Einkommen für Versicherungspfichtgrenze

Hallo,

folgender Fall: Arbeitnehmer A bekommen neben seinem monatlichen Bruttolohn einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss in nicht geringer Höhe. Wird dieser bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahreseinkommens zum Vergleich mit der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenkassen mitberücksichtigt?

Vielen Dank und viele Grüße

Johanna

Hallo

diese Zuschüsse werden bei der Ermittlung außen vor gelassen, da Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nur das ist, wofür auch Beiträge bezahlt werden (vorbehaltlich der richtigen Klassifizierung ob frei oder pflichtig)

Hilfsweise würde ich hier die Sozialversicherungsentgeltverordnung zu Rate ziehen. Demnach sind nach § 1 dem Arbeitsentgelt lohnsteuerfreie Bestandteile NICHT zuzurechnen.

Zur weiterführenden Lektüre:

http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informationen/versic…

LG
S_E