Einkommensgrenze für's Kindergeld

Hallo,

ich habe mal ne Frage zu der Einkommensgrenze für das Kindergeld. Ich mache eine Ausbildung und komme mit meiner Ausbildungsvergütung und eigenen Zinsen knapp über die Einkommensgrenze. Wohne allerdings nicht mehr zu Hause und auch in einer anderen Stadt als meine Eltern. Jetzt meinen Frage: Man kann ja pro Woche eine Heimfahrt und auch die Miete als Werbungskosten geltend machen. Da kommen bei einer Entfernung von 130km und einer Miete von 300€/ Monat schnell 5000-6000€ zusammen. Gibt es da eine Grenze bis zu der die Werbungskosten anerkannt werden oder kann ich demnach 7688,- + ca. 5000€ verdienen ohne das mir das Kindergeld gestrichen wird?
Gruß
Johannes

Hallo,

ich habe mal ne Frage zu der Einkommensgrenze für das
Kindergeld. Ich mache eine Ausbildung und komme mit meiner
Ausbildungsvergütung und eigenen Zinsen knapp über die
Einkommensgrenze.

Tipps:

ab sofort keine Zinsen mehr erwirtschaften.
Nicht mehr Geld verdienen
Gute Jobangebote ablehenen
wieder bei mama einziehen
nicht erwachsen werden
Selbständigkeit vermeiden
Den Staat alimentieren lassen.
Evtl gleich auf Sozialhilfekarriere einstellen.

Mensch geht es dir wirklich um diese dämlichen 150 Euro?

gruss

Wohne allerdings nicht mehr zu Hause und

auch in einer anderen Stadt als meine Eltern. Jetzt meinen
Frage: Man kann ja pro Woche eine Heimfahrt und auch die Miete
als Werbungskosten geltend machen. Da kommen bei einer
Entfernung von 130km und einer Miete von 300€/ Monat schnell
5000-6000€ zusammen. Gibt es da eine Grenze bis zu der die
Werbungskosten anerkannt werden oder kann ich demnach 7688,- +
ca. 5000€ verdienen ohne das mir das Kindergeld gestrichen
wird?
Gruß
Johannes

Hallo local,

schön für Dich, daß Du nicht auf 150,00 Euro angewiesen bist…

Wenn Du eine legale Möglichkeit hast, Geld, und seien es Steuern, zu sparen, läßt Du die sicher aus?

150 Euro haben und nicht haben, sind 300, und dann noch im Spiegel gesehen bist Du schnell bei 600…

Sorry, aber echt… warst Du nie in der Ausbildung?

Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In der Ausbildung sind 150€ monatlich ne ganze Menge. Erst recht wenn man alleine wohnt. Auf’s Jahr gesehen sind das 1800€ !!! Von der Ausbildungsvergütung allein kann man seinen Lebensunterhalt jedenfalls nicht bestreiten.

Danke Uschi!

na ihr seid mir ja ein lustiges volk…
bin auch azubi und für mich stellte sich die gleiche frage. also miete kannst du grundsätzlich nicht als werbungskosten geltend machen. allerdings siehst du das schon richtig, dass du die kosten, die für die fahrten zwischen arbeitsstelle und wohnung anfallen, als werbungskosten anrechnen kannst. zu dreißig cent pro gefahrenen kilometer, allerdings nur einfach gerechnet, also nicht hin- und rückfahrt. das alleine dürfte schon ausreichen, um dein einkommen unter die grenze von 7188 € zu drücken. falls es das nicht tun sollte, steh ich gerne für weitere recherchen bereit

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort. Fahrten zur Arbeitsstelle lohnen sich bei mir nicht wirklich, da recht nah dran wohne. Interessant sind aber wie gesagt die Heimfahrten, das macht mal eben 130km (eine Strecke) aus und damit auch jede Woche 39€ und damit 2028€ im Jahr. Dann wäre mein Problem eigentlich schon gelöst. Ich frage mich nur, ob es eben eine Grenze gibt bis zu der es anerkannt wird!???
Und die Miete kann also definitiv nicht angerechntet werden?

Hey nochmal!
Also vorweg sei gesagt, dass ich noch kein Fachmann in dem Geschäft bin. Ich bin auf dem besten Wege einer zu werden, aber bis ich auf meine Aussagen 100%-ige Gewährleistung geben kann, werden wohl erst noch ein paar Tage vergehen.
Nun zu Deiner Frage…
Also wenn ich das richtig verstanden habe, meinst du mit „Heimfahrt“ die Fahrt zu Deinen Eltern, wahrscheinlich meistens am Wochenende. Dann wird es sehr heitel und an dieser Stelle ziehe ich mich mit meinen Aussagen lieber zurück. Dann kommt nämlich die Frage der „doppelten Haushaltsführung“ auf, wobei das -meiner Meinung nach- für Dich nicht in Frage kommt, weil Dein Lebensmittelpunkt sich im Bereich um Arbeits- und Wohnstätte befinden müsste. Also garantieren tue ich für die 30 Cent für den einfach gefahrenen Km zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung vor Ort. Wenn das nicht ausreichen sollte, kannst du zum Beispiel Kosten für Arbeitsmittel (ob Bücher, oder Werkzeug) ebenfalls als Werbungskosten geltend machen. Zu Deiner Frage, ob es eine Grenze für die Werbungskosten gäbe, kann ich dir sagen, dass Werbungskosten (im Gegensatz zu den Sonderausgaben) unbeschränkt abzugsfähig sind.
Falls ich Dir hiermit immernoch nicht ausreichend weiterhelfen konnte, verrate mir doch einfach, als was Du Dich ausbilden lässt. So lassen sich z.B. berufstypische Aufwendungen auffinden, die Du als Werbungskosten anwenden kannst.
Nebenbei kann ich Dir auch noch ein gutes Buch empfehlen: Es gibt eine jährliche Ausgabe der Sparkasse „Ratgeber zur Einkommensteuer“ zu ca. 5,- Euro. Dort lassen sich viele Fragen der Otto-normal-Verbraucher beantworten. Leute in unseren Einkommensklassen sind damit mehr als ausreichend gut beraten.

Hi Johannes,

ich kann dein Problem verstehen, local hat zwar auch ein wenig.
Aber 1800 Euro haben oder nicht haben ist ne wichtige Sache.
Ich hatte ein ähnliches Problem, wenn ich die 1800 zurück zahlen hätte müssen, wäre ich auch pleite gewesen.

Ich pack dir mal ein paar Sachen zusammen:

Dein Bruttogehalt darfst du entweder um eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro kürzen. (Huch, haben die den gekürzt???)
Das heisst die 7.680 + 920 sind deine Grenze.

Solltest du allerdings mehr Werbungskosten haben, als diese 920,- dann kannst du die einzelnen Werbungskosten abrechnen.
http://www.bff-online.de/Steuer_Vordrucke/Familienle…

Hier ist mal so ein schickes Formular. Man kann gut sehen was es da so gibt.

Jetzt sagst du… ich habe eine eigene Wohnung und meine Eltern wohnen so weit weg.
Dann ist das Super und mit etwas geschick, kannst du dir einen Mörderverlustvortrag aufbauen.

In der Praxis weiß ich aber nur, dass es einige Studenten gibt, die wirklich große Verluste auf der Einkommensseite haben, und das über Jahre hinweg. Mit dem Ergebnis, dass im nach der ersten Lohnsteuererklärung in der Berufstätigkeit sehr viel Geld zurückfließt

Folgender Link
http://de.biz.yahoo.com/040524/335/41om1.html

Und jetzt rate ich dir einen echten Steuerfritzen in deiner Bekanntschaft aufzusuchen, der das Ganze wasserdicht festtackert. Mit Erst und Zweitwohnsitz und natürlich auch Belege für die Heimfahrten.

Dann kannst du soviel verdienen, wie du nur kannst… und wirst auch bei deiner Lohnsteuerrerklärung auch noch einen schönen Batzen zurück bekommen.

Ich persönlich finde das auch OK. Denn es gibt genug Azubis, die zu hause wohnen und wer schon allein in die Fremde zieht, sollte auch dafür einen kleinen Bonus bekommen.

Aloha
P

ich habe mal ne Frage zu der Einkommensgrenze für das
Kindergeld. Ich mache eine Ausbildung und komme mit meiner
Ausbildungsvergütung und eigenen Zinsen knapp über die
Einkommensgrenze. Wohne allerdings nicht mehr zu Hause und
auch in einer anderen Stadt als meine Eltern. Jetzt meinen
Frage: Man kann ja pro Woche eine Heimfahrt und auch die Miete
als Werbungskosten geltend machen. Da kommen bei einer
Entfernung von 130km und einer Miete von 300€/ Monat schnell
5000-6000€ zusammen. Gibt es da eine Grenze bis zu der die
Werbungskosten anerkannt werden oder kann ich demnach 7688,- +
ca. 5000€ verdienen ohne das mir das Kindergeld gestrichen
wird?
Gruß
Johannes