Einkommenserklärung für Krankenkasse/Lebenspartner

Wir sind seit ein paar Monaten verpartnert. Jetzt verlangt meine gesetzliche Krankenkasse wiedermal die jährliche Einkommenserklärung. Da mein Mann privat versichert ist und ich gesetzlich soll ich nun auch sein Einkommen zur Berechunung MEINES Betrages angeben. Ist das so korrekt? Ein wichtiger Punkt: wir wohnen nicht zusammen. Ferner: im Formular ist nach „verheiratet“ gefragt, die Rubrik „verpartnert“ gibt es nicht. Sie wird nur durch die Hintertür eingeführt indem auf den „Partner einer Lebenspartnerschaft“ hingewiesen wird.
Wer kann da weiterhelfen?

Hallo,
die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland nach dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. So sind die Leistungen für alle Versicherten gleich; egal wie hoch der Beitrag des Einzelnen ist. Die Beiträgshöhe richtig sich jedoch nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. So werden nicht erwerbstätige Ehegatten bzw. Lebenspartner kostenlos mitversichert, wenn der Partner selbst in der GKV versichert ist. Wenn sich jedoch einer der Partner der Solidargemeinschaft entzieht und somit keinen finanziellen Beitrag zur Solidargemeinschaft leistet, wird das halbe Gemeinschaftseinkommen als Grundlage für die Beitragsberechnung genommen. Der offizielle Wortlaut ist:
Einkünfte des nicht gesetzlich krankenversicherten Ehe- oder Lebenspartners Bei der Ermittlung der maßgebenden monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen ist der gegenüber einem Ehe- oder Lebenspartner bestehende Unterhaltsanspruch dann zu berücksichtigen, wenn der Ehe-/Lebenspartner keinem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung als Mitglied angehört.
Die Formulierungen Ehe- oder Lebenspartner haben sich offensichtlich noch nicht bei allen Formularen durchgesetzt.
Viele Grüße
Karsten

Hallo, ich kann schon, aber sie müssen den Status noch etwas erläutern. „Verpartnern“ kenne ich so nicht. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine gleichgeschlechtliche und dann ist sie der Ehe gleichgestellt. Und dann sind die Fragen o.k., wenn es um z.B. den Beitrag eines einkommenslosen, freiwillig versicherten Partners geht.

Gruss

Barmer

hallo,
leider ist die eingetragene LP ja der ehe in vielen fällen NICHT gleichgestellt… richtig ist, dass es sich um eine eingetragene LP handelt. mein mann ist privat versichert. ich arbeite projektbezogen (aber sozialversicherungspflichtig, auf lohnsteuerkarte usw.), bin also nicht einkommenslos oder freiwillig versichert. ganz einfach ist der fall also nicht. tut es zur sache, dass wir keine gemeinsame wohnung haben?
gruss & dank für antwort

Hallo Nelsonmuc,

zu wenig Daten. Selbständig? eingetragene Partnerschaft?, wer verdient mehr?,
Tut mir leid
MfG
Leo

Hallo,
wenn du freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert bist und über keine versicherungspflichtige Tätigkeit bzw. daraus resultierendes Einkommen verfügst, erfolgt die Beitragseinstufung nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid bzw. wird auf Grund dessen - wenn nicht total unrealistisch - geschätzt.

VG
ayro

Hallo Nelsonmuc

ich gesetzlich soll ich nun auch sein Einkommen zur
Berechunung MEINES Betrages angeben. Ist das so korrekt?

Ja

wichtiger Punkt: wir wohnen nicht zusammen. Ferner: im
Formular ist nach „verheiratet“ gefragt, die Rubrik
„verpartnert“ gibt es nicht. Sie wird nur durch die Hintertür
eingeführt indem auf den „Partner einer Lebenspartnerschaft“
hingewiesen wird.
Wer kann da weiterhelfen?

