hallo an alle, bei der berechnung für hartz IV wird immer wieder von „Einkommensbereinigung“ gesprochen - was kann ich darunter verstehen?
vielen dank schon im voraus für die antwort.
wer arbeits-einkommen hat, kann bestimmte dinge wie versicherungen, fahrtkosten etc. abziehen; das bereinigte einkommen wird dann angerechnet.
gruß
strandperle02
Hi Uli,
Einkommensbereinigung ist die Bereinigung des Einkommens von nicht-anrechenbaren Bestandteilen. Zu vorderst wird hier pauschal 30 EUR vom Einkommen runtergerechnet (ähnlich der Werbungskosten bei der Einkommenssteuer) und Freibeträge und sonst noch Sachverhalte, die im §11a SGB II genannt werden. Zum Schluss steht dann der bereinigte Betrag, der dann tatsächlich auf den Bedarf angerechnet wird.
Beispiel:
Du hast einen Bedarf von fiktiven 700 EUR und hast einen 400-EUR-Job angenommen, bei dem 400 EUR am Ende jeden Monats überwiesen werden.
Jetzt werden nicht die 400 Euro 1-zu-1 angerechnet, sondern bereinigt.
So ungefähr 130 EUR (pauschale Bereinigung und Freibeträge) werden von den 400 EUR abgezogen. Dann würde ein bereinigtes Einkommen von 270 angerechnet werden. Also würdest Du keine 700 EUR mehr vom Amt kriegen, auch keine 700-400 sondern 700 minus 270 = 430 EUR.
Gruß
R.
hallo an alle, bei der berechnung für hartz IV wird immer
wieder von „Einkommensbereinigung“ gesprochen - was kann ich
darunter verstehen?
vielen dank schon im voraus für die antwort.
hallo uli,
das wort „einkommensbereinigung“ kenne ich eigentlich nur in zusammenhang mit der antragstellung, wenn man sich im zweifel ist, ob man überhaupt anspruch auf hatzIV-leistungen hat. bei einzeln lebenden personen ist das ja alle sklar, aber in einer bedarfsgemeinschaft muss da schon erstmal nachgerehnet werden, wobei das gesamteinkommen berücksichtigt wird.
beispielrechner: http://www.forium.de/alg2/index/einkommensbereinigun…
falls ihnen diese antwort nicht recht, stellen sie diese frage bitte erneut an jemand anders.
mit freundlichem gruß,
hansemann
Diesen Text fand ich beim „googeln“:
Die Einkommensbereinigung ist der Freibetrag (welcher vom Einkommen nicht angerechnet wird), der gewährt wird, wenn Sie Einkünfte erzielen. Grundsätzlich setzt sich Ihr Leistungsanspruch aus der Regelleistung und den Kosten der Unterkunft zusammen, dagegen müssen dann alle vorhandenen Einkünfte gerechnet werden, diese mindern ggfs. Ihren Leistungsanspruch.