Hallo,
folgender Fall: Arbeitnehmer A bekommen neben seinem monatlichen Bruttolohn einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss in nicht geringer Höhe. Wird dieser bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahreseinkommens zum Vergleich mit der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenkassen mitberücksichtigt?
Vielen Dank und viele Grüße
Johanna