Das Grundgesetz: Lebenspartner wurden Ehepartnern gleichgesetzt es gibt nicht nur Vorteile einer EHE
Gruß

Das ist korrekt. Auch bei Ehepaaren gilt das halbe Einkommen des Partners mit zum Gesamteinkommen, von dem die Krankenversichertungsbeiträge zu entrichten sind. Es soll ja gerade vermieden werden, dass sich der „besserverdienende“ Partner aus der Solidargemeinschaft verabschiedet, und das oftmals auch noch teurere Risiko, der Versichertengemeinschaft überlässt.

Hans

auch nicht alle verheirateten wohnen zusammen - und sind trotzdem verheiratet.

verpartnert entspricht doch dem status verheiratet - oder ???

ja - das ist korrekt, dass auch sein einkommen angegeben werden muss.

Hallo,
die Beitragsberechnung ist richtig. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (die im Sozialversicherungsrecht einer Hetero-Ehe gleich gestellt ist) handelt es sich um die gleiche Einkommenssituation. Der Begriff der „Partner in einer Lebenspartnerschaft“ ist auch hier richtig. Da eine „Lebenspartnerschaft“ sich immer auf eine eingetragene Lebenspartnerschaft bezieht. Es bedeutet nicht, „mit einem Partner“ egal ob Hetero oder Homosexuell, zusamm lebend. Die Wortwahl in der Sozialversicherung ist da ganz eindeutig und bei allen Sozialversicherungsträgern gleich.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Lebenspartner alles gute für die Zukunft und ein gesundes und glückliches Jahr 2012.
M.f.G.

Hallo, also wenn Sie selbst pflichtversichert sind (oder auch freiwillig mit höherem Einkommen) macht das eigentlich keinen Sinn. Wahrscheinlich fragt der Bogen das routinemäßig ab. Sollte es Pausen in der projektbezogenen Arbeit geben, würde die Kasse nach dem halben Einkommen des Partners den Beitrag berechnen.

Ob es eine gemeinsame Wohnung gibt, ist unerheblich.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

die Krankenkasse beruft sich vermutlich auf § 240 Absatz 5 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

Wenn beide unterschiedliche Adressen haben, ist das Einkommen des Partners aber ohne Bedeutung. Wenn man die gleiche Adresse hat, aber nicht zusammen wohnt, wird es schwierig. Ggf. gibt es Nachweise anderer Stellen, dass dort getrennte Wohnungen akzeptiert wurden. Sonst das persönluche Gespräch mit der Kasse suchen.

Gruß

RHW

hallo,
eine verpartnerung ist einer ehe gleichgestellt…und bei der gilt in der gkv das gesamteinkommen für die prüfung manchen vorgangs.
daher ist die anfrage korrekt und zulässig.
ich würde die GKV auf das AGG hinweisen, dass eine verpartnerung auch angefragt werden muss.

gruß

Hallo,

die grundsätzliche Frage ist: Haben Sie selber ein Einkommen und sind selber versicherungspflichtig?
Wenn ja, dann ist es ziemlich egal, ob Sie zusammen wohnen oder nicht.
Wenn nicht, dann wird es spannend.
Das wäre dann aber ein Fall, den Sie mit Ihrer Krankenkasse individuell ausdikutieren sollten.
Für Sozialversicherungrecht bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner.

Herzliche Grüße

Jürgen Schnitzler

Hallo Nelsonmuc,

das ist nicht korrekt von deiner Kasse. Erst wenn ihr beide verheiratet seid, dann muss die Hälfte des Einkommen von deinem Ehemann der Krankenkasse zur Berechnung der freiwilligen Beiträge gemeldet werden.
Da ihr jedoch nicht verheiratet seid, ist dies also völlig uninteressant und geht die Kasse gar nichts an.

Mit „Partner einer Lebenspartnerschaft“ sind gleichgeschlechtliche Paare gemeint.

Das trifft auf Euch nicht zu.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

war im urlaub, anfrage noch offen?

Ein Partner ist kein Ehegatte. Also wird er auch nicht mit berücksichtigt.