Hallo
D. h., wenn sich das Kind mit der Ausbildungsvergütung nicht selbst verköstigen kann…, zählt es zu der BG der Mutter?
Wenn das Kind selber auch Alg II bekommt, dann gehört es zur Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird irgendwie angerechnet.
Aber es hat ja auch Kindergeld, oder nicht?
Das wird erstmal dem Kind als Einkommen zugeordnet. Wenn das Kind auch ohne Kindergeld genug Geld für sich zum Leben hat, dann wird das Kindergeld allerdings der Mutter angerechnet.
Welche Kosten gehören denn alle zum Bedarf? Auch die Mietkosten?
Ja, auch die Mietkosten, und die Miete wird einfach durch die Anzahl der Personen geteilt. Wenn die Mutter also nur mit diesem Kind zusammenwohnt, dann werden dem Kind die Hälfte der Kosten für Unterkunft und Heizung zugeordnet. Wenn noch eine weitere Person – auch ein kleines Kind oder ein Baby – dort wohnt, dann jedoch nur noch ein Drittel. Usw.
Logisch ist es ja, dass niemand selbst von einer Ausbildungsvergütung ohne zusätzlichen Hilfen (Bafög, BAB) den eigenen Bedarf decken kann!
Kann das Kind denn nicht BAB oder BAföG beantragen?
Oder Wohngeld?
So dass das Kind dann nicht mehr auf Alg II angewiesen wäre?
Grundsätzlich geht das, das weiß ich. Das geht aber nur, wenn das Einkommen + Kindergeld den Bedarf des Kindes fast abdecken. Wenn es also mit Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Wohngeld hinkommt, dann kriegt es kein Alg II mehr und fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Oder es kriegt anstatt Wohngeld BAB oder BAföG.
Der Bedarf des Kindes orientiert sich natürlich am Alg-II-Satz, ist also nicht allzu hoch. Ich glaub das sind so ca. 280 € + Anteil für Heiz- und Mietkosten (inkl. Nebenkosten).
Viele Grüße
Simsy
MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert