Sehr geehrte www-ler,
jemand möchte neben seiner hauptberuflichen Arbeit (Angestellter) auch noch gerigfügig als freier HV arbeiten. Diese Tätigkeit wird einen monatlichen Gewinn von 400,-€ nicht übersteigen!
Die RV sagt, dann muss kein zusätzlicher Betrag an die RV gezahlt werden. Das Finanzamt sagt, man braucht, wenn die USt. weniger als 1.000€ per anno beträgt, die USt.-Erklärung nur 1x im Jahr zusammen mit der ESt.Erklärung einreichen.
Was sagt die KV? Beitrag, ja? Höhe?
Es existiert laut Internetrecherche ein Mindestbeitrag von 79€/Monat für die RV für reine Selbständige. Gilt der auch im o.a. Fall, wenn einer hauptberuflich als Angestellter tätig ist?
MfG
Mr. Ahnungslos