Hallo!
Ich bin Student und meine Eltern erhalten für mich noch Kindergeld. Somit „darf“ ich selbst bei meinem Nebenjob nur max. 7188 Euro plus pauschal 1044 Euro Werbungskosten (wenn nicht höhere anfallen) verdienen damit das Kindergeld nicht rückwirkend für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden muss. Ich bin schon relativ nahe an der Einkommensgrenze und würde gerne wissen, wieviel ich dieses Jahr noch verdienen darf. Hierzu habe ich 2 Fragen:
1.) Kann man bei der Berechnung des Einkommens Sonderausgaben (Krankenversicherung, Haftpflichtversicherungsanteil für’s Auto) wie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen?
2.) Mein Lohn wird mir jeweils am Ende des Folgemonats ausgezahlt. Somit werde ich die Lohnzahlung für den Monat Dezember 2003 erst Ende Januar 2004 überwiesen bekommen. Wird dieser Lohn, der ja vom Einkommenszugang schon im nächsten Jahr liegt bei der Berechnung des Jahreseinkommens für 2003 noch zugerechnet oder zählt dies bereits zum Folgejahr?
Für eure/ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus!
1.) Kann man bei der Berechnung des Einkommens Sonderausgaben
(Krankenversicherung, Haftpflichtversicherungsanteil für’s
Auto) wie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen?
hi,
nein, maßgeblich sind (noch) die einkünfte & bezüge udn nicht das sogen. einkommen. aus diesem grund sind sonderausgaben nicht anrechenbar. es gibt hierzu musterverfahren, weshalb im notfall ein widerspruch gegen den kindergeldbescheid (rückzahlung) eingereicht werden sollte, samt bitte um aussetzung des verfahrens, bis entscheidung getroffen (aktenzeichen habe ich gerade nicht parat!).
2.) Mein Lohn wird mir jeweils am Ende des Folgemonats
ausgezahlt. Somit werde ich die Lohnzahlung für den Monat
Dezember 2003 erst Ende Januar 2004 überwiesen bekommen. Wird
dieser Lohn, der ja vom Einkommenszugang schon im nächsten
Jahr liegt bei der Berechnung des Jahreseinkommens für 2003
noch zugerechnet oder zählt dies bereits zum Folgejahr?
nein, der lohn gehört ins jahr 2003, das zufluss-abfluss prinzip wird hier durchbrochen!
nein, der lohn gehört ins jahr 2003, das zufluss-abfluss
prinzip wird hier durchbrochen!
Vielen Dank für Deine Antwort! Hab gerade festgestellt dass auf meinen Lohnabrechnungen nicht der Monat genannt wird, für den der Lohn gezahlt wird sondern der Monat, in dem das Geld ausgezahlt wurde.
Somit kann das Finanzamt bzw. die Familienkasse doch gar nicht wissen, dass es sich um Bezüge vom Vormonat handelt. Wird unter diesen Umständen der Dezemberlohn (der auf der Abrechnung als Januar 2004 erscheint) evtl. doch nicht zu 2004 dazugerechnet und stattdessen der vom Dezember 2002 beim Abrechnungsjahr 2003 berücksichtigt?
Vielen Dank für Deine Antwort! Hab gerade festgestellt dass
auf meinen Lohnabrechnungen nicht der Monat genannt wird, für
den der Lohn gezahlt wird sondern der Monat, in dem das Geld
ausgezahlt wurde.
Somit kann das Finanzamt bzw. die Familienkasse doch gar nicht
wissen, dass es sich um Bezüge vom Vormonat handelt. Wird
unter diesen Umständen der Dezemberlohn (der auf der
Abrechnung als Januar 2004 erscheint) evtl. doch nicht zu 2004
dazugerechnet und stattdessen der vom Dezember 2002 beim
Abrechnungsjahr 2003 berücksichtigt?
hi,
wenn du das mit dir machen lässt. insoweit war es dann der fall, das
du im ersten monat deiner arbeit kein geld gesehen hattest??? wenn
die stunden aus dem dezember erst als januar-arbeit vergütet werden,
dann ist es in der tat so, dass das geld der „abrechnungen“ 01-12/03
angerechnet wird (betrachtung des lohnzahlungszeitraums).
wenn du das mit dir machen lässt. insoweit war es dann der
fall, das
du im ersten monat deiner arbeit kein geld gesehen hattest???
wenn
die stunden aus dem dezember erst als januar-arbeit vergütet
werden,
dann ist es in der tat so, dass das geld der „abrechnungen“
01-12/03
angerechnet wird (betrachtung des lohnzahlungszeitraums).
mfg vom
showbee
Alles klar! Genau das wollte ich wissen!
Ich musste tatsächlich nach Beginn meiner Tätigkeit als Werkstudent einen Monat auf den ersten Lohn warten. Aber was soll ich dagegen unternehmen!? Ich arbeite bei einem international tätigen Konzern aus der Mobilfunkbranche und ich glaube kaum, dass die wegen mir eine Ausnahmeregelung gelten lassen…