicht er da nur die Kopien seiner Rechnungen beim Jobcenter ein?

Wie ist das überhaupt mit der freiberuflichen Erfassung beim Finanzamt? Hat der Schauspieler dann überhaupt noch Anspruch auf ALG2, oder kündigt das Jobcenter den Bezug aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit.
Der Schauspieler weiß ja nicht, ob er jetzt häufig Einkommen hat oder nicht. Kann ja im November wieder gar nichts sein und dann müsste er ja bereits wieder ALG2 beantragen.

Viele Grüße
Maternus

Hallo,

1.Was ist mit den 2 Jobs auf Rechnung? Reicht er da nur die Kopien seiner Rechnungen beim Jobcenter ein?

Würden ausreichen. Kosten die entstehen in Verbindung mit dem Job, können/müssen/sollen abgezogen werden.

2.Wie ist das überhaupt mit der freiberuflichen Erfassung beim Finanzamt?

läuft einfach unter der jetzigen Steuernummer weiter.

Hat der Schauspieler dann überhaupt noch Anspruch auf ALG2, oder kündigt das Jobcenter den Bezug aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit.

Eine Kündigung erfolgt nicht auf Grund der Tätigkeit, sondern auf Grund der Einkommenshöhe. Dies berechnet das Amt.

VG, René

2.Wie ist das überhaupt mit der freiberuflichen Erfassung beim Finanzamt?

läuft einfach unter der jetzigen Steuernummer weiter.

=> Nein… Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist beim Finanzamt anzuzeigen und man erhält eine entsprechende Steuernummer.

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=> Nein… Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist beim
Finanzamt anzuzeigen und man erhält eine entsprechende
Steuernummer.

Stimmt die ID Nr. reich z.Zt. noch nicht. Dies haben mir Mitarbeiter des Finanzamtes gesagt. Man benötigt noch eine Steuernummer.

Hallo René,

Eine Kündigung erfolgt nicht auf Grund der Tätigkeit, sondern
auf Grund der Einkommenshöhe. Dies berechnet das Amt.

hast Du eine Ahnung, wie hoch diese Einkommenshöhe ungefähr ist?

Das Problem des Schauspielers ist natürlich folgendes.
Es kann sein, daß er im Oktober erstmalig ein Bruttoeinkommen von ca. 1500.- hat (setzt sich zusammen aus Engagements auf Lohnsteuerkarte, sowie die Jobs für die er dann eine Rechnung schreiben muss).

Aber es kann natürlich sein, daß im November oder Dezember viel weniger eingenommen wird. Vielleicht sogar gar nichts. Es wäre ja dann ein ewiges hin und her mit der erneuten Antragsstellung.

Vorher lag das Einkommen meistens bei 300.- Euro (manchmal auch bei 600.- Euro). Und das auch nur alle 2 oder 3 Monate.

Viele Grüße
Maternus

Hallo,

mal ganz langsam:

selbständigen Tätigkeit ist beim Finanzamt anzuzeigen und man erhält eine entsprechende Steuernummer

stimmt, nur geht es hier um freiberufliche Tätigkeit!

Stimmt die ID Nr. reich z.Zt. noch nicht

stimmt, wenn Du noch NIE eine Steuernummer bessen hast!
Sonst bleibt sie bei freiberuflicher Tätigkeit identisch.

VG, René

P.S. wie hoch eine ALG2-Leistung ist, berechnet das Amt immer auf einen 6 Monatszeitraum, ab Tag der Beantragung. Einnahmen werden auch auf die Monate aufgesplittet.

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mal ganz langsam:

=> klar…

stimmt, nur geht es hier um freiberufliche Tätigkeit!

=> Na und? Ist dem Finanzamt/ Steuerrecht egal. Die Aufnahme ist anzuzeigen. Im Unterschied zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit reicht ein Dreizeiler ans FA. Siehe § 138 AO und § 18 EStG.

Sonst bleibt sie bei freiberuflicher Tätigkeit identisch.

=> Nein, bleibt sie nicht… Man erhält eine Steuernummer, die den Steuerpflichtigen als selbständig Tätigen identifiziert. Und selbstständig tätig heißt entweder gewerblich oder freiberuflich.

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stimmt, wenn Du noch NIE eine Steuernummer bessen hast!
Sonst bleibt sie bei freiberuflicher Tätigkeit identisch.

Klarstellen durch weglassen ist auch nicht fair!

Und falls Du Recht hast, müsste ich mal mit meinem Finanzamt reden, warum ich seit 1807 ein-und-die-selbe Steuernummer habe. Trotz Wechsel in die Freiberuflichkeit und späterer Geschäftseröffnung!

Na die Burschen können was erleben! Machen mir das Leben leichter, durch nur eine Steuernummer und dürfen das nicht!
(könnt aber auch daran liegen, dass ich schon immer ein Gewerbe hatte, auch als ich AN war! Dann hast Du natürlich Recht und ich verbuche es bei mir unter Altersstarrsinn!:wink:)

VG, René

(könnt aber auch daran liegen, dass ich schon immer ein
Gewerbe hatte, auch als ich AN war! Dann hast Du natürlich
Recht und ich verbuche es bei mir unter
Altersstarrsinn!:wink:)

=> das wird wohl der Grund sein. Alles andere lass ich jetzt mal so stehen.

