Hallo zusammen,
also wahrscheinlich bekomme ich den Baföghöchsatz. Da ich auch noch nicht 25 bin, bekomme ich auch Kindergeld.
Meine Fragen nun:
Wieviel darf ich nebenbei verdienen, damit ich den Bafög- und Kindergeldanspruch behalte?
Wird der Bafögsatz komplett auf das Einkommen angerechnet, oder nur die zurückzuzahlende Menge?
Bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten!
HI…
zum BaFög kann ich dir nicht viel sagen- da kenne ich die Statuten nicht.
zum KiGeld: u 25 hast du eine abgeschlossene Ausbildung? (Studienabschluss gehört dazu als 1. Bildungsweg, norm. Schule nicht!) wenn ja kannst du unter 25 h arbeiten gehen, wenn nicht ist es egal wie und wo und ob du arbeitest.
Ich hoffe ich konnte zumindest ein bisschen helfen
Hallo Dodo88,
du profitierst von der Neuregelung, dass das Einkommen nicht mehr auf den Kindergeldanspruch angerechnet wird (seit 1.1.2012). Das heißt: Egal was du während des Studiums hinzuverdienst; du bekommst bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.
Aber Achtung: Der Zuverdienst wirkt sich auf das Bafög aus. Dort liegt die Zuverdienstgrenze bei ca. 4.800 € im Jahr. Das bedeutet: Wenn du im Jahr 5.040 € verdienst, sind das 240 € über der Zuverdienstgrenze. Diese werden dir vom Bafög abgezogen (240:12=20 € Bafög weniger pro Monat).
Diese Anrechnung wirkt sich sowohl auf den Darlehns- als auch auf den Förderungsteil des Bafögs aus (das Verhältnis bleibt immer 50:50). Das bedeutet, dass du durch die Anrechnung 10 € weniger Förderung bekommst, aber auch 10 € weniger Schulden machst. Ob sich das für dich lohnt (vor allem auch im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen), musst du für deine Situation selbst entscheiden.
Viele Grüße
tinastar
Beim Bafög kannst du im Bewilligungszeitraum (12 Monate) 4880 EUR dazu verdienen.Mehr zu verdienen lohnt sich nicht, da übersteigende Beträge zu ca. 80 % auf das Bafög angerechnet werden. Beim Kindergeld wurde die Einkommensgrenze ab 2012 abgeschafft, da gibt es also kein Problem wegen des Bezugs von Bafög und Nebenverdienst.
Hallo,
das Thema ist etwas komplex und leider nicht in einem Satz zu beantworten. So wie ich es verstehe, ist es so, dass sich Deine Einkünfte seit Januar 2012 nicht mehr auf das Kindergeld auswirken.
Nicht auf Bafög angerechnet werden Einkommen von bis zu einer Höhe von Euro 4.880 monatlich, ein Minijob würde also nicht angerechnet.
Wenn es zu einer Anrechnung kommt, dann auf den kompletten Bafög-Satz und nicht nur auf den Darlehensanteil.
Schau aber noch mal unter
http://www.bafoeg-rechner.de
nach, da es in diesem Bereich in der letzten Zeit Änderungen gegeben hat, würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen für meine Auskunft.
LG
figuralis
Ein riesiges Dankeschön für die schnellen Antworten.
Was mich verwirrt ist die Aussage:
Grenzwerte:
Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
die ich in folgendem Link gefunden habe: http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,selbststae…
Wenn ich den Höchstatz an Baföge bekommen(das sind ja glaub ich 670€) dann sind das ja schon 8040€ im Jahr. Das würde bedeuten, dass ich nichts nebenbei verdienen dürfte, weil sonst das Kindergeld wegfällt.
Also konkret gefragt: Wird das Bafög auf das Einkommen angerechtnet. Oder fällt das ganz weg, weil es diese Grenze nicht mehr gibt?
Jetzt wo ich das so schreibe stelle ich fest, dass gesagt wurde, dass meine Einkünfte nicht mehr wichtig sind für das Kindergeld. Also. Hauptsache ich bleibe unter 4800€.Oder?
Ach und ja, ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Einkommensgrenze beim Kugelschreiber ist zum1.1.12 weggefallen . Für das Bafög gilt 4800 einkommen pro Jahr - kigeld ist kein Einkommen
Hallo noch mal,
der Link, den Du gefunden hast, ist definitiv veraltet, und da geht es ja auch um etwas anderes, nämlich die Frage von Gewerbe/Selbständigkeit bei Studenten. Heute liegt die Grenze bei EUR 8.000, die Studenten z. B. auf Honorarbasis verdienen dürfen, ohne dafür ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Dass Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, ist wahrscheinlich nicht relevant - Kindergeld bekommst Du bis zur Altersgrenze, solange Du in einer „Ausbildung“ bist, und die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög sind ja andere.
LG
figuralis