Hallo,
ein Schauspieler bezieht ALG 2.
Wenn er zwischendurch einen Dreh hatte, dann wurde das immer ganz normal über Lohnsteuerkarte abgerechnet und er hat das Einkommen dann dem Jobcenter angegeben. Dies wurde dann immer angerechnet.
Nun bemüht sich der Schauspieler verstärkt im Sprecherbereich einen Fuß in die Tür zu bekommen, damit mittelfristig die Möglichkeit besteht, endlich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen zu sein.
Jetzt hat der Schauspieler 2 Sprecherjobs angenommen. Allerdings werden diese Jobs nicht über die Lohnsteuerkarte abgerechnet, sondern er muß dem Auftraggeber eine Rechnung bezügl. des Honorars stellen. Um eine Rechnung zu stellen ist es aber notwendig eine Steuernummer zu beantragen um steuerlich erfasst zu werden, da die Steuernummer ja auf die Rechnung muss.
Damit ist der Schauspieler ja dann fürs Finanzamt als Freiberufler eingestuft.
Wie wirkt sich das ganze jetzt auf seinen ALG2 Bezug aus?
Bereits zum Monatsanfang hat er dann ein Bruttoeinkommen von 1000.-Euro (setzt sich aus den 2 Sprecherjobs und einem Dreh auf Lohnsteuerkarte zusammen).
Der Dreh auf Lohnsteuerbasis wird ja wie immer mit der Einkommensbescheinigung (füllt ja der Arbeitgeber aus) abgerechnet.
Was ist mit den 2 Jobs auf Rechnung? Reicht er da nur die Kopien seiner Rechnungen beim Jobcenter ein?
Wie ist das überhaupt mit der freiberuflichen Erfassung beim Finanzamt? Hat der Schauspieler dann überhaupt noch Anspruch auf ALG2, oder kündigt das Jobcenter den Bezug aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit.
Der Schauspieler weiß ja nicht, ob er jetzt häufig Einkommen hat oder nicht. Kann ja im November wieder gar nichts sein und dann müsste er ja bereits wieder ALG2 beantragen.
Viele Grüße
Maternus