Hallo,
wie schaut es aus, wenn man als Selbständiger Einkünfte von Fördervereinen an Schulen, der VHS oder Familienbildungsstätten durch Unterrichtserteilung in Kursen oder AG´s hat, die ja eigentlich umsatzsteuerbefreit sind? Darüber hinaus sind Einnahmen vorhanden, mit denen zusammen dann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gelten würde, da der Betrag überschritten würde. Aber sind denn beide Einkommen gleich zu behandeln?
Herzlichen Dank schon einmal für Infos
Zaubergreda
wie schaut es aus, wenn man als Selbständiger Einkünfte von
Fördervereinen an Schulen, der VHS oder
Familienbildungsstätten durch Unterrichtserteilung in Kursen
oder AG´s hat, die ja eigentlich umsatzsteuerbefreit sind?
Gut schaut es aus.
Einkünfte können nicht ust-befreit sein. Dies können nur Einnahmen.
Darüber hinaus sind Einnahmen vorhanden, mit denen zusammen
dann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gelten würde, da
der Betrag überschritten würde. Aber sind denn beide Einnahmen
gleich zu behandeln?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Sind diese Einnahmen nicht sowieso bis 2.100€ steuerfrei (Übungsleiter/Dozent)?
Gruß
JK
Sind diese Einnahmen nicht sowieso bis 2.100€ steuerfrei
(Übungsleiter/Dozent)?
Hallo joku,
diese Steuerfreiheit ist ertragsteuerlich und hat mit eventuellen umsatzsteuerlichen Freiheiten nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Sind diese Einnahmen nicht sowieso bis 2.100€ steuerfrei
(Übungsleiter/Dozent)?diese Steuerfreiheit ist ertragsteuerlich und hat mit
eventuellen umsatzsteuerlichen Freiheiten nichts zu tun.
Hallo Ronald,
diesen komprimierten Satz habe ich leider überhaupt nicht verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
JoKu
Hallo JoKu,
die beschriebenen 2.100 € steuerfreie Einnahmen (gemäß § 3 Nr. 26 EStG) beziehen sich auf die einkommensteuerliche Befreiung.
Darüber hinaus haben sie jedoch nichts mit der umsatzsteuerlichen Behandlung zu tun.
Der Fragesteller wollte jedoch die ust-liche Behandlung geklärt haben. Da kann man nicht mit dem Einkommensteuergesetz argumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Aber sind denn beide Einkommen Einnahmen
gleich zu behandeln?
Nein, in die Prüfung der Kleinunternehmergrenze werden die umsatzsteuerfreien Einnahmen nicht einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald