Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage lautet: Ich besitze eine Eigentumswohnung. Kann ich die laufende Zinsen fürs Darlehen in meiner Einkommenserklärung geltend machen? Wenn „Ja“- unter welchem Punkt?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo die Zinsen kannst du nur absetzen wenn die ETW vermietet ist. wenn Sie selbst genutzt wird gibt es keine Vergünstigung.
Gruß M.B.
Re: Einkommenserklärung
an Igor , 08.09.2010 13:52
Hallo die Zinsen kannst du nur absetzen wenn die ETW vermietet ist. wenn Sie selbst genutzt wird gibt es keine Vergünstigung.
Gruß M.B.
Leider nein, denn die Eigentumswohnung ist eindeutig dem privaten Bereich zugeordnet. D.h. dass du nach § 12 EStG diese Zinsen dem privaten Lebensbereich zuordnen musst und nichts ansetzen kannst.
Vielen Dank!!!
Leider nein, denn die Eigentumswohnung ist eindeutig dem
privaten Bereich zugeordnet. D.h. dass du nach § 12 EStG diese
Zinsen dem privaten Lebensbereich zuordnen musst und nichts
ansetzen kannst.
Vielen Dank!!!
Natürlich nur wenn diese fremdvermietet ist. Ansonsten sieht es schlecht aus.
Gruß Hendrik