Einkommensgrenze Kindergeld

Hallo,
wenn man innerhalb des Jahres seine Ausbildung beendet und dann arbeiten geht, somit über der Einkommensgrenze für Kindergeld liegt, muss man dann das Kindergeld für die ersten Monate des Jahres zurückzahlen?
Beispiel: Januar-Juni Auszubildender 500€ Einkommen
ab Juli 2000€ Gehalt

Wird dann Kindergeld bis Juni bezahlt ohne dass man es zurückzahlen muss oder wird sogar noch bis August gezahlt weil man erst danach über der Freigrenze liegt? (6*500+2*2000=7000€)
Oder muss alles zurückgezahlt werden weil man im Kalenderjahr zu viel verdient hat?

Vielen Dank und Gruß
Granini

Wird dann Kindergeld bis Juni bezahlt ohne dass man es
zurückzahlen muss oder wird sogar noch bis August gezahlt weil
man erst danach über der Freigrenze liegt?
(6*500+2*2000=7000€)
Oder muss alles zurückgezahlt werden weil man im Kalenderjahr
zu viel verdient hat?

Aus Sicht des Kindergeldes zählt nur das als Einkünfte, was man bekommen hat, während man kindergeldberechtigt war.

Beispiel: Abschlussprüfung 15.6.09
Dann gibt es KG bis 30.6.09. Bis dahin zählen auch die Einkünfte.

Da es aber nur für 6 Monate Kindergeld gibt, werden nun auch Einkunftsgrenze (7.680,– €) und Werbungskostenpauschale (920,– €) auf 6/12 gekürzt.
Da muss man drunter bleiben.

Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Beispiel: Januar-Juni Auszubildender 500€ Einkommen
ab Juli 2000€ Gehalt

Das sieht (wenn nichts dazu kommt) unkritisch aus: (6 * 500 € − 920 € *6/12) MOD: Link klickbar gemacht

Super habe ich verstanden vielen Dank!

Ist es eigentlich möglich, das Kindergeld von vornherein nur für z.B. 3 Monate zu beantragen, wenn man so viel verdient dass bei mehr als 3 Monaten die Verdienstgrenze überschritten wird?

(Für mich hat das keine Bewandnis, mich würde es nur interessieren. Wäre ja dann wahrscheinlich nicht im Sinne des Gesetzgebers wenn das ginge.)

Gruß
Granini

Wäre ja dann wahrscheinlich nicht im Sinne des Gesetzgebers wenn das ginge.

So ist es.

Ist es eigentlich möglich, das Kindergeld von vornherein nur
für z.B. 3 Monate zu beantragen, wenn man so viel verdient
dass bei mehr als 3 Monaten die Verdienstgrenze überschritten wird?

Nein.

Gründe:
a) siehe oben
b) die Eigenschaft „kindergeldberechtigt“ kann man weder beantragen noch (in diesem Fall „leider“) abschalten. Sie ergibt sich aus den Umständen; z. B: unter 18 oder ‚in Ausbildung‘ oder …

Ist es eigentlich möglich, das Kindergeld von vornherein nur
für z.B. 3 Monate zu beantragen,

Schlauberger könnten es versuchen, aber wenn es rauskommt, dass die Familienkasse unvollständig informiert wurde, gibt es massiven Ärger.
Don’t even think about it!

Gruß JK

Ok, nochmals vielen Dank.
Ich hätte sowas übrigens auch nicht versucht, aber wenn das ginge bin ich sicher dass es genug Leute gibt die das machen würden…

Gruß
Granini