Hallo,
ich habe viele Beitrag über die Suchfunktion gelesen, aber meine Frage leider immer in Verbindung mit FSJ, Zivi oder Ausbildung gefunden. Daher hoffe ich, dass so ein Thread noch nicht besteht.
Es geht um folgendes:
angeommen, Person X setzt Studium/Ausbildung aus und möchte ein Jahr jobben. Wie steht es dann mit dem Kindergeld oder Unterhaltszahlungen der Eltern? Wenn Person X auszubildend wäre, wäre sie Kindergeld berechtigt (ist auch der Unterhalt an die Ausbildung gekoppelt?), bricht Person X jedoch die Ausbildung/das Studium ab, fällt dann die gesamte Kindergeldzahlung aus? Wird nur ein Teil gezahlt?
Es ist bekannt, dass eine Person Y durch die Auszahlung von Elterngeld nicht mehr Kindergeld berechtigt ist, eine Zahlung von diesem jedoch fortgesetzt wird, wenn Person Y Auszubildend ist und unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt.
Gibt es vergleichbare Anträge auch für meinen geschilderten Fall, sprich, dass X noch Kindergeld/Unterhalt berechtigt ist, obwohl X die Ausbildung abbricht und arbeiten geht, solange X unter einer gewissen Einkommensgrenze liegt? Welche wäre das?
Danke für die Antwort,
Streuselchen