Einkommensgerechter Beitrag RV und KV

Sehr geehrte www-ler,

jemand möchte neben seiner hauptberuflichen Arbeit (Angestellter) auch noch gerigfügig als freier HV arbeiten. Diese Tätigkeit wird einen monatlichen Gewinn von 400,-€ nicht übersteigen!
Die RV sagt, dann muss kein zusätzlicher Betrag an die RV gezahlt werden. Das Finanzamt sagt, man braucht, wenn die USt. weniger als 1.000€ per anno beträgt, die USt.-Erklärung nur 1x im Jahr zusammen mit der ESt.Erklärung einreichen.

Was sagt die KV? Beitrag, ja? Höhe?

Es existiert laut Internetrecherche ein Mindestbeitrag von 79€/Monat für die RV für reine Selbständige. Gilt der auch im o.a. Fall, wenn einer hauptberuflich als Angestellter tätig ist?

MfG
Mr. Ahnungslos

Was sagt die KV? Beitrag, ja? Höhe?

Man stellt bei der GKV einen Antrag auf Statusfeststellung. Kommt die GKV zu dem schluß, dass man überwiegend Arbeitnehmer ist, werden meines Wissens nach keine KV Beiträge für die selbständige Tätigkeit fällig.

Gilt der auch im o.a. Fall, wenn einer hauptberuflich als Angestellter tätig ist?

Nein. Die 79 € kommen mir sehr komisch vor, eine „1“ vergessen ?

Zusatz:

Die KV erhebt dann auch keinen zusätzlichen Beitrag. Nur wenn der Aufwand erheblich ist, mehr als 5 Std. pro Woche oder ein höherer Gewinn erzielt wird, dann ist auch hier ein Beitrag fällig.

Gerade von der KV erfahren.

Danke und hier der Link mit den 79,60€

http://www.rententips.de/rententips/selbst/rv/08.php

Hallo,

Man stellt bei der GKV einen Antrag auf Statusfeststellung.

da muss ich den Paragraphenreiter raus hängen lassen, keine Statusfeststellung, sondern Prüfung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wenn das vorliegt, fliegt man aus der Pflichtversicherung raus, in der man durch das Angestelltenverhältnis ist. Damit soll vermieden werden, dass sich ein Selbstständiger mit einem 410 Euro Job billig in die KV einkauft und so die wesentlich höheren freiwilligen oder privaten Beiträge spart.

Mein Wort zum Freitag, nach diesem verkrumpelten Tag.

Greetz
S_E

Danke und hier der Link mit den 79,60€

http://www.rententips.de/rententips/selbst/rv/08.php

… gedanklich beim KV Beitrag, nicht beim RV Beitrag.

Gruß

Nordlicht

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Hallo,

in diesem Rahmen wird kein gesonderter KV-Beitrag fällig. Man muss aber mit der Kasse klären, dass es sich um Nebenberuflichkeit handelt !

Viel Glück

Barmer