Einkommensermittlung bei Selbständigen

Als Selbständiger hat man ja die Möglichkeit, sich „freiwillig“ gesetzlich zu versichern. Die Beitragshöhe wird zunächst über die Einkommensschätzung des Selbständigen geschätzt, und später dann über die Steuererklärung genau festgelegt. Eventuell gibt es dann Nach- oder Rückzahlungen.

Dabei ist es aber doch so, daß die Krankenversicherungsbeiträge, die man als Selbständiger abführt, bis zu einer Höhe von 2400 Euro steuerlich abgesetzt werden dürfen. Und das heißt doch eigentlich, daß das effektive Einkommen, das in der Einkommensteuererklärung steht und als Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird, durch die Beiträge sinkt!

Ist somit eine Krankenkasse, die behauptet, die Krankenkassenbeiträge seien „nur für die Steuer interessant“ und würden den Endbetrag, den die Kasse zur Berechnung der Beiträge heranzieht, *nicht* beeinflussen, im Unrecht?

Falls ja: Wie kann der Selbständige in dieser Situation eine Korrektur der Einkommensschätzung erwirken? Muß er den Steuerbescheid anfechten?

Vielen Dank im Voraus.

festgelegt. Eventuell gibt es dann Nach- oder Rückzahlungen.

Nachzahlungen gibt es, Rückzahlungen nicht.

und als Grundlage für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge
herangezogen wird, durch die Beiträge sinkt!

Nicht ganz. Die Beiträge zur GKV berechnen sich aus dem Gewinn der Geschäftstätigkeit. Zur Ermittlung der Einkommenssteuer wird dieser Gewinn noch um die Sonderausgaben und evt. durch weitere Abzugsbeträge vermindert.

Ist somit eine Krankenkasse, die behauptet, die
Krankenkassenbeiträge seien „nur für die Steuer interessant“
und würden den Endbetrag, den die Kasse zur Berechnung der
Beiträge heranzieht, *nicht* beeinflussen, im Unrecht?

Nein.

Alles klar. Danke!