Einkommensgrenze für GEZ-Befreiung

Hallo!

Ab welcher Einkommensgrenze hat man Anspruch darauf, von den GEZ-Gebühren befreit zu werden?

Gilt diese Einkommensgrenze auch für die Minderung der Telefon-Grundgebühr?

Greetings,
Marla

Hallo,

Ab welcher Einkommensgrenze hat man Anspruch darauf, von den
GEZ-Gebühren befreit zu werden?

Die GEZ kann keine Gebührenbefreiung aussprechen. Eine Befreiung wird nach den Landesverordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das zuständige Sozialamt (Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu richten, in dessen Bezirk die Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bis zum Beginn einer Befreiung sind die Rundfunkgebühren zu entrichten.

Gilt diese Einkommensgrenze auch für die Minderung der
Telefon-Grundgebühr?

dito.

Gruß

Hi Mario!

Die GEZ kann keine Gebührenbefreiung aussprechen.

Weiss ich wohl, ich hatte ja auch nicht danach gefragt, wer mich davon frei sprechen kann, sondern wie hoch die Einkommensgrenze ist, bei der man einen Anspruch darauf hat.

Greetings,
Marla

Hallo,

hier ein Link für dich, nachlesen musst du es allerdings selbst (es gibt Unterschiede von Bundesland zu Bundesland):
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op…

Liebe Grüße
Timid

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