Einkommensanrechnung bei Alg II

Hallo!

Wie verhält es sich, wenn man alleinerziehend in einer Umschulung ist (sprich notgedrungen Geld vom Amt bekommt)und mit seinem Lebensgefährten zusammenziehen möchte.
Hatte mal gehört, dass das Einkommen des Lebenspartner`s erst angerechnet werden darf, wenn man 1 Jahr zusammen lebt. Stimmt das?
Und wie ist das dann mit der Wohnungsgröße, wird die zusätzliche Person mit angerechnet?
Vielen lieben Dank schon mal für Eure Antworten!
LG

Alles richtig was du sagst: ein Jahr nach Beginn der Partnerschaft wird eine Lebenspartnerschaft unterstellt, wenn du bis dahin nachweisen kannst, dass Du keine(!) gemeinsame Kontoführung machst. Vorher dürfen sie das nicht. Der Partner ist danach verpflichtet für seinen Partner aufzukommen. Nach 1 Jahr wird sein Gehalt (abzüglich 100 Euro Freibetrag + 20% Selbstbehalt) also voll angerechnet. - Ist doch im echten Leben auch so dass Partner füreinander einstehen!
Ja, die Mehrperson wird angerechnet auf die Wohnungsgröße. Grundsätzlich gilt: das Amt muss alles anerkennen was wirtschaftlich für das Amt ist, also dem Steuerzahler Geld spart.

Ach, und „notgedrungen“ ist eine Umschulung übrigens nicht. Eine Umschulung ist ja freiwillig und damit als LUXUS zu betrachten ! Sei froh, dass die Steuerzahler dir eine finanzieren!

Gutes Gelingen wünscht
Gwen

Hallo Nancy,

sorry - nein, das stimmt leider nicht. Es zählt ab dem ersten Tag.

Die Anrechnung kann man natürlich vermeiden: getrennte Betten, keine gemeinsame Aktivitäten (auch nicht füreinander (oder miteinander) kochen, waschen, bügeln, …).

Im Idealfall: doppelte (auch noch mit Namen beschriftete) Lebensmittel im Kühlschrank …

Für die Wohnungsgröße gibt es dann Tabellen. Die sind auch im Netz veröffentlicht. Dort einfach mal nachsehen. Ggf. kannst Du mit dem Sachbearbeiter über ein paar Quadratmeter mehr verhandeln - Versuch macht klug. (Hätte Dir ja die qm rausgesucht - aber, wie bei fast allen Fragestellern, zu wenig input. Soll heißen: wo und wie viele Personen gesamt nach Zusammenzug.)

Viel Erfolg.

Hallo Nancy, leider muss ich Dir mitteilen, dass ab dem ersten tag, wo Dein Lebenspartner mit Dir zusammen zieht , sein Einkommen voll mit angerechnet wird und auch der Mehrbedarf für alleinerziehende würde somit wegfallen. Die Wohngröße berechnet sich dann für 3 Personen, allerdings ist es in jeder Stadt oder -bundesland anders. Normal sind bei 3 Personen 75 m² angesetzt. Hast Du eine 3 Zimmerwohnung, dann vermiete doch an Deinen Lebenspartner unter. Richte ein Kinderzimmer ein, ein _Wohnraum für Dich und einen für Ihn. Allerdings muss dann auch im Kühlschrank ersichtlich sein, dass er ein eigenes Fach hat. Auch die Kleidungsstücke dürfen nicht zusammen liegen bzw. hängen. Solltes Du noch Fragen haben, immer her damit, lach.

LG Steffi

Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihrer Schilderung nach ist davon auszugehen, dass Sie jetzt bereits zusammen sind. sie bilden damit eine im Amtsdeutsch so genannte eheähnliche Gemeinschaft. Das heißt, Ehe ohne Trauschein. Damit fließen die Einkommen und Vermögen aller Mitglieder in die Berechnung mit ein.
Die so genannte 1-Jahres-Frist gilt für Menschen, die ihrer Meinung nach keine eheähnliche Gemeinschaft sind, aber zusammen eine Wohnung teilen, die der Wohnungsgröße nach schon vermuten läßt, dass eine Ehe ohne Trauschein besteht. Allerdings ist das nur ein Kriterium.
Was die angemessene Wohnfläche für drei Personen betrifft, hat mitunter jede Stadt eigene Mietobergrenzen. Bitte erkundigen Sie sich beim Sachbearbeiter im zuständigen Jobcenter.

Grundsätzlich stimmt das mit dem Jahr! Es wird jedoch durch Hausbsuche nachgeprüft in wieweit die Vorraussetzungen erfüllt werden! Die Miete wird dann halbiert!
Liebe Grüße

Wuja