Einkommensanrechnung Kindergeld

Hallo,

für welchen Zeitraum müssen die bisherigen Einnahmen bei der Beantragung des Kindergeldes angegeben werden?
Angenommen, jemand hat am 01.10.2006 ein Studium begonnen und möchte nun wieder Kindergeld beantragen. Zuvor war er selbständig (mit Überbrückungsgeld).

Muss er jetzt seine Einkünfte von Jan-Okt 06 offenlegen oder zählt nur das voraussichtliche Einkommen ab Oktober?

In den Unterlagen werden zum einen Jahreszahlen gefordert (und m.E. wird zur Berechnung das komplette Einkommen aus 2006 herangezogen), allerdings steht obendrüber „Einnahmen ab Studienbeginn“.
Sollte er auch seine Einnahmen seit Januar offenlegen müssen, zählt dann das Überbrückungsgeld auch ein Einkommen?

Gruß
Tato

Hallo,

es müssen nur die Einnahmen ab 01.10.2006 angegeben werden.

Viele Grüße
Florian