Hallo!
Wie verhält es sich, wenn man alleinerziehend in einer Umschulung ist (sprich notgedrungen Geld vom Amt bekommt)und mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen möchte.
Hatte mal gehört, dass das Einkommen des Lebenspartner`s erst angerechnet werden darf, wenn man 1 Jahr zusammen lebt. Stimmt das?
Und wie ist das dann mit der Wohnungsgröße, wird die zusätzliche Person mit angerechnet?
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten!
LG