I.d.S.
e

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Hallo

P.S. wie hoch eine ALG2-Leistung ist, berechnet das Amt immer auf einen 6 Monatszeitraum, ab Tag der Beantragung.

Das Ding heißt Bewilligungszeitraum. Ist manchmal gut zu wissen.

Einnahmen werden auch auf die Monate aufgesplittet.

D. h. die Einnahmen werden addiert und auch die Ausgaben, die dann von den Einnahmen abgezogen werden. Der Rest wird dann durch 6 geteilt.

Das passiert aber erst hinterher. Vorher wird erstmal geschätzt. Leider lieben es manche Argen, erstmal gigantische Einnahmen zu vermuten. Da kann es dann passieren, dass man einfach gar nichts kriegt. Oder 5 Euro. Da muss man dann ständig hinterher sein.

Wenn sowas passiert, würde ich zum Vorgesetzten und den fragen, ob es wohl besser wäre, die selbständige Tätigkeit wieder aufzugeben, oder was er mir raten würde.

Viele Grüße

Einnahmen werden auch auf die Monate aufgesplittet.

D. h. die Einnahmen werden addiert und auch die Ausgaben, die
dann von den Einnahmen abgezogen werden. Der Rest wird dann
durch 6 geteilt.

Das passiert aber erst hinterher. Vorher wird erstmal
geschätzt. Leider lieben es manche Argen, erstmal gigantische
Einnahmen zu vermuten. Da kann es dann passieren, dass man
einfach gar nichts kriegt. Oder 5 Euro. Da muss man dann
ständig hinterher sein.

Hallo,

ich hätte in diesem Zusammenhang noch eine Zusatzfrage:

Wie weist man als Freiberufler bei der ARGE sein Einkommen nach?

Angestellte können ja ihre Verdienstbescheinigung oder eine anderweitige Bestätigung vom Chef einreichen, auf welchem der Betrag des Monatsverdiensts vermerkt ist.
Aber was können Freiberufler einreichen? Genügt es jeweils am Ende des Monats Kopien der gestellten Rechnungen einzureichen?

Hallo

Aber was können Freiberufler einreichen? Genügt es jeweils am
Ende des Monats Kopien der gestellten Rechnungen einzureichen?

Man kann auch die Originale mitbringen und verlangen, dass sie das dort an Ort und Stelle kopieren (nicht dalassen! Wenn dann sofort!). Das wäre zumindestens billiger. Aber praktischer sind natürlich Kopien, die du selber machst.

Man sollte aber natürlich auch eine Auflistung dazu haben, auf der dann jeweils das Datum der Rechnung, der Rechnungsempfänger, Gegenstand und am besten auch eine eigene Numierierung drauf ist, die dann auch auf der Rechnung deutlich vermerkt ist (vielleicht mit farbigem Filzstift, immer in der gleichen Ecke).

Diese Numerierung muss übrigens (fürs Finanzamt zumindestens) eindeutig sein. D. h. du kannst nicht die Rechnungen für 2010 mit 1 anfangen usw. und im nächsten Jahr wieder bei 1 anfangen. Entweder 2010-1 oder du numerierst immer weiter bis in alle Ewigkeiten, oder was auch immer.

Da du nicht nur Rechnungen hast, sondern auch Quittungen, solltest du überlegen, ob du deine Belege einfach durchnumerierst, oder die Quittungen anders numerierst und getrennt abheftest. Also z. B.
Rechnungen: 2010-1-R 2010-2-R usw.
Quittungen: 2010-1-Q 2010-2-Q usw.
Dabei solltest du auch unbedingt die leichte Unterscheidbarkeit und leichte und schnelle Schreibweise berücksichtigen. Unter Umständen hast du irgendwann sehr viele Rechnungen und Quittungen! Und auflisten musst du sie immer! Wenn nicht mehr für die Arge, dann fürs Finanzamt.

UND du musst ganz dringend auch die Nachweise für den Zahlungsausgang und Zahlungseingang haben! Kontoauszüge oder Kassenbuch.

Bei Kontoauszügen wäre es wesentlich übersichtlicher, wenn du ein extra Geschäftskonto hättest, was aber ziemlich teuer ist und sich am Anfang wahrscheinlich noch nicht lohnt.

Viele Grüße

‚du‘ soll ‚man‘ heißen
Hallo MOD

Da du nicht nur Rechnungen hast …

Das ‚du‘ ist hier nicht als du zu verstehen, sondern als ‚man‘.

Einnahmen UND Ausgaben
Nicht nur die Einnahmen interessieren aber, sondern auch die Ausgaben, die man so im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit hat. Das aber nur nebenbei.

Sonnigen Sonntag wünscht
e

Nicht nur die Einnahmen interessieren aber, sondern auch die Ausgaben, die man so im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit hat. Das aber nur nebenbei.

Was dachtest du, wofür ich die Quittungen erwähnt habe?

Sorry, dann habe ich dich verstanden miss :wink:
Hatte es als Einnahmequittungen interpretiert.

Sonnigen Sonntag
e