Hallo,
nehmen wir an, ein Mr. X verdient 3.400,-- EUR brutto, 2.000,-- EUR netto. Lohnsteuer und Sozialversicherungen werden vom Brutto abgezogen und Mr. X erhält 2.000,-- EUR auf sein Konto. Hr. X hat das Gefühl, das ist mein Netto, mit dem ich meinen Monat bestreiten muss (Miete, Lebensmittel, Auto usw.).
Nehmen wir an, Hr. X macht sich selbstständig, schließt eine private Krankenversicherung ab und ist nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Der Gewinn/Verlust wird mit der Einnahmeüberschußrechnung (EÜR) ermittelt. Hr. X arbeitet in einer Dienstleistungsbranche. Die Gewinnermittlung sieht bspw. wir folgt aus:
Einnahmen: 55.000,-- EUR
Ausgaben: 15.000,-- EUR
Betriebsergebnis: 40.000,-- EUR
Dies hieße monatlich 3.333,-- EUR
Kann man die 2.000,-- EUR netto im Angestelltenverhältnis mit dem 3.333,-- EUR vergleichen? Sind die 3.333,-- EUR monatlich so zu sehen wir die 2.000,-- EUR netto? Müssen von den 3.333,-- EUR weitere Postitionen (Kranken- u. Rentenvers o. ä.) abgezogen werden, um die Werte vergleichen zu können.
Kann man in diesem Beispiel sagen, der Wechsel in die Selbstständigkeit hat sich gelohnt (monetär betrachtet)?
sind die Steuern bei den Monatlichen 3.333, EUR schon abgezogen.
Grundsätzlich vergleicht man immer Brutto, da bei Netto Personenabhänige Abzüge vorhanden sind.
Übrigens denk daran für die Rente benötigst du Rücklagen von ca 500.000 EUR wenn du halbwegs gutes Leben nach den Arbeiten haben möchtest. Denn mit 65 möchtset du aufhören, 85 Wirst du sind 20 jahre 500 000/ 20 = 25.000 Pro Jahr / 12 = 2 083 EUR/ Monat
Diese Frage kann man leider nicht so einfach beantworten.
Die Höhe der Einkommensteuer ist u.a. auch von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Außerdem muß man, falls man nicht Kleinunternehmer ist, Umsatzsteuer zahlen, soweit sie den Kunden in Rechnung gestellt wurde.
Für seine Altersversorgung ist man als Selbständiger ganz allein verantwortlich. Nach oben oder unten gibt es keine Grenze.
Ob man sich selbständig macht, hängt auch nicht nur vom Einkommen ab.
Als Arbeitnehmer hat man doch mehr Sicherheit.
Hallo Pitufino (woher kommt deser Nick?, würde mich interessieren)
Ich habe mir noch einmal ein paar Gedanken gemacht.
Für die Berechnung muss Herr X auch daran denken, dass der bezahlte Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Angestelltenverhältnis in der Selbständigkeit wegfallen. Entgeltfortzahlung leisten auch private Krankenkassen, lassen sich das allerdings sehr gut bezahlen. Vielleicht sollte Herr X da nochmal im Versicherungsbrett nachfragen.
Krankenkasse hast du ja schon. Was fehlt sind natürlich Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer, dafür hat Herr X ja früher Lohnsteuer bezahlt.
Wie sieht es mit Rentenversicherung aus?
Herr X leistet auch keine Zahlungen mehr in die Arbeitslosenversicherung. Es gab diese Möglichkeit mal, leider nur kurz.
Dann müsste man auch wissen, welche Betriebsausgaben Herr X genau meint.
Viele Grüße
Gesine
PS: Umsatzsteuer sind natürlich keine Betriebsausgaben. Sie wurde ja von den Kunden bezahlt und muss dann auch an das Finanzamt, gekürzt um die Vorsteuer für Eingangsrechnungen, abgeführt werden.
Als Angestellter ist man arbeitslosenversichert und rentenversichert.
Als Selbständiger hat man ein wesentlich größeres Risiko und muss selber vorsorgen. Wieviel die gesetzliche Rente in 30 Jahren aber noch wert sein wird, ist die große Frage…
Und selbstverständlich muss die private KV noch abgezogen werden für einen Vergleich.
Ich selber würde nicht 2000€ netto bei einem angenehmen Job aufgeben für den Stress und die Unsicherheit der Selbständigkeit, auch für 3000€ im Monat. Aber jeder hat eben ein subjetiv anderes Sicherheitsbedürfnis und nicht jede Selbständigkeit muss risikoreich sein.