Servus,
ok, wenn das Haus in D verfügbar (also nicht vermietet, das hatte ich falsch verstanden) ist, besteht ein Wohnsitz und damit unbeschränkte Steuerpflicht in D.
Wenn in 2012 in D ausschließlich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angefallen sind, haben Einkünfte, die in einem anderen Land steuerbar sind, keine Auswirkung und brauchen nicht in der ESt-Erklärung aufgeführt werden.
Die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind in den USA steuerbar, wenn dort eine Betriebsstätte besteht. Aus der Zeit vor Begründung der Betriebsstätte in den USA können hier Einkünfte (auch negative) vorliegen, die in Deutschland steuerbar sind.
Wenn bereits erklärt worden ist, es seien 2012 in Deutschland keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angefallen, ist eine Änderung der betreffenden bestandskräftigen ESt-Bescheide (Verlustrücktrag in 2011? Festgestellter verbleibender Verlustvortrag?) zu Gunsten des Steuerpflichtigen unter Umständen möglich. Dazu müsste man wissen, ob diese Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind (steht auf den Bescheiden drauf).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder