Guten Tag, eine junge Frau, wegen psychischer Erkrankung sehr wahrscheinlich dauerhaft EU-Rentnerin (ohne Rentenleistungsanspruch und damit Grundsicherung nach SGB XII) und in einer WfbM arbeitend, möchte doch so gerne ‚richtiges‘ eigenes Einkommen erwirtschaften. (Die eigene Arbeit wird als Möglichkeit zur freien Gestaltung des Lebens und als Eigenverantwortung gesehen).
Sie ist künstlerisch begabt und bastelt in ihrer Freizeit leidenschaftlich gerne. Nun steht die Idee im Raum diese Werke (Bilder, Stofftiere, kleine Textilien etc.) zu veräußern. Angenommen, es ergäben sich im monatlichen Schnitt Beträge um die 30€ (unwahrscheinlic, dass es mehr wäre), bedeutet dieses, dass sie dann 9€ als 30% behalten könnte? Das würde dann jedoch nicht den Materialverbrauch von ca. 15€ decken und sie müsste von ihrem Sozialgeld draufzahlen. Wie sieht es mit dem Status ‚Selbständige‘ aus? Leben könnte sie von solchen Erlösen nicht, noch dazu fehlt die arbeitsleistende Kontinuität, aber der Einsatz von Material und evtl. Steuern könnte dann vom Einkommen abgezogen werden.
-Wie konkret ist das mit den 30% zu verstehen und
-greift in einem solchen Fall noch eine andere Verordnung zur Eingliederungsleistung für behinderte Menschen, bzw.
-ist durch den Besuch einer WfbM der Eingliederungsleistungsanspruch bereits erschöpft?
-Werden die Freizeitstunden, aus denen das ‚Einkommen‘ erwirtschaftet werden kann, als Arbeitsstunden umdeklariert, und damit fiele sie aus der EU- Rente heraus?(Bzw. wackelt dann der Status Erwerbsunfähigkeit?
Vielen Dank!