Einkommen Steuer negative Einkünfte Ausland (USA)

Hallo,

angenommen X hat 2012 negative Einkünfte aus einem Unternehmen im Ausland (USA) erzielt. 

X ist in DE Einkommensteuerplichtig wegen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Wie sollte X die negativen Einkünfte angeben oder ist dies entbehrlich, da diese sowieso nicht berücksichtigt werden?

Wenn x die negativen Einkünfte vergessen hat 2012 zu erklären wie könnte x das nachholen? 

Danke wenn hier jemand was weiss.

Mit freundlichen Grüßen 

CAUS

… so nicht sagen. es kommt drauf an, welches land welches besteuerungsrecht hat.

wenn man in D ohnehin nur beschränkt stpfl. ist, dann spielen die einkünfte aus usa keine rolle.

gruß inder

Servus,

bedeutet „steuerpflichtig wegen Einkünften aus V+V“, dass in D keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht (kein Wohnsitz, kein dauernder Aufenthalt in D)?

Schöne Grüße

Dä Blumpeder

Da bin ich etwas überfragt. X vermietet einen Teil seines Hauses an Familienangehörige. Das Haus selber steht Ihm zur Verfügung. X lebt aber zur Zeit in den USA und ist dort auch steuerpflichtig. X ist weiterhin in DE gemeldet und Krankenversichert. Die Kosten für das vermietete Objekt sind höher als die Mieteinnahmen.

Nun besteht das Problem wie und mit welchen Formblatt die negativen Einkünfte aus den USA deklariert werden sollten.

X hat zur Zeit weder in DE noch in den USA Steuern zu bezahlen, Es geht rein um die richtige Form der Erklärung.

Servus,

die richtige Form der Erklärung hängt davon ab, ob überhaupt in Deutschland unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht.

Der Beschreibung nach hat der Steuerpflichtige in Deutschland weder einen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt. Dann ist er in D nur mit den Einkünften aus Vermietung beschränkt einkommensteuerpflichtig, und Verluste aus den USA spielen keine Rolle, brauchen also auch nicht in der Steuererklärung berücksichtigt zu werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

x hat sein Haus in DE und dieses ist auch für X verfügbar. X ist auch in DE gemeldet. X hat keine dauerhaft Aufenthaltserlaubnis für die USA. In 2012 war x noch in DE Freiberuflich tätig hat jedoch keine positiven Einkünfte erzielt. Daher auch die Annahme das Steuerpflicht bestand und weiter besteht. X hat gegenüber dem FA erklärt, dass er die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr ausübt. jedoch keine ANtwort vom FA erhalten. Was sollte X tun?

Servus,

ok, wenn das Haus in D verfügbar (also nicht vermietet, das hatte ich falsch verstanden) ist, besteht ein Wohnsitz und damit unbeschränkte Steuerpflicht in D.

Wenn in 2012 in D ausschließlich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angefallen sind, haben Einkünfte, die in einem anderen Land steuerbar sind, keine Auswirkung und brauchen nicht in der ESt-Erklärung aufgeführt werden.

Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind in den USA steuerbar, wenn dort eine Betriebsstätte besteht. Aus der Zeit vor Begründung der Betriebsstätte in den USA können hier Einkünfte (auch negative) vorliegen, die in Deutschland steuerbar sind.

Wenn bereits erklärt worden ist, es seien 2012 in Deutschland keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angefallen, ist eine Änderung der betreffenden bestandskräftigen ESt-Bescheide (Verlustrücktrag in 2011? Festgestellter verbleibender Verlustvortrag?) zu Gunsten des Steuerpflichtigen unter Umständen möglich. Dazu müsste man wissen, ob diese Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind (steht auf den Bescheiden drauf).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder