Einkommen von zur BG gehöhrenden unverh. Kindern

Hallo,

darf das Einkommen (aus einem Ausbildungsverhältnis) eines unverheirateten Kindes (19), welches mit der Mutter in einer Wohnung lebt, auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden?

Bitte um Eure Antworten (unter Angabe der Rechtsgrundlagen).

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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Hallo

darf das Einkommen (aus einem Ausbildungsverhältnis) eines unverheirateten Kindes (19), welches mit der Mutter in einer Wohnung lebt, auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden?

Folgender Satz: ‚Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können.‘ ist auf der Seite der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25828/Navigation/zen…) zu finden.

VielegrüßeSimsy

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‚Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können.‘

D. h., wenn sich das Kind mit der Ausbildungsvergütung nicht selbst verköstigen kann…, zählt es zu der BG der Mutter?

Welche Kosten gehören denn alle zum Bedarf? Auch die Mietkosten?

Logisch ist es ja, dass niemand selbst von einer Ausbildungsvergütung ohne zusätzlichen Hilfen (Bafög, BAB) den eigenen Bedarf decken kann!

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Hallo

D. h., wenn sich das Kind mit der Ausbildungsvergütung nicht selbst verköstigen kann…, zählt es zu der BG der Mutter?

Wenn das Kind selber auch Alg II bekommt, dann gehört es zur Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen wird irgendwie angerechnet.

Aber es hat ja auch Kindergeld, oder nicht?
Das wird erstmal dem Kind als Einkommen zugeordnet. Wenn das Kind auch ohne Kindergeld genug Geld für sich zum Leben hat, dann wird das Kindergeld allerdings der Mutter angerechnet.

Welche Kosten gehören denn alle zum Bedarf? Auch die Mietkosten?

Ja, auch die Mietkosten, und die Miete wird einfach durch die Anzahl der Personen geteilt. Wenn die Mutter also nur mit diesem Kind zusammenwohnt, dann werden dem Kind die Hälfte der Kosten für Unterkunft und Heizung zugeordnet. Wenn noch eine weitere Person – auch ein kleines Kind oder ein Baby – dort wohnt, dann jedoch nur noch ein Drittel. Usw.

Logisch ist es ja, dass niemand selbst von einer Ausbildungsvergütung ohne zusätzlichen Hilfen (Bafög, BAB) den eigenen Bedarf decken kann!

Kann das Kind denn nicht BAB oder BAföG beantragen?
Oder Wohngeld?
So dass das Kind dann nicht mehr auf Alg II angewiesen wäre?

Grundsätzlich geht das, das weiß ich. Das geht aber nur, wenn das Einkommen + Kindergeld den Bedarf des Kindes fast abdecken. Wenn es also mit Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Wohngeld hinkommt, dann kriegt es kein Alg II mehr und fällt aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

Oder es kriegt anstatt Wohngeld BAB oder BAföG.

Der Bedarf des Kindes orientiert sich natürlich am Alg-II-Satz, ist also nicht allzu hoch. Ich glaub das sind so ca. 280 € + Anteil für Heiz- und Mietkosten (inkl. Nebenkosten).

Viele Grüße
Simsy

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ich werde nie meinen dummen blick vergessen, als mir gesagt wurde, dass mein baby mit uvg und kindergeld so viel hat, dass es mich unterstützen kann…

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