Einkommensgrenze Familienversicherung Minijob

Hallo,

falls ich hier nicht richtig bin, bitte Artikel verschieben.

Folgender Fall: Ehefrau ist beim Ehemann mit in der KV (Familienversicherung), da sie nur einen 400-Euro-Job hat.
Sie möchte zusätzlich noch als Übungsleiterin z.B. an der Volkshochschule oder einem anderen Verein tätig werden.
Variante 1: Sie bleibt unterhalb der Übungsleiterpauschale von ca. 1800 Euro jährlich. Kann sie dann weiterhin in der Familienversicherung bleiben? Steuerlich dürfte dies unbedenklich sein, oder?
Variante 2: Wie sieht es aus, wenn sie mehr als diese ca. 1800 Euro zusätzlich jährlich verdienen würde? Müßte sie dann schon eine eigene KV abschliessen? Wie wird dass dann steuerlich gesehen: Übungsleitung / Selbständigkeit / Gewerbe?
Variante 3: Selbständigkeit als Kursleiterin. Ist dann ein Minijob als Angestellte noch möglich oder wird das dann ganz anders gerechnet?

Vielleicht liegt die Problematik ja auch woanders, nur sollte sich die Tätigkeit zusätzlich zum Minijob für die Ehefrau auch „rechnen“, d.h. es sollte auch tatsächlich mehr netto übrigbleiben.

Freundliche Grüße,

Sigrid

Hallo,

die Übungsleiterpauschale rechnet bis zu 2.100 € jährlich als Arbeitnehmertätigkeit nicht zum Arbeitsentgelt und auch nicht bei selbständiger Tätigkeit zum Arbeitseinkommen.

Deshalb bleibt ein Betrag bis zu dieser Grenze bei der Prüfung des KV-Familienhilfeanspruches unberücksichtigt. Das bedeutet, dass weiterhin dieser Anspruch besteht.

Gruß Woko